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EU Führerschein Tschechien

Themenstarteram 13. Januar 2008 um 15:15

Hallo, möchte den machen. Hat da jemand Erfahrung?

Beste Antwort im Thema

Ohne Satzzeichen kann das kein Schwein lesen! ;)

Und wenn du sowas bei der MPU loslässt, wist du sicher durchfallen! Würde dir statt dem Anwalt eher eine gute Vorbereitung auf die MPU empfehlen! Abgesehen davon, es zwingt dich niemand eine MPU zu machen. Dann musst du halt auf den Führerschein verzichten!

Und was fällt denen denn immer neues ein, selbst wenn du schon längere Zeit clean ("cleen") bist?

Machst du über einen vorgegebenen Zeitraum brav die Nachweise beim Amtsarzt, oder einer anderen zugelassenen Institution, paralell einen guten Vorbereitungskurs, dann klappt das schon! Allerdings sollte man schon einsichtig sein. Mit deiner Einstellung sehe ich da eher schwarz!

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vergiss es!

mit sämtlichen gebühren für die fahrschulen, umschreibungen und den laufereien wegen wohnort-umschreibung usw. kommste sogar bei nem lkw führerschein deutlich teurer als in deutschland!

diese angebote vonwegen "für 700€ den autoführerschein" hören sich zwar interessant an, aber wenn man sich das kleingedruckte durchliest und feststellt, dass dann noch 300€ vermittlergebühren, 300€ hotel/essenskosten und 500€ für irgendwelche umschreibungen dazukommen nebst "breifkastenadresse" haste dafür deinen führerschein in deutschland schon zweimal gemacht!

am 13. Januar 2008 um 15:22

Wenn du ihn da machen willst, um deine MPU in D zu umgehen, ist der Führerschein hinterher eh ungültig.

am 13. Januar 2008 um 19:16

Mittlerweile ist es für den Führerschein-in-Osteuropa-machen Trick zu spät...

Vor 1-2-3 Jahren wär das noch eher gegangen.

Vielleicht sollte uns der Threadersteller zunächst einmal über die Hintergründe seines Wunsches aufklären.

am 14. Januar 2008 um 0:27

Irrelevant. Gleich zu unterstellen dass er ein (ex)Säufer ist der zu Recht oder Unrecht hier keine zweite Chance bekommt, führt zu weit.

Ich habe auch gefragt wieso man in ein 10 Jahre alten B Vectra eine Sitzheizung nachrüsten muss und dass in Mitteleuropa und wurde fast aufgefressen :D , also lassen wir man die Frage ohne Deutungen so stehen und beantworten sie wie bereits geschehen.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Irrelevant. Gleich zu unterstellen dass er ein (ex)Säufer ist der zu Recht oder Unrecht hier keine zweite Chance bekommt, führt zu weit.

jein!

es geht ferner um die frage, kann man legal z.b. seine führerscheinklassen im eu-ausland erweitern (und dann in d umschreiben), wenn man im besitz einer gültigen fahrerlaubniss ist, und nicht irgendwie in flensburg bekannt ist....

am 14. Januar 2008 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Irrelevant. Gleich zu unterstellen dass er ein (ex)Säufer ist der zu Recht oder Unrecht hier keine zweite Chance bekommt, führt zu weit.

jein!

es geht ferner um die frage, kann man legal z.b. seine führerscheinklassen im eu-ausland erweitern (und dann in d umschreiben), wenn man im besitz einer gültigen fahrerlaubniss ist, und nicht irgendwie in flensburg bekannt ist....

kann man. ich kann hier in n jederzeit z.b. einen personenbeførderungsschein machen und er wird auch in d anerkannt.

 

gruss

am 14. Januar 2008 um 21:35

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

 

kann man. ich kann hier in n jederzeit z.b. einen personenbeførderungsschein machen und er wird auch in d anerkannt.

 

 

gruss

 na also.

 

Dann lassen wir doch erstmal den TE darauf antworten, wie Drahkke es gefordert hat.

