1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. CLK, CLE & E-Klasse-Coupé
  6. W208
  7. Felgen/Reifen

Felgen/Reifen

Mercedes
Themenstarteram 25. Dezember 2015 um 12:25

Erstmal ein frohes fest euch allen !

Habe mich jetzt dazu entschlossen meinem clk zu weihnachten ein paar schicke felgen zu spendieren :-)

Allerdings habe ich gar keine Ahnung welche Felgen ich auf welche Reifen machen kann usw. Wie kann ich denn meine Reifengröße herausfinden ? Und welche Felgengröße kann man dann drauf ziehen ? Also 18 zoll sollen es schon werden. Kennt sich zufälligerweise auch noch jemand mit den verschiedenen Marken aus - es gibt ja doch sehr große Preisunterschiede wenn man sich mal so umschaut..

Vielen Dank euch und genießt die Feiertage :-)

Ähnliche Themen
28 Antworten

Hi Shrddguy,

also von Mercedes ist nur bis 17" freigegeben.

Ich weiß noch, bei meinem CLK 208.447 lief das

im Jahre 2000 wie folgt ab:

- Tieferlegung bei Mercedes (andere Federn) --->mit Eintragung

- Felgen 18" von Lorinser ---> mit Prüfung der Freigängigkeit beim TÜV --->mit Eintragung

- Reifen 225 vor und 255 hinten von Pirelli ---> mit Eintragung

Also seinerzeit war alles eintragungspfichtig. Daraus folgt, ich habe meinen

Felgen zwischenzeitig aufbereiten lassen, weil es diesen Typ natürlich nicht mehr zu kaufen gibt.

Außerdem muss ich Pirelli-Reifen nehmen, andere Reifen wären nicht zugelassen.

Vielleicht ist das heute ja viel einfacher, mal hören was die Gemeinde dazu sagt.

Grüße waltgey

Hier http://www.mercedes-benz.de/.../tires_and_rim.html kannst du freigegebene Rad/Reifenkombis aussuchen. Falls Deine Wunschgröße nicht freigegeben ist musst Du zum Tüv und die Sachen eintragen lassen.

Hallo,

ich hab VA und HA 225/40 auf 18" ..... eingetragen. Mit der Spurverbreiterung hinten spart man die 255er hinten und hat trotzdem schön "gefüllte" Kotflügel.

Meiner ist auch nur ein 200er... CLK 208.335

MfG

novamann

Hey Waltgey, soviel mir bekannt ist, sind die Reifenbindungen inzwischen aufgehoben. Damit dürftest du dann alle Hersteller dieser Größen fahren dürfen. Im Zweifelsfall genügt ein Anruf beim TÜV.

WEnn du Felgen willst, gehe in den Fachhandel und laß dir Felgen zeigen, in deren Gutachten dein Fahrzeugtyp aufgeführt ist. Such dir welche aus und checke dann, welche Grössen da drauf gehen. Dann montieren und mit den Papieren zum TÜV und eintragen lassen.

Mit Einzelabnahme kann man sogar 9x20 montieren mit 245/30/20. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt

Leichti

Themenstarteram 25. Dezember 2015 um 18:21

Nun gut dann gehe ich mal nach den feiertagen los in den laden und lass mich mal bequatschen

Bzgl. marken kann hier keiner was sagen ? Denke die auskunft im fachhandel wird da nicht so objektiv sein..

Oder schau mal bei e bay rum.. Und Augen aufhalten

Fahre 8,5 x 18 ET35 rundum. hinten mit Scheiben (entweder 10 oder 15 mm)...

Reifen sind rundum 225/40 x 18. Conti Sportkontakt. Bin damit auf dem Cabrio sehr zufrieden.. Bremsverhalten und Grip sind gut, auch wenn es feucht ist. Würde vielleicht noch Michelin Pilot Sport versuchen...

Die aussage von Astra F Cabrio ist. leider nur halb wahr es gibt zwar schon seit Jahren keine Reifenbindung mehr allerdings zählt das nur im Serienzustand .Sollte das Fahrwerk verändert sein ist die geprüfte Reifenmarke wenn sie in Kombination mit den felgen eingetragen ist bindend.

Zitat:

@snarp schrieb am 26. Dezember 2015 um 00:16:30 Uhr:

Die aussage von Astra F Cabrio ist. leider nur halb wahr es gibt zwar schon seit Jahren keine Reifenbindung mehr allerdings zählt das nur im Serienzustand .Sollte das Fahrwerk verändert sein ist die geprüfte Reifenmarke wenn sie in Kombination mit den felgen eingetragen ist bindend.

