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Fensterabdeckung aus ABS irgendwie eintragen lassen möglich?

Themenstarteram 3. Mai 2022 um 15:42

Hallo Community,

auf einem chinesischen Shoppingportal wurde ich auf Fensterabdeckungen aus ABS (siehe Bild) aufmerksam und nun frage mich ob es eine Möglichkeit gibt die eintragen zu lassen? Leider bietet der Verkäufer dafür keine ABE und auch kein Gutachten an.

https://de.aliexpress.com/.../1005003159273841.html?...

Diese Abdeckungen werden mit 3M Doppelklebeband befestigt. Dass das dem TÜV nicht ausreichen wird, kann ich mir schon denken. Aber was wäre wenn ich diese Abdeckungen mit Spezialkleber oder ähnlichem befestigen würde? Gibt es irgendeine Möglichkeit wie ich diese Dinger legal fahren dürfte?

Liebe Grüße

Ray

Fensterabdeckung ABS
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46 Antworten

Mit den überstehenden Kanten wird das nix.

Warum keine schwarze Folie von innen. Die gibt's mit ABE

Brauch man das?

Mit der heutigen Klebetechnik kannst du die Fensterabdeckungen so aufkleben das die nicht mehr ohne Zerstörung wieder abgehen.

Die Frage ist halt wie du das dem TÜV erklären / beweisen kannst.

MfG kheinz

Wie hässlich ist das denn?!?! :eek:

Zitat:

@segret schrieb am 3. Mai 2022 um 19:30:16 Uhr:

Brauch man das?

Da sind doch Zusatzspoiler dran, die einen höheren Anpressdruck bei hohen Geschwindigkeiten gewährleisten ;)

Also ja, das braucht man.

Zitat:

@RayR schrieb am 3. Mai 2022 um 17:42:48 Uhr:

Diese Abdeckungen werden mit 3M Doppelklebeband befestigt.

Nein, werden die nicht, die werden mit einer Chinakopie mit 3M-Aufdruck befestigt. ;)

Gruß Metalhead

Ist doch völlig wuppe mit was die Dinger befestigt werden. Die Teile brauchen selbst auch eine ABE. Allein schon für das Splitterverhalten usw. usw. usw.

Daher wird selbst eine Einzelabnahme scheitern weil es kein Materialgutachten und keine Din Zertifizierung gibt.

... und ich frage mich ob man so ohne weiteres diese Fenster(chen) blind legen darf.

Seitlich hinten und Heckscheibe ja, einzige Vorschrift rechter Aussenspiegel, den heutzutage eh jedes Fahrzeug hat.

Gibt es da keine auflage mit Mindesttransparenz? (Wenn man nicht auf LKW umschreibt).

Nein. Nur bei den vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe.

Gutes Beispiel der Caddy mit geschlossenen Seitenscheiben und als Pkw Zulassung:

https://www.vau-max.de/thumbs/lib/46/40/05/o_wide/54046.jpg

Zitat:

@Astradruide schrieb am 4. Mai 2022 um 17:01:33 Uhr:

... und ich frage mich ob man so ohne weiteres diese Fenster(chen) blind legen darf.

.. und ich frage mich, welches Pferd einen geritten haben muss, so einen sinnbefreiten und hässlichen China-Tünnef überhaupt in Erwägung zu ziehen, der einem obendrein auch noch in der Sicht nach hinten-seitlich beeinträchtigt :rolleyes::rolleyes:

aber man muss nicht alles verstehen.. bekanntlich soll man über "Geschmack" nicht streiten...

Naja, je nach Farbkombi mag es noch akzeptabel ausehen ... das nennenswerte Stück fehlendes Sichtfenster wäre mir *das* Teil aber defintiv nicht Wert.

Aber wenn es für mich nach Singapore-street-style aussieht ist die Fragestellung für den TE dennoch anders und halt berechtigt - das sollte man akzeptieren.

bei allen Stylish.. hoffentlich hat der TE über die Sichteinschränkung überhaupt schon nachgedacht. Ist immerhin auch ein Sicherheitsaspekt (nicht nur beim Einparken, auch bei der Sicht nach hinten beim "nomalen" Fahren).

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