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Fragen zum Autoverkauf
Hallo zusammen,
ich werde meinen Wagen aller Wahrscheinlichkeit nach morgen an einen Autohändler verkaufen. Er will sich den Wagen ansehen und wenn's passt direkt mitnehmen, wofür er rote Nummernschilder mitbringt. Jetzt sind bei mir einige Fragen offen, da ich noch nie ein Auto verkauft habe.
1.) Er meinte, er kann den Wagen ruhig für mich abmelden und bringt außerdem rote Nummernschilder mit, was ja auch schön und gut ist. Aber was passiert mit meinen Nummernschildern, die momentan noch an dem Wagen kleben? Muss er diese mitnehmen oder werden die für die Abmeldung des Wagens nicht benötigt? D.h. kassiert das Straßenverkehrsamt die Dinger ein oder kann man die quasi als Andenken einfach behalten? Ich werde die Schilder nicht weiter verwenden, da ich nun einen Firmenwagen mit anderem Kennzeichen habe.
Mitgeben möchte ich dem Käufer die Schilder eigentlich ungern, nachher montiert er die Dinger wieder dran und fährt mit meinen Schildern durch die Gegend.
2.) Was muss ich ihm denn alles aushändigen? Schlüssel und Zweitschlüssel sowie Fahrzeugbrief ist klar. Meinen Fahrzeugschein bekommt er vermutlich auch, oder? Und was ist mit der letzten TÜV und AU Bescheinigung? Gibt es sonst noch etwas, das ich ihm raussuchen muss?
3.) Als Vertrag möchte ich den Mustervertrag vom ADAC verwenden. Bezahlen soll er in bar. Geht ein Händler generell davon aus, dass er mir das Geld überweist, oder ist das in Ordnung, wenn ich Barzahlung möchte?
Beste Antwort im Thema
....ich würde dem Händler das Fahrzeug mit Nummernschilder verkaufen und ihn das Auto abmelden lassen. Dadurch sparst Du Zeit und Geld...
Mit dem Kaufvertrag hast Du alles, was Du brauchst und das weiss der Händler auch, also warum sollte er das Auto nicht unverzüglich abmelden?
Und wenn er es wirklich nicht zeitnah abmeldet, dann ist Dein einziges Risiko, dass Du Versicherer und Zulassungsstelle anschreiben musst und sie mit einer Kopie des Kaufvertrages über den Verkauf informieren musst... Der Versicherer macht dann eine Erwerberkündigung und die Zulassungsstelle schickt dem Händler die Polizei, die das Fahrzeug zwangsstilllegt.... Aber da der Händler das weiss, wird er sich dementsprechend verhalten.....
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25 Antworten
Ja die Schilder müssen zum abmelden der Zulassungsstelle vorgelegt werden, dort entstempelt können sie auch wieder mit Heim genommen werden.
Streng genommen, darf er an deinem angemeldeten Fahrzeug gar keine roten Kennzeichen anbringen sondern muss mit deinen Schildern dran vom Hof rollen. Doppelversichert.
Was du alles mitgeben musst? Zulassungsbescheinigung 1 und 2 (Brief und Schein), HU-Bericht, AU-Bericht (wenn noch nicht in der HU vermerkt), sämtliche Schlüssel. Wenn du doch abgemeldet verkaufst, dann auch die Abmeldebescheinigung.
Deine Angst, dass er mit deinen Schildern weiter fährt oder den Wagen sogar mit deinen Kennzeichen dran weiter verkäuft ist garnicht so unbegründet.
Das machts ihm einfach, den Wagen im Kundenauftrag von Privat weiter zu verkaufen und die Sachmangelhaftung auszuschließen.
Ich würde niemals, nicht mal bei Inzahlungnahme, einen Wagen angemeldet an einen Händler verkaufen.
Klar solltest du auf Barzahlung bestehen, Ohne Geld gibts keine Papiere und kein Auto.