....nein ist sie nicht. Die Reifenbindung ist definitiv abgeschafft worden. Ich hatte mir in 2003 mal Hamann-Felgen mit 20mm Spurplatten eintragen lassen. Das Gutachten war von 1998 mit Reifenbindung. Der TÜV-Prüfer ignorierte die Michelin Vorgabe und sagte seid 2000 irrelevant. Auch hier nach zu lesen:

Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen. 

In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

 

Quelle: ADAC

@Picard:

Das liest sich für mich so, das man, sofern man eine eingetragene Reifenbindung hat, diese zwar nicht zwingend ist, man aber den Nachweis erbringen muß, das das verwendete Reifenmaterial zugelassen ist.

Da z.B. wären dann auf einem tiefergelegten FAhrzeug mit 2,5 oder gar 3° STurz bestimmte Reifen nicht zugelassen, da diese nur eine Freigabe bis 2° Sturz haben (Eine entsprechende Reifenfreigabe für einen bestimmten Reifen in 224/45/17 und 245/40/17 habe ich hier vorliegen) Das weiß aber niemand, sofern er nicht die Freigabe anfordert :D Und der Witz, ich habe da keine Bindung in dne Papieren stehen :D

Darüber hinaus ist es schwierig, bei einer Sondereintragung wie z.B. meinen 20-Zöllern, bei deren Eintragung vom TÜV der verwendete Reifentyp mit eingetragen wurde, eine Freigabe zu erhalten. Ganz einfach aus dem grund, da in dieser Dimension die Freigängigkeit gegeben war mit dem geprüften Reifentyp, was aber mit einem Dunlop oder Bridgestone wieder anders aussehen könnte, da stellenweise nur die bekannte "Kugelschreiberbreite" Platz ist.

Was ich damit sagen möchte: Es ist ein zweischneidiges Schwert. So lange nichts passiert, wird sich da nicht viel tun. Im Falle eines Falles aber, könnte man sich dann doch erheblich die Finger verbrennen, wenn man trotz Reifenbindung und Verwendung anderer Hersteller/Profile sich nicht die Freigabepapiere des Reifenherstellers einholt und diese auch überprüft.

Das nur als Anmerkung.

Leichti

Das trifft den kern der Sache als Beispiel Zitat aus meinem fzg schein :bei Verwendung eines anderen Reifentyps ist Freigängigkeit neu zu prüfen.

Zitat aus meiner Reifenfreigabe :In Bezug auf die Freigängigkeit können wir keine aussage machen .Hierfür wird eine Bestätigung vom Fahrzeughersteller/Importeur/tuner oder von einem Fahrzeugsachverständigen benötigt.

Auf gut deutsch wenns knapp wird im Radkasten schreibt dir der tüv den geprüften Reifen mit rein. Hat auch seinen grund wie leichti ja schon sagte nur weil nen Michelin gerade so geht muß nen Conti in gleicher grösse nicht zwangsläufig passen und das mußt du nachweisen also ab zum tüv begutachten lassen die reifenfreigabe ist in so einem fall wertlos siehe Zitat Freigabe

Trifft natürlich nur bei Kombinationen zu wo es knapp wird zu.

@picard

du hast schon recht die Reifenbindung in deinem Gutachten ist nicht bindend. Wenn der tüv aber der Meinung ist das es knapp ist wird er dir den Reifen den du drauf hast mit eintragen .Und das ist dann bindend kann er ja nicht wissen ob es mit nem anderem Hersteller nicht doch schleift. Das hast du bei reifenmarken wechsel dann nachzuweisen und das geht nur wieder übern tüv .

@Leichti

So lese ich es auch und so hat es mir ein Reifenhändler mal erklärt das die Reifenhersteller die Unbenklichkeitsbescheinigungen auch auf Verlangen herausgeben müssen. Durch die Blume meinte der Händler, viele Reifenhersteller hätten sich die Abgaben sehr "großzügig" ausgelegt, ein 225er Reifen würde teilweise locker an einen 245er dran kommen usw., wichtig wäre die Profilbreite und nicht die Reifenbreite, ähnlich einem Pushup-BH....so seine Aussage wörtlich :D

Es wären hauptsächlich die weniger namhaften Hersteller die so etwas machen würden, da es sich schnell rum spricht und die Verkaufszahlen steigert, auf gut deutsch Scheiß Produkt, gut verpackt.

@snarp

Damit ist deine Frage auch beantwortet...wenn es knapp wird...:)

Gruß Andreas

Deine Antwort
Ähnliche Themen