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Frage zu geringer Abstand ?!

Themenstarteram 13. August 2008 um 19:25

Ich hab heute einen netten Brief bekommen. Mir wird vorgeworfen das ich auf der Autobahn etwas zu dicht aufgefahren bin.

Gefahren 126km/h (schon mit Toleranz).

Also hätte ich 63m Abstandhalten müssen. Hab mich leicht verschätz und hatte nur

28 m Abstand (mit Toleranz)

und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.

So jetzt ist dort leider nur ein Anhörungsbogen dabei und keine genaue Aussage wieviel mich der Spaß kostet und wieviel Punkte es dafür gibt.

Ich hab mal im Internet nachgeguckt und dort finde ich das bei der Geschwindigkeit 40€ und ein Punkt fälligwerden stimmt das ? Weil das bisschen unschlüssig ist was ich da manchmal gelesen hab.

Bin für jede Hilfe Dankbar

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Fazit: Man ermüdet durch diese Gängelung dermaßen, dass ich wette, dass dadurch mehr Unfälle passieren, ja provoziert werden, als wenn keine Begrenzung gegeben ist.

Geil! Da sind sie wieder, die 'Verkehrsexperten' mit der ewig gleichen Leier: Die meisten Unfälle werden nicht durch zu hohes Tempo, sondern durch Geschwindigkeitsbegrenzungen und Linksspurschleicher verursacht. :D

Ich find das Sicherheitsforum hier echt genial. Wenn mir mal langweilig ist, findet man immer wieder Beiträge und Topics zum Ablachen. :D Danke!

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Bei 126 km/h drohen folgende Strafen:

Ab 31.5 m Abstand: 35 Euro.

Weniger als 31.5 m Abstand: 40 Euro und 1 Punkt.

Weniger als 25.2 m Abstand: 60 Euro und 2 Punkte.

Weniger als 18.9 m Abstand: 100 Euro und 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Weniger als 12.6 m Abstand: 150 Euro, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot.

Weniger als 6.3 m Abstand: 200 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

Alle Angaben ohne Gewähr.

am 13. August 2008 um 21:26

Naja,mit "leicht verschätzt" hast du wohl etwas untertrieben;)

wie du schon richtig vermutest bzw.nachgeforscht hast wirst du wohl 40€ zahlen müssen und bekommst nen "Sonder"punkt in Flensburg.

das nächste mal bitte etwas besser "schätzen", dann wirds bestimmt auch billiger :D

Themenstarteram 14. August 2008 um 4:00

Naja okay ist mein erster Punkt im Norden, den können die mir gerne auf die Paybackkarte gutschreiben :-)

Solange der Führerschein bei mir bleibt ist alles okay. Mir hat das halt nur etwas sorgen gemacht weil nicht stand was für eine Strafe auf mich zukommt. Aber wenns 40€ und ein Punkt sind bin ich erleichtert.

Ich Fahr ja nicht gerne dicht auf aber ich wisst ja selber wie das mit dem Abstand ist wenn die Bahn voll ist.

Geht halt nich immer alles nach Gesetz. Naja sowas passiert.

Danke für die Bestätigung meiner Vermutung ;-)

P.S. Ich glaube der hintermir auf dem Foto muss mehr bezahlen, sieht ziehmlich dicht aus was er da macht.

Bis dann.

 

am 14. August 2008 um 5:42

Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu. ;Macht also dann gesamt 65,60 € für den TE

Themenstarteram 19. August 2008 um 18:58

Falls es Irgendjemanden interressiert hier mal die nette Diashow.

am 19. August 2008 um 19:33

Viel geiler find ich ja den Abstand deiner zwei Hintermänner. :D

am 19. August 2008 um 20:55

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Viel geiler find ich ja den Abstand deiner zwei Hintermänner. :D

Die sind mal eben locker im Bereich eines Fahrverbotes, hätte der TS deswegen stark abgebremst, weil er die Kamera auf der Brücke gesehen hat, so wären ihm  die 2 Autos hinten reingerauscht.

am 20. Oktober 2008 um 8:09

Hallo.

