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Der Seitenspiegel wurde getroffen.

Themenstarteram 26. Juni 2024 um 19:31

Hallo,

mein parkendes Auto wurde angefahren. Ein Unbekannter zerbrach den linken Außenspiegel. Der Spiegelteil selbst ist nicht kaputt.

Ich habe den Schaden bereits bei der Polizei gemeldet.

Ich habe bereits Kontakt zur Kfz-Versicherung aufgenommen und den Schaden gemeldet.

Die notwendigen Unterlagen habe ich bereits an die Versicherung geschickt, also einen Polizeibericht und Fotos vom Schaden.

Ich habe eine Vollkaskoversicherung und eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.

Es ist jetzt 5 Tage her und ich warte immer noch auf eine Benachrichtigung von der Versicherungsgesellschaft.

Meine Frage ist: Muss ich auf die Benachrichtigung meiner Versicherung warten oder kann ich zur offiziellen Werkstatt meines Mazda CX-5 gehen, um meinen Seitenspiegel zu reparieren, und die Werkstatt wird dann meine Versicherung kontaktieren?

Da ich keine Erfahrung habe, würde ich mich über eine Antwort freuen.

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68 Antworten

Spiegel ist Teilkasko und nicht Vollkasko.

Was spricht dagegen, die Versicherung anzurufen und zu fragen, ob, wann und evtl. wo ( im Falle von Vertrag mit Werkstattbindung) du reparieren kannst?

 

Edit: gerade nochmal gelesen :rolleyes:

Spiegelglas nicht kaputt = ist kein Kaskoschaden = Zahlung aus eigener Tasche. Ich würde soeinen Schaden nicht über die VK abrechnen sondern selber zahlen.

Ist in der Vollkasko eine Werkstattbindung vereinbart?

Vermutlich genügt der Versicherung ein Kostenvoranschlag für den Außenspiegel. Könnte gut sein, dass es finanziell besser ist den Schaden selbst zu tragen, weil das eine Rückstufung der SF der VK vermeidet.

Spiegel ist Teilkasko?

Überleg nochmal kurz.....

Würde bei 500SB auch über Selbstzahlung nachdenken.

Muss ich nicht überlegen. Wenn das Glas kaputt ist ( beim TE ja nicht der Fall) ist das ein TK-Schaden, weil heutzutage i.d.R. das Glas alleine nicht mehr gewechselt werden kann.

Bitte nochmal das Edit in meiner ersten Antwort lesen.

Ja dann guten Morgen....erst lesen dann labern

Themenstarteram 26. Juni 2024 um 20:24

Das Seitenspiegel war in die entgegengesetzte Richtung gebogen und funktioniert nicht mehr. Es bewegt sich frei, und ich denke, dass der gesamte Spiegel ausgetauscht werden muss.

Img

@Gerry0309 Was soll diese nette Antwort jetzt? :rolleyes:

 

Ich habe meine Aussage vor deinem ersten Post für den Fall des TE berichtigt. Deswegen brauchst du jetzt nichts von lesen und labern schreiben.

Wenn der Verursacher nicht bekannt ist wird das bei 500SB an dir hängen bleiben. Es sei denn du hast einen Rabattretter.

Rückstufung in der VK wird sich nicht rechnen.

@autonerd Zahl den Schaden aus eigener Tasche, das ist wahrscheinlich günstiger als 500€ SB und der Mehrbeitrag durch die Hochstufung in der VK.

Bei vielen Fahrzeugen ist zum Schutz der Fußgänger ein Sicherheitsscharnier verbaut, welches in beide Richtungen bei überschreiten einer bestimmten Kraft nachgeben kann. Ggf. muss das nur wieder eingerastet werden. Sollte sich in der Werkstatt rasch klären lassen. Der Austausch könnte mit der Elektronik 4-stellig werden.

@Gerry0309 welche Versicherung bietet noch den Rabattretter?

@remarque4711

HUK schon paarmal genutzt

Dann dürfte dein aktueller Vertrag über 10 Jahre alt sein und die Rückstufungstabelle nur bis SF25 gehen.

 

Nachtrag: den Rabattretter konnte man nur einmal in Anspruch nehmen, danach war er weg. Wenn du dann wieder drei Jahre schadenfrei gefahren bist, war er wieder da.

Hüstel.....

Moorteufelchen Moderator

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