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Falsch geparkt, oder doch nicht?
Hallo liebe Community.
Ich brauche mal ganz dringend euren Rat.
Und zwar ist mir folgendes passiert.
Ich habe ein Strafzettel bekommen wegen angeblichen falsch Parken.
Daraufhin habe ich dann erstmal abgewartet bis ich persönlich angeschrieben wurde, was dann vor knapp zwei Wochen passiert ist.
Es war so gewesen dass ich Außerorts unterwegs war.
Es war eine Kopfsteinpflasterstraße durch den Wald.
Links und rechts der Straße war ein richtig schön hart und festgefahrener Streifen(Sand) der etwas breiter als ein Auto war.
Auf diesem habe ich dann mein Auto abgestellt und geparkt.
Es waren weit und breit keine Schilder die das parken explizit verboten hätten oder ähnliches.
Die durchfahrt auf der Straße habe ich auch nicht behindert da selbst von der äußersten Kante des Spiegels bis zur Fahrbahn immer noch ein Stück Platz war.
Ich habe dann wegen dem Knöllchen auch gleich Photos gemacht damit man nachweisen kann wie ich dort gestanden habe und niemanden behindert habe.
So nun hatte ich ja das schreiben nach Hause bekommen,hab den Sachverhalt geschildert, dass es ja zulässig ist Außerorts zu parken am rechten Fahrbahnrand oder auf einen geeigneten Seitenstreifen der ausreichend befestigt ist.
Diesen Anschein hat der Seitenstreifen auf mich gemacht weshalb ich mich dort hin gestellt habe.
Jetzt steht in dem schreiben dass sie mein Anliegen geprüfte hätten und dem nicht stattgeben können da dort kein ausgewiesener Seitenstreifen war.
Außerdem müsse dort Kies oder Schotter sein,damit man rechts neben der Fahrbahn parken darf.
Meine Frage ist nun,was kann ich jetzt schreiben bzw. machen damit ich das nicht bezahlen muss da ich meines Erachtens nichts falsch gemacht habe.
Ich soll es jetzt in einer Woche bezahlen sonst kommt ein Bußgeldbescheid.
Ich kann heute abend ein Bild noch Hochladen,wo man erkennt wie ich da geparkt habe und wieviel Platz dort war bzw. wie der Seitenstreifen aussieht.
Wenn ich jetzt komplett falsch liege,ok dann muss ich wohl bezahlen aber es kommt mir alles sehr komisch vor mit dem was ich aus dem Paragraph 24 StVO verstanden habe.
Ich hoffe ihr könnt mir da etwas weiter helfen.
Liebe Grüße
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59 Antworten
Bezahlen. Hier werden sogar die Autos von Wanderern abgeschleppt (!!!), die auf einem "Naturstreifen" neben der Straße parken. Geparkt wird auf der STRAßE oder auf ausgewiesenen Parkflächen. Sonst nirgends.
Ob man diesen Sandstreifen als vorgesehenen Parkstreifen betrachten kann, kann hier keiner beurteilen.
Wie viel Tausend EUR werden denn verlangt?
StVO para 12 (4)
Paragraph 24 StVO "Besondere Fortbewegungsmittel" war das bestimmt nicht.
Sondern §12.
Richtig. Steht oben.
Früher war es in ländlichen Gegend üblich, neben der Pflasterung einen Streifen für Pferdefuhrwerke anzulegen. Vielleicht hat man das erhalten.
TE, du hast ja fotografiert. Mit einem Foto können wir besser fachsimpeln.
Also es war jetzt kein 0/8/15 weg durch einen Gott verlassenen Wald
Es ging von der Autobahn ab,gut 200m zum Kreisverkehr und dann von da aus 150m Teer Straße die dann zur Kopfsteinpflasterstraße wurde.
Zum Glück werden keine Tausende Euros verlangt,sondern 15€.
Es geht mir nicht um die 15€ sondern darum,dass ich meine Meinung nach dort hätte stehen können.
Das Bild kann ich erst am frühen Abend Hochladen.
Habe es gerade nicht zur Hand.