Ich habe seit einer Stunde ein ähhnliches Problem (128km/h, 2/10 des halben Tachoabstandes) und habe es meinem Anwalt übergeben.

Gibt es erfahrungsgemäß Chancen ohne ein Fahrverbot aus der Sache zu kommen ?

Zitat:

Original geschrieben von TThias

Gibt es erfahrungsgemäß Chancen ohne ein Fahrverbot aus der Sache zu kommen ?

Eher nicht.

Bei weniger als 2/10 über 100 km/h sind 2 Monate FV zwingend (plus 150 Euro, Verfahrenskosten und 4 Punkte).

Wenn der Vorwurf berechtigt ist, dann gibt es auch Bus und Bahn.

Ein Absehen vom Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld (meist Verdoppelung) ist auch eher unwahrscheinlich, je weiter südlich in der Bundesrepublik, um so unwahrscheinlicher. Der Tatvorwurf ist schon erheblich und mit 2 Monaten auch nicht unbedingt so gering, dass da ein Richter eher von einem Fahrverbot absieht. Ein Sachbearbeiter noch weniger.

Der Anwalt sollte nach Fehlern oder sonstwie angreifbaren Geschichten im Messverfahren suchen, bzw. nachweisen, dass der Verstoß so nicht begangen wurde, weil zB. der Vorausfahrende gerade rein gezogen ist, also das Video mal genau ansehen.

Ist der Vorwurf korrekt (mal selber nachdenken), dann wird auch kaum ein Anwalt etwas nutzen, denn an den Messverfahren ist heute kaum noch etwas auszusetzen oder auch nur in Zweifel zu ziehen.

am 20. Oktober 2008 um 12:08

Der Wagen, mit dem es "passiert" ist, läuft als Firmenwagen.

Aber einen Dummen, der die Verantwortung übernimmt, muss es ja zwangsläufig geben.

Zitat:

Original geschrieben von TThias

Der Wagen, mit dem es "passiert" ist, läuft als Firmenwagen.

Damit besteht die Möglichkeit des Versteckens, so lange, bis die Verjährung nach drei Monaten wirkt.

Muss allerdings die Firma mitspielen und auch die firmenintern Zusammenhänge stimmen (Fahrzeug regelmäßig von vielen Fahrern gefahren, keiner kann den Fahrer identifizieren, ...). Bleibt aber immer noch das nicht ganz erhebliche Restrisiko, dass es zu einer Fahrtenbuchauflage kommt und die wenigsten Chefs sind hinterher noch verständnisvoll, wenn sie für den von ihnen genutzten Firmenwagen das FB führen müssen.

am 20. Oktober 2008 um 12:50

Das mit dem Firmenchef wäre kein Problem ;)

Das Fahrtenbuch aber schon...das würde nerven.

mal abwarten, was der Anwalt zum Thema beizutragen hat.

Erstmal Danke für Deine Info.

Gruß

TThias

Zitat:

Original geschrieben von TThias

Das Fahrtenbuch aber schon...das würde nerven.

Kommt auch immer auf die Firmengröße an, wie viele "neue Freunde" man dann dazubekommt.

Selber erlebt: nach dem beim zweiten mal nach einem Rotlichtverstoß sich niemand erinnern konnte, haben alle Kundendienstfahrzeuge (immerhin 12, der Verstoß kam aus dem Kundendienstbereich) und der Geschäftsführer eine FB-Auflage erhalten. Nur die 3 Außendienstverkäufer/Kundeberater blieben verschont.

1 Monat laufen wäre für den Deliquenten sicher angenehmer gewesen.

...das auferlegte Fahrtenbuch ist doch nur für nen überschaubaren Zeitraum zu führen, oder? Auf den beiden Fotos erkenne ich beim Threadersteller "nur" den Alltag auf der Autobahn, diese Abstände sind leider an der Tagesordnung. Bei mehr Sicherheitsabstand kommt doch schon der Mittelspurfahrer und fädelt ein... ;)

Ich möchte hier keinesfalls dichtes Auffahren schönreden, aber man muss nur mal gucken, es könnten wahrscheinlich genauso viele "Drängler" belangt werden, wie Zu-schnell-Fahrer.

Gruß

Jan

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