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Darf ich einen zGM 1000 Kg Anhänger ziehen?

BMW 3er E46
Themenstarteram 3. Mai 2024 um 18:50

Darf ich mit einen Führerschein der Klasse B einen Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 1000 Kg ziehen solange Ich unter 3,5t Gesamtmasse (Auto + Anhänger) bleibe??

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8 Antworten

Ja, du bleibst mit der Kombination, egal ob 316i oder 330xd, unter den 3500kg. Der Anhänger muss aber gebremst sein.

Themenstarteram 3. Mai 2024 um 19:07

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 3. Mai 2024 um 21:06:02 Uhr:

Ja, du bleibst mit der Kombination, egal ob 316i oder 330xd, unter den 3500kg. Der Anhänger muss aber gebremst sein.

Ja das ist er.

Es ist ein gebremster zGM 1000 kg Motorrad Anhänger

Mein 320i soll ja 1470 kg wiegen (leer). Auf einer Seite heißt es ja 750kg und auf der anderen die 3.5t

Das Leergewicht ist irrelevant, das Zulässige Gesamtgewicht ist entscheidend.

Da bewegt der 320i sich bei ~1900kg plus den Anhänger ergibt 2900kg, somit alles im grünen Bereich

Klasse B darf nur bis 750kg Gewicht als Anhänger haben. Alles darüber braucht BE.

Quelle: humbaur.com

Zitat:

@Lappenmische schrieb am 04. Mai 2024 um 07:57:56 Uhr:

Klasse B darf nur bis 750kg Gewicht als Anhänger haben. Alles darüber braucht BE.

Quelle: humbaur.com

Nicht mal bis zum zweiten Satz in deiner Quelle gekommen? Anhänger über 750kg sind erlaubt, wenn die Summe der Gewichte aus Zugmaschine und Anhänger die 3,5t nicht übersteigt. Also 1000kg ist in Ordnung.

Ich gehe sogar einen Schritt weiter und sage du darfst auch einen Anhänger mit 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ziehen, solange der nicht voll beladen ist und somit das tatsächliche kombinierte Gesamtgewicht unter 3,5t liegt.

Edit: ich revidieren die letzte Aussage, die zulässigen Gesamtmassen sind entscheidend, nicht das tatsächliche Gewicht.

Blödsinn. Zulässiges Gesamtgewicht Anhänger + Fahrzeug muss unter 3,5t bleiben, dann reicht B.

Ja stimmt. Ich hab mich nur an der Grafik orientiert ;) doch nicht so eindeutig.

 

Aber die gezogene Masse muss kleiner sein als die Fahrzeugmasse

Zitat:

@Lappenmische schrieb am 04. Mai 2024 um 08:26:28 Uhr:

Aber die gezogene Masse muss kleiner sein als die Fahrzeugmasse

Das kommt aus der StVZO, und ist mehr oder weniger eine art Bauvorschrift für PKW. Hat führerscheinrechtlich keine Bewandtnis und gilt nicht für Geländefahrzeuge.

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