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Finanzamt-Porsche

Themenstarteram 3. Juli 2007 um 17:51

Gibt es eine Reglung des Finanzamtes, in der ein Porsche als Sportwagen eingestuft ist und somit nicht als Betriebsfahrzeug gelten kann?

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43 Antworten
am 3. Juli 2007 um 19:20

Re: Finanzamt-Porsche

 

Zitat:

Original geschrieben von Ingudu

Gibt es eine Reglung des Finanzamtes, in der ein Porsche als Sportwagen eingestuft ist und somit nicht als Betriebsfahrzeug gelten kann?

Nein, gibt es nicht.

am 3. Juli 2007 um 19:26

...nein, eine solche Regelung kenne ich nicht.

Aber Du wirst den Porsche nicht als Betriebsfahrzeug zu 100% anerkannt bekommen. Du wirst ihn nach der 1%-Regel Lohnversteuern müssen. D.h. es werden Dir 1% des Brutto-Listenpreises auf Deine Lohabrechnung zugeschlagen, versteuert und unten dann wieder abgezogen. Bei einem Listenpreis von 100.000,-€ sind das dann ca. 500,-€ die dich das netto im Monat kostet. Das hängt natürlich noch von Deinem Steuersatz, der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und noch ein paar Kleinigkeiten ab. Dieser Anteil legitimiert Dich dann, auch einen Porsche als Geschäftswagen zu fahren.

Gruß

r1ali

Zitat:

Original geschrieben von r1ali

...nein, eine solche Regelung kenne ich nicht.

Aber Du wirst den Porsche nicht als Betriebsfahrzeug zu 100% anerkannt bekommen. Du wirst ihn nach der 1%-Regel Lohnversteuern müssen. D.h. es werden Dir 1% des Brutto-Listenpreises auf Deine Lohabrechnung zugeschlagen, versteuert und unten dann wieder abgezogen. Bei einem Listenpreis von 100.000,-€ sind das dann ca. 500,-€ die dich das netto im Monat kostet. Das hängt natürlich noch von Deinem Steuersatz, der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und noch ein paar Kleinigkeiten ab. Dieser Anteil legitimiert Dich dann, auch einen Porsche als Geschäftswagen zu fahren.

Gruß

r1ali

Alternativ dazu: Fahrtenbuch, die Privat- und Geschäftsfahrten werden aufgeschrieben und die Kosten dann im Verhältnis dazu geteilt und der Privatanteil versteuert. Meistens die günstigere, aber aufwendigere (zwecks Schreiberei) Variante.

Gruß

Konni

Das elektronische Fahrtenbuch

Für das PCM wird optional ein elektronische Fahrtenbuch angeboten. Dieses erlaubt die autom. Erfassung von Kilometerstand, Fahrtstrecke , Datum und Uhrzeit sowie Start- und Zieladresse bei jeder Fahrt. Nach dem Auslesen der Fahrtenbücher aus dem PCM via Infrarotschnittstelle können die Daten mit der beiliegenden Software am heimischen PC ausgewertet werden.Diese erfüllt alle Anforderungen zur Anerkennung der automatischen Fahrtenbuchaufzeichnung beim deutschen Finazamt. ( Abgeschrieben aus meiner P -Broschüre ).

Hab' gestern meine Produktionsnummer bekommen, nach fast einem Jahr Gedulden ist nach den Werksferien der Tag des Herrn. Hoffentlich haben die schon Lust zur Arbeit. :-))

Gruß

Rolf

Themenstarteram 4. Juli 2007 um 12:44

Vielen Dank für die bisherigen Darlegungen.

Aber wie verhält sich die Angelegenheit fürs Leasing?

am 4. Juli 2007 um 15:29

"betriebsfahrzeug" - "sportwagen" - "leasing"... :rolleyes:

du solltest dir eventuell zu aller erst mal einen (fähigen)

steuerberater zulegen. wenn du einen solchen nicht für die,

bzw in der firma hast und die bisherigen infos hier neuland für

dich sind, ist es imho eher fraglich, ob ein "sportwagen" in

dieser preisklasse generell angesagt ist... ;)

gut gemeint.

 

mfg

am 4. Juli 2007 um 15:50

;-)

vor firmengründung habe ich mir erstmal üb er einen adäquaten firmenwagen gedanken gemacht, es musste ein geleaster sportwagen sein, doch dann kamen doch die zweifel ;-)

in diesem sinne

cu

xen

Themenstarteram 4. Juli 2007 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von 325i-touringE30

"betriebsfahrzeug" - "sportwagen" - "leasing"... :rolleyes:

du solltest dir eventuell zu aller erst mal einen (fähigen)

steuerberater zulegen. wenn du einen solchen nicht für die,

bzw in der firma hast und die bisherigen infos hier neuland für

dich sind, ist es imho eher fraglich, ob ein "sportwagen" in

dieser preisklasse generell angesagt ist... ;)

gut gemeint.

 

mfg

Danke für den Hinweis, aber mach dir keine Sorgen, ich bin mit Sicherheit nicht leichtsinnig und voreilig.

Bisher fahre ich einen Porsche nur hin und wieder von einem Freund.