Der ADAC bietet Kaufverträge an für:
# ADAC-Gebrauchtwagenkaufvertrag für den privaten Verkauf
# ADAC-Gebrauchtwagenkaufvertrag: "Verkauf Unternehmer an eine Privatperson"
# ADAC-Gebrauchtwagenkaufvertrag: "Verkauf Unternehmer an Unternehmer".
Nicht aber direkt für den Verkauf Privat an Unternehmer, vieleicht gibts da noch was mehr zu beachten.
Freu dich aber schon mal drauf, dass der dich ins Tiefstpreissegment labert - von Privat gibts mehr Geld. berlegs dir also nochmal.
P.s.: kann das mal wer ins Sicherheitsforum verschieben? da gehts eher um Autoverkäufe und Sicherheit dabei. Der TE hat ja auch keine direkte Frage zum Thema Versicherung geschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Klar solltest du auf Barzahlung bestehen, Ohne Geld gibts keine Papiere und kein Auto.
dem moechte ich noch hinzufuegen, dass du mit ihm (sofern moeglich)das geld direkt bei deiner hausbank bar einzahlen/pruefen lassen solltest.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Mit dem Käufer direkt zur Bank zu fahren und das Geld am Automaten einzuzahlen, hatte ich auch vor.
Das mit dem "Doppeltversichert" war mir nicht bewusst. Dann werde ich ihm wohl doch besser sagen, dass er das Auto gerne morgen ansehen und übermorgen mitnehmen kann. Ich würde das Auto dann übermorgen früh doch lieber selbst beim Straßenverkehrsamt abmelden gehen. Wäre das so in Ordnung, wenn ich den Wagen morgens abmelde und mittags direkt verkaufe oder habe ich wieder etwas übersehen?
Dass man vom Händler generell weniger bekommt als von privaten Käufern ist richtig. Ich musste jetzt auch deutliche Einbußen hinnehmen, habe mir das alles einfacher vorgestellt. Möchte das Auto nun so schnell wie möglich loswerden und finde einfach keine Interessenten. Sehe beim Verkauf an eine Privatperson außerdem mindestens so viele Risiken wie beim Verkauf an einen Händler. Habe den Wagen allen möglichen Händlern in der Umgebung angeboten und der, der ihn nun kaufen möchte, hat noch das deutlich beste Angebot abgegeben. Verlust gegenüber einem Verkauf an Privat ca. 6-8%.
Muss ich ihm eigentlich auch den entwerteten Fahrzeugbrief des Vorbesitzers (also der 1. Hand) mitgeben? Den habe ich nämlich noch bei mir rumfliegen (ich bin bereits die 2. Hand). Kann der eigentlich nichts mehr mit anfangen, oder?
Ja so kannst du es machen
Nein den alten ntwerteten Brief musst du nicht weg geben
Verlass dich drauf, dass er nicht den Preis vom ersten Angebot zahlen wird.
Ist das zufällig so ein Visitenkarten-Autokäufer?
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Ist das zufällig so ein Visitenkarten-Autokäufer?
Nein, so ein Visitenkarten-Heini wäre mir auch zu tricky Es ist ein kleinerer Händler aus meiner Umgebung, der mich über mein Inserat im Internet kontaktiert hatte.
....ich würde dem Händler das Fahrzeug mit Nummernschilder verkaufen und ihn das Auto abmelden lassen. Dadurch sparst Du Zeit und Geld...
Mit dem Kaufvertrag hast Du alles, was Du brauchst und das weiss der Händler auch, also warum sollte er das Auto nicht unverzüglich abmelden?
Und wenn er es wirklich nicht zeitnah abmeldet, dann ist Dein einziges Risiko, dass Du Versicherer und Zulassungsstelle anschreiben musst und sie mit einer Kopie des Kaufvertrages über den Verkauf informieren musst... Der Versicherer macht dann eine Erwerberkündigung und die Zulassungsstelle schickt dem Händler die Polizei, die das Fahrzeug zwangsstilllegt.... Aber da der Händler das weiss, wird er sich dementsprechend verhalten.....
ohja du glaubst an das Gute im Menschen
Fakt ist, Nuwi darf bis zur Abmeldung die Steuer weiter zahlen, die Versicherung rechnet auch erst zum Tag der Abmeldung ab und alles was mit seinem Kennzeichen gemacht wird, landet erst mal bei Ihm und er darf sich damit rumärgern. Und wenns nur das Kopieren des KV ist nebst versenden an verschiedene Stellen.