P.s Autos,die auch an der rechten Seite geparkt hatten wo die Straße von Teer auf Kopfsteinpflaster wechselte und der Baumbestand anfing hatten komischerweise keinen Zettel obwohl sie auch auf dem gleichen Sandstreifen geparkt hatten nur ebent neben der Teerstraße.
Möglicherweise ein Amt mit einer übertrieben korrekten und engen Auslegung des Gesetzeswortlauts.
Zitat:
P.s Autos,die auch an der rechten Seite geparkt hatten wo die Straße von Teer auf Kopfsteinpflaster wechselte und der Baumbestand anfing hatten komischerweise keinen Zettel obwohl sie auch auf dem gleichen Sandstreifen geparkt hatten nur ebent neben der Teerstraße.
Das ist leider egal. Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.
Hier ist wohl strittig, ob der Seitenstreifen ausreichend befestigt ist, um dort parken zu können. Dies ist zunächt einmal Auslegungs-/Definitionssache, die in §12 (4) nicht näher erläutert wird. Ich würde an Deiner Stelle für den Begriff "ausreichend befestigt" die Definition suchen, evt. gibt es auch Urteile dazu, die dies schon näher ausgelegt haben. Außerdem steht es Dir frei, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, sofern Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, ist die Erstberatung meist kostenfrei (Vertragsbedingungen!).
Ob die Verwarnung nur Kleingeld ist oder nicht, ist nicht die Frage, gleich zu zahlen. Ich habe auch mal ein "Knöllchen" bezahlt, wo es hinterher Urteile gab, dass dies von den Behörden ungerechtfertigt war und habe mich geärgert.
Deine Optionen sind endlich:
1) 15 EUR zahlen.
2) Widerspruch und ins Bußgeldverfahren, womit sich der Einsatz im Verkehrsrechts-Roulette erstmal erhöht, aber was ggf. auch einfach eingestellt wird.
Die Alternative 2) kann man 2 Wege gehen: entweder allein, oder mit Anwalt (der sich schon mal auf sein Honorar freut).
Die Bilder hier oder Fachsimpeleien nützen dir aus meiner Sicht wenig.
Wahrscheinlich läuft es darauf hinaus das ich bezahlen werde.
Ich denke auch das die Stadt,die dafür zuständig ist, eine adequate Geldquelle gefunden hat.
Im Nachhinein hatte ich auch noch rausgefunden das dort in der nähe ein Badesee ist.
Ein Schelm wer da böses denkt.
Aber danke für die Infos.
Ich werde die Definition von "ausreichend befestigt" suchen,die kostenlose Erstberatung vom Anwalt in Anspruch nehmen und dann sehen das die Verfahrenskosten,Zeit und Nerven sich nicht lohnen
Recht haben und Recht bekommen sind immer so eine Sache.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 29. September 2021 um 14:10:16 Uhr:
Die Bilder hier oder Fachsimpeleien nützen dir aus meiner Sicht wenig.
Da untergräbt aber jemand die Forenexistenz. Seit wann geht es hier um Nutzen.
JFTR: Rechtsberatung im Internet ist immer ein heikles Thema für Foren, ganz ohne "Untergraben der Forenexistenz".
Wer wollte hier eine "Rechtsberatung" wagen? Da herrscht wohl bei jemanden Begriffsverwirrung. Lieber wieder aus dem Protokoll streichen.
Bei 15 EUR Verwarngeld und einer Zahlungsaufforderung, die amtlich aussieht, würde ich jetzt einfach riskieren, dass ich gelinkt wurde. Zu 99,9 % habe ich hier wohl was falsch gemacht. So mancher "sich im Recht Fühlende" hat sich eben geirrt. Und nicht alles ist erlaubt, nur weil das Verboten-Schild fehlt.
Nur weil dutzende Fahrzeuge dieses Fleckchen neben der Straße schon befahren und vom Grün befreit haben, wird daraus noch lange nicht ausreichend befestigt.
Es ist halt die übliche Art, irgendwo wild zu parken. Von Haushaltssanierung kann da nicht die Rede sein.