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Führerschein für Yamaha Tricity

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 6:40

Hallo Zusammen,

ich bin am überlegen mir eine Yamaha Tricity 125 zuzulegen... Allerdibs bin ich mir mittlerweile mit dem benötigten Führerschein nicht mehr sicher... Ich habe meinen B Klasse Führerschein Anfang 2015 gemacht und könnte mir ja die Schlüsselzahl 194 eintragen lassen... Aber geltet diese auch für den Tricity oder nur für Autoversion des zB Piaggio mp3 ?

 

Vielen lieben Dank

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12 Antworten

Die EG definiert ein Doppelrad mit bis zu 460mm Abstand als ein Rad. Beim MP3 LT sind die 465mm auseinander.

Der Tricity gehört zur EG-Fahrzeugklasse L3e, der MP3 LT zu L5e (aber nicht der MP3 RL).

Damit gilt der Tricity als einspurig, der MP3 LT als mehrspurig.

(Mehrspurige Fahrzeuge brauchen auch eine Integral-Fußbremse, andere Blinkeranordnung usw.)

Also: Dein Autoführerschein reicht leider nicht.

Führerschein machen, richtiges Motorrad kaufen. Das kommt am ende billiger!

Yamaha Tricity 125 <- sucht man nach der notwendigen Klasse bekommt man drei Antworten im Web:

1. Klasse 3 reicht (klar, wussten wir auch schon vorher).

2. A1 wird benötigt, Klasse 3 mit nationaler SZ 194 reicht nicht.

3. A1 wird nicht benötigt, Klasse 3 mit nationaler SZ 194 reicht.

Also bist du so schlau wie vorher. Was ist nun richtig?

Im Detail: Die Tricity-Vorderräder sind nur 380 Millimeter voneinander entfernt -> mindestens A1 wird benötigt. :(

Du müsstest dieses Jahr 21 werden wenn du 2015 die Klasse B erworben hast (war ja nicht vom BF17 die Rede). Daher dann einfach gleich nach etwas mit passendem Radabstand vorne suchen - und gerne mit mehr ccm.

Grüße, Martin

Themenstarteram 15. Juli 2018 um 7:25

Vielen Dank für die Antworten. Mir war bekannt, dass es auf die Entfernung der beiden Vorderräder zu einander ankommt, also zumindest bei der Regelung vor 2013. Die Schlüsselzahl 194 wird so definiert, dass man dreirädrige Fahrzeuge der Klassen A/A1/A2 damit in der BRD fahren darf. Und ich habe in diesem Gesetz keine Beschränkung hinsichtlich des Radabstandes gefunden... Allerdings wäre es ja schwachsinnig, dass man mit 194 mehr fahren darf, als mit den Führerscheinen vor 2013. Hm :/ Ich habe jetzt mal eine Anfrage bei der Führerscheinstelle gestellt. Aber warte schon länger auf eine Antwort. Ansonsten werde ich da mal am Mittwoch anrufen. Es ist ja schon irgendwie irritierend

Wenn Du weder Yamaha (auf der Webseite steht ganz klar A1) noch uns glaubst, dann frage doch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Themenstarteram 15. Juli 2018 um 7:30

Zitat:

@Papstpower schrieb am 11. Juli 2018 um 18:27:41 Uhr:

Führerschein machen, richtiges Motorrad kaufen. Das kommt am ende billiger!

Natürlich könnte ich den A2 er Führerschein machen, allerdings bin ich eher ein Rollerfahrer. Ich müsste den Führerschein allerdings auf einem Motorrad machen und darauf habe ich, ehrlich gesagt, keine Lust. Wenn ich das gar nicht vermeiden kann, dann würde ich wahrscheinlich in den sauren Apfel beißen :D. Derzeit fahre ich einen 50ccm, aber der ist einfach zu langsam und längere Strecken sind auch einfach schlecht machbar mit dem.

Zitat:

@lucig schrieb am 15. Juli 2018 um 09:25:03 Uhr:

Vielen Dank für die Antworten. Mir war bekannt, dass es auf die Entfernung der beiden Vorderräder zu einander ankommt, also zumindest bei der Regelung vor 2013. Die Schlüsselzahl 194 wird so definiert, dass man dreirädrige Fahrzeuge der Klassen A/A1/A2 damit in der BRD fahren darf. Und ich habe in diesem Gesetz keine Beschränkung hinsichtlich des Radabstandes gefunden... Allerdings wäre es ja schwachsinnig, dass man mit 194 mehr fahren darf, als mit den Führerscheinen vor 2013. [...]

SZ 194 - komplett:

[SZ 194] Klasse B berechtigt im Inland

a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1

b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A

Bist du über 21 darfst du jedes dreirädrige Fahrzeug der Klasse A führen. Davor nur der Klasse A1.

_____

§6 FeV:

Klasse A1: [...] dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Fahrzeuge der Klasse L gemäß EU Verordnung (siehe auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse#Klasse_L ):

L3e Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) ohne Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

L5e Dreirädriges Kraftfahrzeug mit drei symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/hr

_____

Wo kommt der Mindestabstand her? Hier: VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/.../...68-2013%20vom%2015.01.2013.pdf

72. „Doppelrad“ zwei auf einer Achse montierte Räder, die als ein Rad angesehen werden und bei denen der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Rei­fen auf der Fahrbahn 460 mm oder weniger beträgt;

Sprich: Alles was weniger als 461 mm Abstand »zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen« hat wird als ein Rad gewertet. Daher nicht dreirädrig sondern zweirädrig (und somit auch einspurig). Daher hat Tricity eine Zulassung nach L3e und nicht als L5e.

Noch Fragen oder alles gut?

____

Zitat:

@lucig schrieb am 15. Juli 2018 um 09:30:40 Uhr:

Natürlich könnte ich den A2 er Führerschein machen, allerdings bin ich eher ein Rollerfahrer. Ich müsste den Führerschein allerdings auf einem Motorrad machen und darauf habe ich, ehrlich gesagt, keine Lust.

Lösung: Such dir eine Fahrschule mit Honda Innova oder Honda NC7x0 (gleicher Rahmen). ;)

Hätte auch den Vorteil das du damit ins Ausland fahren darfst. Beim 194 nicht der Fall. Da bleibst du schön innerhalb der deutschen Grenzen.

Grüße, Martin

Ich lege noch einen Roller nach: Honda X-ADV. :)

Grüße, Martin

am 19. Oktober 2021 um 9:55

.

Falsches Forum… bitte löschen

Und um die Verwirrung noch größer zu machen, gibt es die Schlüsselzahlen 79.03 / 04.....

 

Zur Information

https://m.youtube.com/watch?v=cU9ci4j7_QY

Die vermeintliche Verwirrung lässt sich leicht auflösen, - Schlüsselzahlen und deren Bedeutung sind keine Magie :)

So besitzen beispielsweise Schlüsselzahlen ab 100 aufwärts lediglich auf nationaler Ebene Gültigkeit (siehe u. a. "B196").

Das ist schon klar.

Beim B vor 2013 ist A 79.03/04 enthalten und gilt auch im Ausland.

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