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fiktive Abrechnung - wie hoch ist der Auszahlungsbetrag?

Themenstarteram 2. Oktober 2013 um 17:08

Hallo,

noch eine Frage zu unserem Haftpflichtschaden.

Wie hoch wäre der Auszahlungsbetrag, mit folgenden Zahlen

Wiederbeschaffungswert 3000€

Restwert 600€

KV Reparatur 2495€

??

Wie würde es sich verhalten bei diesen Werten?

Wiederbeschaffungswert 3200€

Restwert 600€

KV Reparatur 2495€

Ich habe gelesen, der Unterschied, zwischen WBW und Restwert ist wichtig

LG+Danke

Beste Antwort im Thema

Da steht es.

 

Wieso willst Du die Antwort für verschiedene Werte?

 

Was steht um Gutachten zum Steueranteil im WBW?

Bei 3000 Eur gehe ich von einem älteren Fahrzeug aus, da sind es nicht 19, sondern 2,4 Prozent oder gar nichts.

 

Dann wären die Netto Rep Kosten zu berücksichtigen.

 

Allerdings macht das hier wenig Sinn, solange wir mit verschiedenen Zahlen raten.

 

Bitte die genauen Werte aus dem Gutachten Posten.

 

15 weitere Antworten
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15 Antworten

sind die KV-Preise netto oder brutto?

Themenstarteram 2. Oktober 2013 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

sind die KV-Preise netto oder brutto?

Sorry, brutto

Zitat:

Original geschrieben von curlysue13

Wie würde es sich verhalten bei diesen Werten?

Wiederbeschaffungswert 3200€

Restwert 600€

KV Reparatur 2495€

Hallo,

3.200 / 1,19 ./. 600 = 2089,08

Liebe Grüße

Herbert

Wieso fährst Du jetzt zweigleisig? Ist Dir der erste Thread zu unübersichtlich geworden?...

Themenstarteram 3. Oktober 2013 um 6:03

Weil die Überschrift nicht mehr passend ist.

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4

Wieso fährst Du jetzt zweigleisig? Ist Dir der erste Thread zu unübersichtlich geworden?...

Themenstarteram 3. Oktober 2013 um 6:07

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von curlysue13

Wie würde es sich verhalten bei diesen Werten?

Wiederbeschaffungswert 3200€

Restwert 600€

KV Reparatur 2495€

Hallo,

3.200 / 1,19 ./. 600 = 2089,08

Liebe Grüße

Herbert

Danke, ich bin jetzt total durcheinander, mir wurde gestern von der ADAC Hotline gesagt, entscheidend ist der Wiederbeschaffungsaufwand, wenn der von den Rep.Kosten überstiegen wird, dann wird nur der ausgezahlt, ich werde mich also überraschen lassen müssen.

Kennen sich Gutachter mit der Abrechnung mit der Vers. aus? Oder erstellen sie nur die reinen Werte?

LG

Curly

Da steht es.

 

Wieso willst Du die Antwort für verschiedene Werte?

 

Was steht um Gutachten zum Steueranteil im WBW?

Bei 3000 Eur gehe ich von einem älteren Fahrzeug aus, da sind es nicht 19, sondern 2,4 Prozent oder gar nichts.

 

Dann wären die Netto Rep Kosten zu berücksichtigen.

 

Allerdings macht das hier wenig Sinn, solange wir mit verschiedenen Zahlen raten.

 

Bitte die genauen Werte aus dem Gutachten Posten.

 

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

 

Hallo,

3.200 / 1,19 ./. 600 = 2089,08

Liebe Grüße

Herbert

Das ist ja übelste Media Markt Mehrwertsteuerberechnung :D.

Dividieren durch 1,19 ist ungleich multiplizieren mit 0,81.

am 3. Oktober 2013 um 11:11

Zitat:

Original geschrieben von Mick 01

Dividieren durch 1,19 ist ungleich multiplizieren mit 0,81.

Richtig, das hast du gut erkannt ;)

Wenn du mit 0,81 multiplizierst ist das auch mathematisch völlig falsch (zumindest um die Mehrwertsteuer aus einer Summe herauszurechnen).

Beispiel:

Du hast 100 € und sollst den Betrag plus Mehrwertsteuer bezahlen. Macht 100 € * 1,19 = 119,- €

Soweit sollten sich alle einig sein.

Jetzt rechnen wir mal die 19% wieder raus:

Methode Mick01: 119 € * 0,81 = 96,39

Methode Oetteken: 119 € : 1,19 = 100 €

q.e.d.

Warum nun durch 1,19?

Die 119,- € sind ja der Nettobetrag 100% inklusive der Mehrwertsteuer 19%, also insgesamt 119%. Wenn du nun 1% haben willst, sind das 119 € geteilt durch 119% gleich 1,- €/%.

Dann rechnest du auf 100% zurück, also 1,-€/% mal 100% = 100,- €

In einem Schritt zusammengefasst ist das durch 1,19.

Am besten kaufst du demnächst im Saturn ein :D

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Mick 01

Dividieren durch 1,19 ist ungleich multiplizieren mit 0,81.

Richtig, das hast du gut erkannt ;)

Wenn du mit 0,81 multiplizierst ist das auch mathematisch völlig falsch (zumindest um die Mehrwertsteuer aus einer Summe herauszurechnen).

Beispiel:

Du hast 100 € und sollst den Betrag plus Mehrwertsteuer bezahlen. Macht 100 € * 1,19 = 119,- €

Soweit sollten sich alle einig sein.

Jetzt rechnen wir mal die 19% wieder raus:

Methode Mick01: 119 € * 0,81 = 96,39

Methode Oetteken: 119 € : 1,19 = 100 €

q.e.d.

Warum nun durch 1,19?

Die 119,- € sind ja der Nettobetrag 100% inklusive der Mehrwertsteuer 19%, also insgesamt 119%. Wenn du nun 1% haben willst, sind das 119 € geteilt durch 119% gleich 1,- €/%.

Dann rechnest du auf 100% zurück, also 1,-€/% mal 100% = 100,- €

In einem Schritt zusammengefasst ist das durch 1,19.

Am besten kaufst du demnächst im Saturn ein :D

Tatsächlich :D.

Einfacher Dreisatz.

 

am 3. Oktober 2013 um 17:29

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Einfacher Dreisatz.

Gibt's auch andere Dreisätze? ;)

Natürlich nicht, meinte eben nur ganz einfach solche Rechnung, deshalb einfacher Dreisatz.

 

am 3. Oktober 2013 um 17:37

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Natürlich nicht, meinte eben nur ganz einfach solche Rechnung, deshalb einfacher Dreisatz.

Tatsächlich musste ich mich gerade von Wikipedia eines besseren belehren lassen. Eigentlich war die Frage als Scherz gedacht, aber tatsächlich gibt es noch den umgekehrten Dreisatz und den verallgemeinerten Dreisatz.

Wusste ich vorher auch nicht.

Also ist das Versicherungsforum nun nicht mehr nur das Forum der Spaßvögel sondern auch noch der Telekolleg unter den Foren. :cool::cool:

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