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Darf ich diesen Anhänger verwenden?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 29. Januar 2014 um 10:58

Hallo,

an meinem E200 Kompressor ist folgende Mercedes Benz original schwenkbare Anhängerkupplung verbaut:

Modell: E-Klasse W211 Limousine

Hersteller: ORIS Fahrzeugteile

ORIS Nr.: A50- X Typ E 365

Mercedes Teilenummer : A 211 310 00 04 / A2113100004

Mit E-Satz 13-polig A211 540 067 07

Bauart: SCHWENKBAR / ABSCHWENKBAR

Im Fahrzeugschein des Autos steht unter

O.1 = 01900

O.2 = 0750

unter 13 ist nichts eingetragen.

Ich könnte jetzt einen Pritschenanhänger mit folgenden Eckdaten bekommen und ich frage mich ob ich den überhaupt an mein Auto anhängen darf?:

- Länge 6m

- gebremst

- Eine Achse (Zwillingsräder)

- Eigengewicht 1100KG

- max. Stützlast oder Gesamtgewicht 2500-3500KG

Edit:

ich habe mir jetzt die genauen Daten des Anhängers mal tel. durchsagen lassen:

Stützlast = 100Kg

Zul. Achslast = 3000Kg

Zul. Gesamtgewicht = 3000Kg

Darf ich den Hänger anhängen und wenn ja wieviel darf ich auf den Anhänger laden?

Beste Antwort im Thema

@ Powercombi:

es geht um das Gesamtgewicht des GANZEN Gespann, bezogen auf des Führerscheins.

In diesen Falle wäre es wirklich egal welcher anhänger, da er nicht über die 4250kg kommt.

Der E max ca.2200kg (LIMO) + WAS ER ZIEHEN DARF 1900kg (LIMO) = 4100kg Also egal welcher führerschein

anderes Beispiel:

Der ML max ca.2800kg + WAS ER ZIEHEN DARF 3500kg = 6300kg Also NICHT egal welcher führerschein,

es sei denn es kommt ein Anhänger mit nur 1450kg Gesamtgewicht am ML ran :)

Also die leute die noch nen alten Führerschein haben, ging glaube bis mitte 90er jahre (weiss es nicht genau) können sich glücklich schätzen sich nicht nochmal in die Fahrschule setzen zu müssen (wie ich) und 700€ (mit Behördengänge) zu zahlen für nen benötigten BE Führerschein.

Gruß Chekker

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Anhängen wirst schon dürfen, aber vermutlich nur mit 800Kg beladen

Zitat:

Original geschrieben von alexk300

Anhängen wirst schon dürfen, aber vermutlich nur mit 800Kg beladen

So ist rs!

Themenstarteram 29. Januar 2014 um 11:24

So habe ich mir das mit den 800Kg eigentlich auch gedacht, bis jemand gemeint hat den dürfte ich nicht anhängen wegen der Stützlast. Ich habe zur Stützlast schon einiges gelesen werde aber in Zusammenhang mit meinem Anhänger nicht schlau daraus.

ans AUto hängen darfst Du den Anhänger auf jeden Fall - beladen dann aber nur bis zum maximalen Gesamtgewicht Hängers von 1.900 KG (= maximale ANhängelast PKW).

 

Ob DU das Fahrzeug dann noch fahren darfst, hängt von Deinem Führerschein ab.

 

Mit dem alten rosa Lappen (Klasse 3) darfst Du dieses Gespann fahren.

 

Mit nem neuen Klasse B z.B. darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus PKW + Anhänger 3.500 kg nicht übersteigen. Da spielt dann das tatsächliche Gewicht/Ladung keine Rolle.

 

 

Die Stützlast des Anhängers spielt keine Rolle - wenn der Anhänger maximal 100 KG hat und der PKW nur 80, dann muss das Gewicht im Hänger eben anders verteilt werden, damit die Stützlast maximal 80 KG beträgt.

Wie schon richtig beschrieben wurde zwei sachen:

1. wann hast du dein Führerschein gemacht? ich musste letztes jahr auch nochmal nachlegen und den Führerschein BE (ca.700€) machen, weil ich erst 27 bin und somit nur führerschein B hatte.

2. Und ja du darfst eigtl. nur 800kg laden da der Hänger ein eigengewicht von 1100kg hat, zu beachten ist allerdings du darfst beim E die stützlast abziehen soweit ich es richtig in erinnerung habe, weil diese last ja theoretisch auf dem Auto liegt (glaube 84kg) und dazu kommt noch die 10% Toleranz die dir die Polizei geben muss bei einer Kontrolle. Das heisst wenn dein Anhänger bei einer kontrolle 2000kg wiegt bekommst du auch kein ärger :)

p.s. Anhängelast beim E erhöhen über einzelabnahme, wie es früher bei manchen Autos mal ging, geht beim E definitiv nicht, weil mercedes keine freigabe dafür gibt (habe ich alles schon durch).

gruß Chekker

Hallo zusammen

privat geht das mit dem Hänger wie beschrieben, aber nicht dienstlich mit einem Firmanfahrzeug da müstest du den Hänger ablasten lassen.

MFG Andre

Zitat:

Original geschrieben von hans813116964

Hallo zusammen

privat geht das mit dem Hänger wie beschrieben, aber nicht dienstlich mit einem Firmanfahrzeug da müstest du den Hänger ablasten lassen.

MFG Andre

Aber wohl nicht aus STVO Gründen, sondern aus anderen .........?

Die Begründung würde mich auch mal interessieren warum privat aber nicht dienstlich?

Moment mal. So wie ich es 2005 gelernt habe darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher sein als das ZGG des Autos. In deinem Fall 1900KG. Egal was man für einen Führerschein hat.

@ Powercombi:

es geht um das Gesamtgewicht des GANZEN Gespann, bezogen auf des Führerscheins.

In diesen Falle wäre es wirklich egal welcher anhänger, da er nicht über die 4250kg kommt.

Der E max ca.2200kg (LIMO) + WAS ER ZIEHEN DARF 1900kg (LIMO) = 4100kg Also egal welcher führerschein

anderes Beispiel:

Der ML max ca.2800kg + WAS ER ZIEHEN DARF 3500kg = 6300kg Also NICHT egal welcher führerschein,

es sei denn es kommt ein Anhänger mit nur 1450kg Gesamtgewicht am ML ran :)

Also die leute die noch nen alten Führerschein haben, ging glaube bis mitte 90er jahre (weiss es nicht genau) können sich glücklich schätzen sich nicht nochmal in die Fahrschule setzen zu müssen (wie ich) und 700€ (mit Behördengänge) zu zahlen für nen benötigten BE Führerschein.

Gruß Chekker

Und trotzdem darf das Auto doch gar nicht so einen Anhänger ziehen. Das ZGG des Anhängers darf doch nicht die max. Anhängelast des Fahrzeugs übersteigen.

Doch, das Auto darf.

Solange man ihn nicht über die tatsächliche Anhängelast belädt.

Dann waren meine Informationen wohl falsch. Danke für die Aufklärung!

Zitat:

Original geschrieben von Powerkombi

Und trotzdem darf das Auto doch gar nicht so einen Anhänger ziehen. Das ZGG des Anhängers darf doch nicht die max. Anhängelast des Fahrzeugs übersteigen.

so war die Regelung früher mal, dies wurde aber geändert - es zählt nur das tatsächliche Gewicht (sonst hätte jede Anhängervermietung ein Problem, weil fast jeder größere Anhänger über 2 Tonnen als zulässiges Gesamtgewicht hat, dies aber bei weitem nicht jeder PKW ziehen darf)

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