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Dienstwagenbesteuerung hybrid
Ich fahre einen Q3 Hybrid mit 57 km elektrischer RW. Demnach muss ich derzeit nur 0;5% des BLP versteuern. In 2024 gilt die 0,5 % Regel nur noch bei 60 km RW, die mein Fahrzeug nicht erreicht. Bedeutet das, dass ich dann ab 01.01.24 mit 1% des BLP rechnen muss?
Besten Dank
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2 Antworten
Für die 0,5% Versteuerung von "Firmenwagen" gelten folgende Vorgaben je nach Anschaffungszeitraum:
- 01.01.2019 - 31.12.2021 = 50g CO2 oder 40km rein elektrisch
- 01.01.2022 - 31.12.2024 = 50g CO2 oder 60km rein elektrisch
- 01.01.2025 - 31.12.2030 = 50g CO2 oder 80km rein elektrisch
Das kann man auch ausführlicher hier nachlesen.
Die rein elektrische Reichweite greift generell nur dann, wenn der Normverbrauch über 50g CO2 liegt.
In dem verlinkten Dokument gibt es auch Anwendungsbeispiele (ab Beispiel 11). Das ließt sich für mich so, dass die Konditionen vom Tag der ersten Überlassung über den gesamten Nutzungszeitraum gelten.
Vielen Dank für die Info, ich gehe auch davon aus, dass es nach dem Datum der Erstzulassung und den dann geltenden Bedingungen versteuert wird. Alles andere würde ja keinen Sinn ergeben