 

Alle anderen Interpretationen stempeln den TE wahrscheinlich nur ab, obwohl seine Intension eine andere war.

 

 

 

Grüße

 

globalwalker

am 14. Januar 2008 um 22:23

Derzeit ist es ja so dass das Gesetz auf deutsches Drängen hin verändert wurde und man als Deutscher im Ausland nur ein Führerschein legal machen kann wenn man dort über ein halbes Jahr gemeldet war...

Damit dürfte die ursprüngliche Frage "wer damit Erfahrungen hat" auch indirekt beantwortet sein. Auch ohne zu wissen weshalb der TE es dort machen will.

-formelle Hürden (das mit 1/2 Jahr Wohnsitz ...)

-Akzeptanz schlecht (und ich meine sicher nicht die bei Privatpersonen)

-Kostenersparnis wohl inzw. geringer als man annehmen könnte (war bestimmt mal anders)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

-formelle Hürden (das mit 1/2 Jahr Wohnsitz ...)

wird per "briefkastenadresse" über die vermittler/fahrschulen geregelt... :p

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

 

Derzeit ist es ja so dass das Gesetz auf deutsches Drängen hin verändert wurde und man als Deutscher im Ausland nur ein Führerschein legal machen kann wenn man dort über ein halbes Jahr gemeldet war...

Da war kein deutsches Drängen nötig da das schlicht EU-Recht ist.Einige Staaten mußte man nur mit der Nase darauf stoßen das man sich aus dem Topf der EU-Regelungen nicht nur nehmen kann was einem genehm ist.

 

 

Zitat:

wird per "briefkastenadresse" über die vermittler/fahrschulen geregelt... :p

geht auch nicht mehr so einfach da die örtlichen Behörden im Ausland mittlerweile genauer hinschauen und auch mal Razzien bei gewissen Fahrschulen vornehmen.Des weiteren wird dort nicht jeder Führerschein auch legal gemacht,oft könnte man ihn auch gleich in den dunklen Ecken deutscher Städte anfertigen lassen da er dann genauso legal wäre.Auch ist es schon vorgekommen das Führerscheine vom ausstellenden Staat wieder kassiert wurde weil zb die 185Tageregelung nicht eingehalten wurde.Erfährt man nur selten.

Dazu kommt das die deutschen Führerscheinbehörden bei Verkehrsverstößen wieder Eignungszweifel anmelden können was wiederum eine MPU nach sich zieht und man wieder so weit ist wie am Anfang.

am 16. Januar 2008 um 16:36

Sag das nicht, erst hat der dt. Gesetzgeber Polen,Tschechen etc. die hier länger als ein halbes Jahr oder so sind aufgelegt Führerschein neu zu machen, obwohl sie hier das erste halbe Jahr (oder war es sogar ein ganzes?) legal rumfahren konnten und zudem im jeweiligen Herkunftsland schon 30 Jahre... (Ist ja natürlich kein Führerschein mit Seitenscheitel und deswegen genauso so wertvoll wie der aus Bangladesch)

Dann kommt die EU und erklärt es für Schwachsinn. Paar Säufer etc. nutzen es natürlich aus um ein Führerschein neu zu machen. Dann kommt wieder das Drängen in Brüssel darauf wieder was einzugrenzen und jetzt kann natürlich niemand die Fahrschule umgehen die 1500€ nimmt. Aber natürlich ging es nur um die Säufer und Co. und nicht um Protektionismus. Und weil es nur um die ging, kann jeder Führerscheinneuling mal 2 Wochen nach Tschechien fahren und dort ein Führerschein machen der völlig problemlos anerkannt wird (Vorsicht Sarkasmus!).

