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Freiwillige Zulassung fürs moped , wer hat Ehrfahrungen ?
Da ich keine Schadensfreiheitsklasse habe und derzeit nur Moped fahre und die Sf klasse weiter bei 0 bleibt ,wollte ich fragen ob eine freiwillige Zulassung wirtschaftlich und bürokratisch machbar wäre, da ich mit ihr in eine höhere Sf klasse kommen würde.
Ist der Aufwand für ein moped Bj.2018 überschaubar? Was brauche ich alles dafür und was sind die vor bzw Nachteile?
Danke im vorraus für Antworten
P.s das Moped ist frisiert stellt das ein Problem dar mit dem Ablauf der Freiwilligen Zulassung?
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35 Antworten
Bei einem frisierten Moped ist die Betriebserlaubnis erloschen, egal ob freiwillig zugelassen oder nicht
Im übrigen wäre zu klären, ob die Versicherung die SF Klasse später aufs Auto überträgt
Zu 1:
Wo kein Kläger, da kein Richter wenn das Moped nicht genutzt wird.
Zu 2:
Die HUK hat das anerkannt.
Darf man erfahren, was du unter einem Moped verstehst?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 3. Juli 2022 um 21:36:44 Uhr:
Darf man erfahren, was du unter einem Moped verstehst?
[/quote
Ein Krad, das keiner Zulassungsbescheinigung 2, sondern einer Betriebserlaubnis bedarf.
Hallo Klaus,
die Frage richtete sich nicht an dich.
Aber wenn schon, dann kläre mich bitte auf, wie man mit einem Moped einen SF-Rabatt erwerben kann.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
@Oetteken schrieb am 3. Juli 2022 um 22:46:58 Uhr:
Hallo Klaus,
die Frage richtete sich nicht an dich.
Aber wenn schon, dann kläre mich bitte auf, wie man mit einem Moped einen SF-Rabatt erwerben kann.
Liebe Grüße
Herbert
Die Anzahl der versicherten Jahre Herbert.
Auch bei Fahrzeugen, die nur ein Versicherungskennzeichen führen?
Das kenne ich so nicht.
Früher ging das zwar bei Kleinkrafträdern, aber nicht bei Mopeds.
Hat sich das geändert?
Eine Romet Ogar eingetragen mit 45 als Klasse AM.
Und ich will halt eine freiwillige Zulassung mit "echtem" großen Kennzeichen machen ,weil ich gehört habe das man die Vorteile von AM (mit Am Führerschein fahren und keine Kfz Steuer nur Versicherung) und A1 hat (SF Klasse, billiger (?) ,kein Kennzeichenwechsel jedes Jahr)
Zitat:
@Oetteken schrieb am 3. Juli 2022 um 23:11:51 Uhr:
Auch bei Fahrzeugen, die nur ein Versicherungskennzeichen führen?
Das kenne ich so nicht.
Früher ging das zwar bei Kleinkrafträdern, aber nicht bei Mopeds.
Hat sich das geändert?
Du kannst auch ein Kleinkraftrad, welches gemäß FZV zulassungsfrei ist, freiwillig dem Zulassungsverfahren unterwerfen und bekommst anstatt dem Versicherungskennzeichen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt.
Dafür legst Du eine eVB bei der Zulassungsstelle vor und brauchst dann nicht mehr jährlich ein Versicherungskennzeichen kaufen.
Inwieweit damit SF Jahre gesammelt werden können, fragst bei der Versicherung nach
Da staune ich jetzt aber.
Mit einem Kleinkraftrad, also mit großem Kennzeichen, darf man auf die Autobahn, mit einem Moped, also mit Versicherungskennzeichen, aber nicht, denn auf der Autobahn müssen Fahrzeuge min 60 km/h fahren können.
Wie ist das dann geregelt, wenn das Moped die 60 km/h gar nicht darf, aber ein großes Kennzeichen trägt?
Tragen die dann ein Zusatzkennzeichen; habe ich noch nie gesehen.
Es hängt nicht am Kennzeichen, ob man auf die AB darf.
Meistens werden die Leichtkraftradkennz zugeteilt (240x130 oder 255x130)
Ich habe damals meinen 50er Roller amtlich zugelassen.
Damit entfällt das Versicherungskennzeichen.
Meist werden dann die Kleinschriftkennzeichen drangemacht, andere gehen aber auch.
Kann man mit der Zulassungstelle verhandeln.
Es gibt auf der ZUB den Vermerk Kein TÜV erforderlich.
Die Versicherungsjahre laufen dann. Die meisten Versicherungen rechnen für Zweiräder allerdings bis max SF8.
Die Jahre werden aber auch danach dem Vertrag gutgeschreiben.
Gruß Moorteufelchen
Stell dich mal auf viel Stress ein. Bei mir hat es ganze 8 Wochen gedauert. Erst mit Nachdruck von der Bezirksregierung kamen die Damen vom StVa in die Pötte.
Und wähle die Versicherung weise!
Zitat:
@Oetteken schrieb am 3. Juli 2022 um 22:46:58 Uhr:
Aber wenn schon, dann kläre mich bitte auf, wie man mit einem Moped einen SF-Rabatt erwerben kann.
Siehe Absatz 3
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
Ist schon immer so. Wissen nur viele nicht, dass dies auch möglich ist.