Das alles wegen ca. 6 ,- € die der TE spart wenn er den Wagen nicht selbst abmeldet?
http://www.kfz-zulassungsstellen.net/service/kosten
Zumal er ja die Kennzeichen wohl gerne als Wandschmuck behalten möchte.
Naja und wenn der Händler den Wagen eben mit KZ weiter verkauft, was beim besten Willen keine Seltenheit ist, und eine Zwangsstilllegung beauftragt wird, der nächste Käufer sich aber aus welchem Grund auch immer aus dem Staub gemacht hat, dauert das auch eine schöne Stange an Zeit damit die Stilllegung auch unfruchtbar als durchgeführt gilt.
Die eventuellen Zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Händler dauern dann auch entsprechend.
Da ich das Risiko scheue wie der Teufel das Weihwasser, werde ich das Auto wohl kurz vor dem Verkauf lieber abmelden. Ich danke Euch allen schon mal vielmals für die schnelle Hilfe!
Eine allerletzte Frage habe ich allerdings noch: Im ADAC-Mustervertrag gibt es ja einen Punkt bgzl. der Unfallfreiheit und Reparaturen. Mein Auto ist definitiv unfallfrei, aufgrund von Steinschlag mussten aber im Laufe der Jahre sowohl die Frontscheibe als auch einer der Scheinwerfer ausgetauscht werden. Muss ich dies dem Käufer mitteilen und unter "Sonstige Reparaturen" angeben, oder kann ich es auch weglassen? Immerhin sind dies ja keine Dinge, die die Fahrleistung, Fahrsicherheit oder den Fahrzeugwert in irgendeiner Weise beeinflussen.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
ohja du glaubst an das Gute im Menschen
Ja! Oder glaubst Du allen Ernstes, dass der Händler, der sein Geschäft in der Umgebung betreibt die Kosten und den Ärger auf sich nimmt, nur um das Fahrzeug nicht abmelden zu müssen? Was anderes wäre es, wenn das Auto ins Ausland verkauft werden würde.....
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Fakt ist, Nuwi darf bis zur Abmeldung die Steuer weiter zahlen, die Versicherung rechnet auch erst zum Tag der Abmeldung ab und alles was mit seinem Kennzeichen gemacht wird, landet erst mal bei Ihm und er darf sich damit rumärgern. Und wenns nur das Kopieren des KV ist nebst versenden an verschiedene Stellen.
Fakt ist, dass die Versicherung eine Erwerberkündigung ausspricht und den Vertrag einen Monat nach Kaufvertrag kündigt... Unabhängig von der Abmeldung des Autos muss Nuwi den Beitrag bis zur Kündigung zahlen.... Die Zwangsstilllegung kann u.U. ein bisschen länger dauern, hätte aber Folgen für den Händler (z.B. fehlender Versicherungsschutz aufgrund Erwerberkündigung durch den Versicherer).....
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Das alles wegen ca. 6 ,- € die der TE spart wenn er den Wagen nicht selbst abmeldet?
http://www.kfz-zulassungsstellen.net/service/kosten
Für mich wäre der Zeitaufwand (bei mir ca. drei Stunden) das Entscheidende.....
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Zumal er ja die Kennzeichen wohl gerne als Wandschmuck behalten möchte.
....ok, das habe ich überlesen....
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Naja und wenn der Händler den Wagen eben mit KZ weiter verkauft, was beim besten Willen keine Seltenheit ist, und eine Zwangsstilllegung beauftragt wird, der nächste Käufer sich aber aus welchem Grund auch immer aus dem Staub gemacht hat, dauert das auch eine schöne Stange an Zeit damit die Stilllegung auch unfruchtbar als durchgeführt gilt.