Der Grund meiner Frage beruht auf der Mitteilung eines Geschäftsmannes, welcher seinen Porsche nicht vom Finanzamt als Firmenfahrzeug anerkannt bekam, weil es sich um ein reines Sportfahrzeug handeln soll.

Nun kenne ich aus eigener Erfahrung die verschiedenartigsten Auslegungen von Vorschriften auf den Finanzämtern im Interesse der eigenen Geldbeschaffung und mich würde es nicht wundern, wenn irgendein Möchtegern berufliche Erfolge erziehlen will.

Ich selber habe es am eigenen Leibe ( Geldbörse ) verspürt, wie eigennützig mancher Sachbearbeiter tätig wird ( LKW Versteuerung vom Pickup zum PKW ).

... es gibt immer verschiedene Faktoren, die "Angemessenheit" eines Firmenfahrzeugs zu beurteilen.

Sprich wenn ein GMBH 50.000 € Jahresgewinn macht und er Geschäftsführer einen Porsche für 100.000,-- € fährt, gibt es Probleme. Auch wenn ein hierarchisch niedriger gestellter Mitarbeiter ein teureres Dienstfahrzeug fährt, als sein Vorgesetzter kann es Probleme wegen der Angemessenheit geben.

Bevor Hans Eichel als Finanzminister seinerzeit die Versteuerung der Privatnutzung drastisch erhöhen wollte, hatte ich ein Carrera4 Cabrio als Dienstfahrzeug mit 1%-Versteuerung gefahren. Das gab nie Probleme, weder bei der Steuer- noch bei der Lohnsteuerprüfung.

Mittlerweile ist mir das aber zu doof und die Porsches laufen privat.

Grundsätzlich würde ich allen Leasinginteressenten auch mal empfehlen, sich mit den geplanten Gesetzesänderungern anzusehen. Ab 2009 sollen die Leasingraten (zumindest teilweise) gewerbesteuerpflichtig werden und zudem ist dann die Gewerbesteuer auch keine abzugsfähige Steuer mehr.

Heinz

am 4. Juli 2007 um 19:17

@ r1ali :

zu deinem beispiel... kannst du mir kurz erklären was du mit "unten wieder abgezogen" meinst?

das mit der 1 % regel ist klar. wären bei mir bei einem 100.000 € auto 1000 €/pro monat bei einem angenommenen steuersatz von (vereinfacht) 50 % wären das 500 €. meinst du das? oder was meinst du mit "dann wieder unten abgezogen"?

danke.

 

@ XF-Coupe:

und was wäre da so in etwa (geschätz/ fausregel) angemessen. okay, das auto sollte nicht doppelt so viel kosten wie der jahresgewinn, aber was ist dann angemessen? wenn es genauso viel wie der jahresgewinn kostet oder nur die hälfte, oder ein viertel... oder... wie viel wäre da schätzungsweise angemessen?

 

danke!

... bei der Angemessenheit spielen viele Faktoren mit rein. Z.B. auch das Gehalt, evtl. Tantiemen usw.. Wenn ein Mitarbeiter ein Bruttogehalt von 2000€ hat und einen 50.000-€-Wagen als Dienstwagen fährt, stimmt die Angemessenheit sicher auch nicht.

Auch kann die Angemessenheit von Branche zu Branche unterschiedlich sein. Es gibt Branchen da schafft es Vertrauen oder repräsentiert Solvenz, wenn man mit einem dicken Auto vorfährt, in anderen Branchen ist es eher nachteilig usw. usw.

Hier kann wohl nur ein Fachman (Steuerberater) fundierte Auskunft geben.

Aber Eines kann ich Dir mit Sicherheit sagen, bei jeder Betriebsprüfung und bei jeder Lohnsteuerprüfung, stehen die Firmenfahrzeuge ganz oben auf der Liste dessen, was genau unter die Lupe genommen wird. Also lieber im Vorfeld schlau machen, bevor man nachher erhebliche Beträge nachzahlen muss.

am 4. Juli 2007 um 20:26

Zitat:

Original geschrieben von XF-Coupe

Grundsätzlich würde ich allen Leasinginteressenten auch mal empfehlen, sich mit den geplanten Gesetzesänderungern anzusehen. Ab 2009 sollen die Leasingraten (zumindest teilweise) gewerbesteuerpflichtig werden und zudem ist dann die Gewerbesteuer auch keine abzugsfähige Steuer mehr.

Heinz

Leider sinken aber auch die Abschreibungsmöglichkeiten (im Kauf-Szenario)...

... mag sein, dass ich mich täusche, aber soweit ich das mitbekommen habe, wird es keine degressive Abschreibung mehr geben, sondern nur noch lineare.

KFZ wurden auch bisher schon linear abgeschrieben.

Außerdem ist das mit der Abschreibung ohnehin Makulatur. Wenn ich ein Firmenfahrzeug über dem Buchwert verkaufe, muss ich den Mehrerlös ja ohnehin wieder als Gewinn versteuern, was dann oft die Afa des neuen Fahrzeuges im ersten Jahr wieder auffrißt.

am 4. Juli 2007 um 22:36

@ XF-Coupe

danke. wie siehts aber nun nicht als angestellter aus, sondern also selbstständiger.

kann man da was sagen was "angemessen" ist? wenigestens als grobe fausregel.

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