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Fahrzeug abmelden

BMW 5er F11
Themenstarteram 21. November 2017 um 9:32

Hi,

unser "Dicker" ist verkauft (privat). Da ich das alte Kennzeichen auf den neuen Wagen übernehmen will, muss ich den zunächst abmelden und will ihn dann später zum Käufer mit Kurzzeitkennzeichen überführen. Was muss ich außer Kennzeichen und Zulaasung zur Kfz-Stelle noch mitnehmen? Stimmt es, das der Kfz-Brief hierbei nicht benötigt wird?

Danke für eure Antworten.

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11 Antworten
am 21. November 2017 um 9:40

Zitat:

@SpeedyGerd schrieb am 21. November 2017 um 10:32:20 Uhr:

Hi,

unser "Dicker" ist verkauft (privat). Da ich das alte Kennzeichen auf den neuen Wagen übernehmen will, muss ich den zunächst abmelden und will ihn dann später zum Käufer mit Kurzzeitkennzeichen überführen. Was muss ich außer Kennzeichen und Zulaasung zur Kfz-Stelle noch mitnehmen? Stimmt es, das der Kfz-Brief hierbei nicht benötigt wird?

Danke für eure Antworten.

Kannste auf der Website der Örtlichen Behörde nachlesen

Hallo Speed,

a) Fahrzeug hinfahren

b) Schilder abschrauben

c) Schilder und KFZ-Schein mitnehmen

d) Neuen zulassen und gleiche Schilder für den Neuen anfertigen lassen

e) KFZ-Schein dem neuen Besitzer zuschicken .

Allerdings wird dir dann die Gebühr für dein Wunschkennzeichen trotzdem abgeknöpft

Mitnehmen : Personalausweis , eVB & EC-Karte --- sonst passiert gar nix

So kenne ich das auch! Wobei es nicht unbedingt neue Kennzeichen braucht: Hat sich die Größe des Schilder nicht geändert, kann man einfach die alten Kennzeichenschilder am neuen Wagen benutzen. Spart wenigstens etwas Geld, denn die Gebühr fürs Wunschkennzeichen wird auch bei uns dennoch berechnet.

Generell kann das jedoch jeder Zulassungsbezirk auch anders handhaben.

Zitat:

@R6-Diesel schrieb am 21. November 2017 um 14:43:03 Uhr:

Wobei es nicht unbedingt neue Kennzeichen braucht:

Sieht aber netter aus :-)

 

Von wo nach wo muss der alte denn hin?

Geht evt auch ohne Kurzeitkennzeichen

am 22. November 2017 um 7:22

Du kannst nicht sofort die alten Kennzeichen für den neuen Wagen anmelden.

Die alten kennz sind auf dem alten Fzg. ja noch am tag der Abmeldung bis Mitternacht gültig.

Deswegen kannst Du an dem tag ja noch mit den abgemeldeten Kennzeichen/Auto rumfahren bis mitternacht.

Nach 3 Tagen kannst Du das neue Auto mit den alten Kennzeichen anmelden.

am 22. November 2017 um 7:48

Natürlich kann man den neuen sofort auf das gleiche Kennzeichen wieder zulassen. Mache ich immer so, zuletzt vor genau 14 Tagen. Würde mich jetzt wundern, wenn es da Sonderregelungen bei einzelnen Zulassungsstellen geben würde.

Ob man in dem Fall auch noch mit den entstempelten Schildern fahren darf, keine Ahnung, da ich das Problem nie hatte :)

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 22. November 2017 um 08:22:56 Uhr:

Du kannst nicht sofort die alten Kennzeichen für den neuen Wagen anmelden.

Die alten kennz sind auf dem alten Fzg. ja noch am tag der Abmeldung bis Mitternacht gültig.

Deswegen kannst Du an dem tag ja noch mit den abgemeldeten Kennzeichen/Auto rumfahren bis mitternacht.

Nach 3 Tagen kannst Du das neue Auto mit den alten Kennzeichen anmelden.

Das ist mit Verlaub gesagt Schmarrn .

Du kannst in der gleichen Sekunde das neue Fahrzeug auf die alte Nummer anmelden,

wenn du gleichzeitig das Alte abmeldest.

Je nach Behörde werden dann allerdings die Wunschkennzeichen-Gebühren fällig.

Du kannst sogar mehrere Tage vorher deine aktuelle Nummer online reservieren lassen.

Als Grund gibt man dann Fahrzeugwechsel mit Nummernübernahme an.

(Häkchen setzen)

 

 

 

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 22. November 2017 um 08:22:56 Uhr:

Du kannst nicht sofort die alten Kennzeichen für den neuen Wagen anmelden.

Die alten kennz sind auf dem alten Fzg. ja noch am tag der Abmeldung bis Mitternacht gültig.

Deswegen kannst Du an dem tag ja noch mit den abgemeldeten Kennzeichen/Auto rumfahren bis mitternacht.

Nach 3 Tagen kannst Du das neue Auto mit den alten Kennzeichen anmelden.

Bitte hier kein gefährliches Halbwissen verkaufen.

1. man kann sofort nach Ab- bzw. Ummeldung das alte Kennzeichen für das neue Auto verwenden.

2. darf man mit dem angemeldeten Auto noch die letzte Fahrt von der Zulassung mit entsiegelten Kennzeichen auf direktem Wege nach Hause, zum Schrott oder sogar zur neuen Zulassungsstelle in den benachbarten Zulassungsbezirk durchführen. Zugelassen ist der PKW aber nicht mehr!

3. Rumfahren zählt natürlich nicht dazu und Mitternacht hat die Zulassung schon zu lange zu.

Zitat:

darf man mit dem angemeldeten Auto noch die letzte Fahrt von der Zulassung mit entsiegelten Kennzeichen auf direktem Wege nach Hause, zum Schrott oder sogar zur neuen Zulassungsstelle in den benachbarten Zulassungsbezirk durchführen

Siehste, das war auch mir Neu :-)

Man denkt immer : Stempel weg, das wars :-)

 

Zitat:

@swa00 schrieb am 22. November 2017 um 14:30:53 Uhr:

Zitat:

darf man mit dem angemeldeten Auto noch die letzte Fahrt von der Zulassung mit entsiegelten Kennzeichen auf direktem Wege nach Hause, zum Schrott oder sogar zur neuen Zulassungsstelle in den benachbarten Zulassungsbezirk durchführen

Siehste, das war auch mir Neu :-)

Man denkt immer : Stempel weg, das wars :-)

Das sollte übrigens abgemeldeten Auto heißen, mist autocorrect

 

Man darf auch mit dem angemeldeten Auto zur Zulassung zwecks Anmeldung fahren, dafür braucht man aber eine Versicherungsbestatigung , dass genau diese Fahrt extra versichert ist und man muss Kennzeichen am Auto haben. Entweder die entsiegelten ehemaligen oder die bereits reservierten

Und natürlich nur auf direktem Wege und auch nur im eigenen oder direkten Nachbar Zulassungsbezirk.

Nicht München ----- Hamburg

Dafür muss dann das kurzzeitkennzeichen her

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