Die eventuellen Zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Händler dauern dann auch entsprechend.
.....dass der Händler das Auto mit Kennzeichen weiter verkauft, habe ich persönlich noch nie gehört.... Man muss ja auch erst mal einen Käufer finden, der das Auto von dem Händler ohne Vollmacht des Halters kauft....
Unabhängig davon, ist ein eventueller Folgebesitzer für Nuwi nicht relevant, da der Händler der Vertragspartner war und sich verpflichtet hat, das Fahrzeug unverzüglich abzumelden.... Man muss also nicht an irgend jemand anderen herantreten....
Allerdings hat sich ja Nuwi schon entschieden, dass er das Auto vorher selber abmeldet, insofern hat unsere Diskussion eh nur noch einen akademischen Wert....
Zitat:
Original geschrieben von Nuwi
Muss ich ihm eigentlich auch den entwerteten Fahrzeugbrief des Vorbesitzers (also der 1. Hand) mitgeben? Den habe ich nämlich noch bei mir rumfliegen (ich bin bereits die 2. Hand). Kann der eigentlich nichts mehr mit anfangen, oder?
Du aber auch nicht
Er kann damit insofern etwas anfangen, daß er den Wagen besser verkaufen kann, wenn alle Haltereinträge aufgelistet sind. Ich z.B. würde einen Gebrauchten ohne alle Haltereinträge definitiv nicht kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von Nuwi
Eine allerletzte Frage habe ich allerdings noch: Im ADAC-Mustervertrag gibt es ja einen Punkt bgzl. der Unfallfreiheit und Reparaturen. Mein Auto ist definitiv unfallfrei, aufgrund von Steinschlag mussten aber im Laufe der Jahre sowohl die Frontscheibe als auch einer der Scheinwerfer ausgetauscht werden. Muss ich dies dem Käufer mitteilen und unter "Sonstige Reparaturen" angeben, oder kann ich es auch weglassen? Immerhin sind dies ja keine Dinge, die die Fahrleistung, Fahrsicherheit oder den Fahrzeugwert in irgendeiner Weise beeinflussen.
Vielleicht kann mir hier jemand noch meine allerletzte Frage beantworten... muss eine irgendwann mal ausgetauschte Windschutzscheibe im Kaufvertrag erwähnt werden?
...nein, Du musst weder die getauschte WSS, noch das Scheinwerferglas angeben...
Da scheiden sich nmW die Geister, was den Auf- / Einbau der Scheibe angeht.
Ist es eine vollverklebte Scheibe, die als tragendes Karrosserie-Teil gilt, würde ich es nicht unterschlagen.
Ebensowenig wenn eine Scheibe mit Frontheizung gegen eine ohne getauscht wurde.
Ist es nur ein Bauteil in einer Gummidichtung ist es nicht wirklich nennenswert.
Schaden kann es auf jeden Fall nicht es nieder zu schreiben.
Das niemand etwas mit den Kennzeichen anfangen kann/wird, habe ich auch mal gedacht.
Mein Auto also abgemeldet aber MIT alten Kennzeichen an einen Händler verkauft. Zwei Jahre später bekam ich Besuch von der deutschen Polizei. Mit meinem alten Auto und den alten Kennzeichen war in Frankreich eine Straftat (wohl ein Banküberfall) verübt worden. War zwar in relativ kurzer Zeit alles geklärt, aber soviel dazu "mit den alten Kennzeichen wird schon keiner was anfangen können".
Daher: bei mir wird abgemeldet und OHNE Kennzeichen verkauft!
Neue Windschschutzscheibe würde ich im Vertrag immer angeben, ebenso den neuen Scheinwerfer. Kostet nichts, zeugt von Pflege/Gedanken ums Auto machen und vermeidet später (wenn auch unwahrscheinlichen) Ärger!
Grüße
Superlolle