Du brings da ein paar Sachen durcheinander.In praktisch allen Ländern dieser Erde darf man in den ersten 6 Monaten die man im Land ist mit dem Heimatführerschein fahren.Nach diesen 6 Monaten muß man den Schein des jeweiligen Landes erwerben,das ist dann je nach Herkunft unterschiedlich aufwendig und geht von einfachem Umschreiben bis zu einer kompletten Ausbildung.Ein Schweizer zb muß nur den Schein umtauschenlassen wie auch ein Deutscher den Seinen in der Schweiz nur in einen Schweizer Führerschein umtauscht.Jemand aus einem Land wie zb Beispiel USA muß teilweise nur die Prüfungen absolvieren und welche aus Entwicklungsländer müssen möglicherweise den Schein komplett Neu machen.Das sind aber international übliche Gepflogenheiten und in zwischenstaatlichen Verträgen geregelt.

Bürger aus EU-Staaten müssen den Führerschein offiziell nicht mal umtauschen auch wenn da einige Staaten wie zb die Niederlande das anderst sehen.

Deine Polen,Tschechen usw dürfen seit diese Länder in der EU sind ganz regulär mit ihren alten Führerscheinen fahren.Nehmen wir mal einen Rumänen,die sind noch nicht so lange dabei,der seit 10 Jahren in D lebt aber nie einen deutschen Führerschein erworben hat aber noch seinen alten Rumänischen besitzt.Bevor Rumänien in der EU war durfte er nach 6 Monaten nicht mehr fahren,aber ab dem Tag an dem Rumänien die EU-Mitgliedschaft hatte durfte er wieder fahren

Die 6 Monate die man mit einem ausländischen Führerschein fahren darf ist eine schlichte Vereinfachung da ansonsten kein Tourist oder Geschäftsmann in irgendeinem Land fahren dürfte ausser in seinem Heimatland.Wäre doch sehr unpraktisch,oder nicht?

 

Die Zweiwochenschnellkurse waren eh schon immer laut EU-Recht unzulässig,allerdings kann nur der ausstellende Staat eine Fahrerlaubnis wieder für ungültig erklären und das ist der einzige Grund weshalb noch einige MPU-Kandidaten mit ihrem EU-Schein unterwegs sind.

Du kannst übrigens jederzeit in jedem EU-Mitgliedsland ganz legal deinen Führerschein machen.Du mußt nur zwei Grundbedingungen einhalten.

1.Es darf keine Sperrfrist vorliegen

2.Dein Lebensmittelpunkt muß mindestens 185 Tage in dem Land sein in dem du deinen Führerschein machen willst.

 

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind kann dir keine Behörde mehr den Schein abnehmen so lange du ihnen dazu keinen Grund lieferst.

am 17. Januar 2008 um 1:28

die letzten euhg urteile zwingen deutschland dazu, rechtmässig erworbene (!) eu führerscheine anzuerkennen. sogar unabhängig davon, warum der deutsche weg ist. nur führerscheine, die innerhalb der deutschen sperrfrist gemacht wurden sind ungültig. die deutschen behörden können den ausländischen schein auch nicht einziehen, das kann nur die behörde, die den schein ausgestellt hat. deutsche medien, adac usw verbreiten gezielt fehlinformationen.

wichtig ist, dass die fahrerlaubnis rechtmässig erworben wird und man sollte einen spezialisierten rechtsanwalt einplanen, denn die behörden stellen sich queer. die gerichte können dir das recht aber nicht absprechen.

richtig ist, dass die zeiten, in denen man mal schnell und billig den schein in polen und tschechien machen konnte vorbei sind. das liegt aber an den behörden dort, bzw. daran, dass man dort nicht tatsächlich lebt.

edit:

Zitat:

original geschrieben von Sir Donald

 

Nehmen wir mal einen Rumänen,die sind noch nicht so lange dabei,der seit 10 Jahren in D lebt aber nie einen deutschen Führerschein erworben hat aber noch seinen alten Rumänischen besitzt.Bevor Rumänien in der EU war durfte er nach 6 Monaten nicht mehr fahren,aber ab dem Tag an dem Rumänien die EU-Mitgliedschaft hatte durfte er wieder fahren

er musste seinen alten rumänischen führerschein in rumänien (sofern er dort einen ordentlichen wohnsitz hat) gegen eine eu fahrerlaubnis eintauschen und durfte erst dann, mit dem eu führerschein wieder in der gesamten eu fahren.;)

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