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Ermittlung WBW

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 14:57

Moin,

ich hab da mal ne Frage an die Fachabteilung*, die Suche hab ich bereits gequält und bin zu keinem befriedigenden Ergebnis gekommen.

Gleich Vorweg, es handelt sich nicht um einen realen Anspruch gegen irgend jemanden sondern um einen rein theoretischen Sachverhalt.

Fogender Hergang: Ich hab nen unverscchuldeten Unfall, der Unfallgegner hat 100% Schuld, an meinem Fahrzeug ist ein Totalschaden entstanden. Nun muss ja der WBW ermittelt werden. Dabei stellt sich für mich als Laien folgende Frage:

Mal angenommen mein Auto ist ein in Deutschland recht selten verkauftes Exemplar, das Auto an sich gab es öfter, allerdings nicht in dieser Motorisierung. Somit ist auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt das Angebot recht klein. Der SV geht ja eigentlich von einem Mittelwert zwischen Listenpreis und Marktpreis aus, oder? Wie sähe eine WBW Ermittlung denn bei der vorliegenden Konstellation aus?

Um es etwas einfacher zu gestalten nehmen wir einfach mal folgende Fahrzeugdaten:

Hersteller 3004

FzgTyp 177

Ausstattung Privilege + Xenon SW

Werden zur Ermittlung des WBW andere Motorisierungen mit herangezogen?

Jetzt bin ich ja mal gespannt auf die Aussage`n des Fachpersonals*

Gruss

 

Marcus

*Fachpersonal = Leute die sich damit auskennen :D

PS: nein, ich werde keinen Anwalt brauchen…

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29 Antworten

Na, das ist dann wohl die passende Frage für den Dellenzähler. Ich lehn mich mal entspannt zurück...

Gruß

traumzauber

bitte delle, sei schneller als die von dir so geschaetzte "kollegin" :D

*wegrenne*

am 23. Februar 2009 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

bitte delle, sei schneller als die von dir so geschaetzte "kollegin" :D

*wegrenne*

Wieso Harry gibt doch sicher wieder neue Google-Urteile. Sorry meinte natürlich gegogelte Urteile. :D

Gruß

Frank, "dessen" WBW nicht kalkulierbar ist.

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 21:01

Moin,

mit Fachpersonal meine ich nicht nur die Fraktion der Dellen zählenden Dellenzähler sondern auch die andere Seite die beim Dellen nachzählen zu finden sind.... :D Es gibt ja schliesslich auch beim hypothetischen Abwickeln einen der die Kohle rausrücken muss....

Gruss

Marcus

am 23. Februar 2009 um 22:44

Die sind wohl gerade alle mehr Karneval am feiern als Dellen am zählen :D

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

 

mit Fachpersonal meine ich nicht nur die Fraktion der Dellen zählenden Dellenzähler sondern auch die andere Seite die beim Dellen nachzählen zu finden sind.... :D Es gibt ja schliesslich auch beim hypothetischen Abwickeln einen der die Kohle rausrücken muss....

Die Dellen-zAhler verlassen sich da aber auch auf die DellenzÄhler.

Wenn sie  glauben, dass die sich verzählt haben, lassen sie es von anderen Dellenzählern nachzählen. Sind dann aber auch wieder "nur" Zähler, die sich damit beschäftigen...

:D

Gruß

Hafi

am 24. Februar 2009 um 6:32

Bei recht seltenen Autos ist es sicher schwierig. Ich habe mal interessehalber beim KBA angerufen und dort sagte die freundliche Dame mir, daß es am 1.1.2008 noch genau 363 Exemplare von meinen Mazda 323 mit dieser Motorisierung in Deutschland gab - zwei davon stehen jetzt in meiner Garage. Ich würde auch gern mal wissen, wie man da einen WBW bestimmen soll. Ich würde das als fast unmöglich bezeichnen wollen.

Themenstarteram 24. Februar 2009 um 8:42

Moin,

@meehster

Genau um diese Problematik dreht sich ja meine Frage....

Bei meinem Auto speziell war das die absolute kleinstmögliche Motorisierung als Diesel mit einer recht hochwertigen Gesamtausstattung. Das ganze dann noch als Limo und der Wagen ist kaum zu finden... Daher meine Frage an die Zunft wie man dort den WBW ermitteln würde.

@Hafi

Man könnte auch von vorne herein sagen dass es sich um einen TK Wildschaden handelt... dann wären die Dellen Zahler mit der Anwort dran :D

Gruss

Marcus

Wenn die Katze aus dem Haus ist, tanzen die Mäuse auf den Tischen........:mad:

 

öhm, wie war noch die Frage ? :D

ich sülze mal ein bisschen was zusammen zum Thema.......Mom......:D

Themenstarteram 24. Februar 2009 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

ich sülze mal ein bisschen was zusammen zum Thema.......Mom......:D

Moin,

wie lange dauern eigentlich Momente? :D

Gruss

Marcus

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, welcher aufgewendet werden muss um ein vergleichbares Fahrzeug am allgemeinen Markt zu erwerben.

 

Und vergleichbar bedeutet nicht identisch.

 

Wenn ich ein Fahrzeug z.B. mit der angegeben Motorisierung nicht am Markt bekomme ist das noch lange kein Grund um den WBW anzuheben, es sei denn man macht sich eine alte Sachbearbeiter- Weisheit zu eigen die da heißt „Zahlen schafft Frieden“. :D

 

Aber wenn ich ein Auto mit der Motorisierung nicht bekomme, dann bekomme es nun mal nicht, auch nicht für mehr Kohle…………

 

Man kann sich dann auch die Frage stellen, warum es das Auto mit der Motorisierung nicht am Markt gibt, vielleicht, weil es zum damaligen Zeitpunkt nicht so gefragt war?

Und schon hätte man einen wertmindernden Faktor gefunden (erfunden).:cool:

 

Es gibt nun mal Fälle, da muss man wirklich „vergleichen“ und wenn ich zum Beispiel ein Fahrzeug mit dieser Motorisierung nicht bekomme, muss ich halt meine „Vergleichsfaktoren“ erweitern. DEN Wiederbeschaffungswert für DAS Auto gibt es sowieso nicht.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 24. Februar 2009 um 12:46

Moin,

das soll dann wohl so viel heissen wie folgendes:

Ich hab ein Auto, Daten stehen oben mit 100 PS, das Auto ist nicht oder nur sehr selten auf dem Markt auf dem Markt erhältlich. Somit würde der Ermittelnde die nächsthöheren Motorisierungen (entweder 107 oder 120 PS) mit zu einem Vergleich heranziehen? Müsste es denn berücksichtigt werden wenn das Fahrzeug dann in andere Versicherungsklassen eingestuft wird?

 

Gruss

Marcus

Moin Marcus,

 

Du kannst ja auch den mit 97 PS wählen :D

 

Gruss

 

Delle ;)

 

 

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