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FunPlay Felgen vom CrossTouran auf 3BG, wie machbar ??

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 16:31

Hallo Passat-Gemeinde,

habe mir mal gedacht, dass die 17 " FunPlay-Felgen vom Cross-Touran auf meinem 3BG auch nicht schlecht aussehen würden. Da wir auch einen Cross fahren, fände ich das irgendwie gut.

Ist es machbar, die fahren zu dürfen, ohne großen Aufwand?

bzw. was müßte ich tun, um das umsetzen zu können?

Sind ja Original VW-Felgen, wie siehts da mit Gutachten aus? oder braucht das nicht?

Dscn1771-29748
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14 Antworten

Daten zu den Felgeb wären hilfreich.

Beim Passat sind 7x17 ET 37 von Werk aus bestellbar gewesen.

Daher sollte es ohne Probleme passen.

Wichtig ist Lochkreis 5x112

Bei OEM VW-Felgen braucht man eine Traglastbescheinigung von Vw.

Das ganze lässt sich dann auch nur mit einer Einzelabnahme eintragen beim Tüv/Dekra.

Also die Cross TouranFunPlay Felgen haben folgende masse: Vorderachse :6,5x 17 ET 42 und an der Hinterachse 8x17 ET 37, Lochkreis ist ebenfalls wie beim Passat 5x112, di8e felgen werden in jeden fall passen, vorne solltest du aber meiner meinung nach mindestens 5mm spurplatten pro felge verbauen, dann ab zum VW Händler eine Traglastbescheigung holen und dannach zum TÜV!

Passen wird das ganze auf jeden fall!

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 19:02

Was wird der VW Händler für die Traglastbescheigung haben wollen?

TÜV Prüfung kostet?

Die TÜV-Bescheinigung muß dann mitgeführt werden, richtig?

das weiss ich leider nicht, bei uns in Österreich kostete es auf jeden fall um etliches mehr als bei euch, die eintragung erfolgt bei uns in den Zulassungsschein ( Fahrzeugschein )

Einzelabnahme wird nach Aufwand berechnet.

Und das ist von TÜV- Prüfer zu Tüv-Prüfer unterschiedlich. Die einen berechnen das selbe bei so einer Eintragung wie ne einfache Eintragung nach Gutachten, wenn du die erforderlichen Papiere mitbringst (die angesprochene Traglastbescheinigung) also um 35€, andere nehmen grundsätzlich mehr für ne Einzelabnahme, auch bis 60-70€, dann kommen die Spurplatten dazu, die einen berechnen das Gesamtpaket, andere berechnen alles einzeln...

Zitat:

Die TÜV-Bescheinigung muß dann mitgeführt werden, richtig?

Nein, eine Einzelabnahme ist eintragungspflichtig und die Berichtigung der Fahrzeugpapiere muß UMGEHEND! erledigt werden.

traglasten von felge und reifen müssen der mindestanforderung vom passat entsprechen und die abnahme kam vor zwei jahren 42 euro. wie es akuelle ist kann ich dir leider nicht sagen. denn schein mußt du dann immer mitführen.

lochkreis sollte passen laut google

wenn du nett fragst bekommst du die bescheinigung entweder bei deinem händler oder beim hersteller per fax. kosten waren bei mir immer null.

Zitat:

Original geschrieben von higgens72

denn schein mußt du dann immer mitführen.

Welchen Schein??? :confused:

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 19:34

Den Fahrzeugschein mit den eingetragenen Felgen meint higgens72, denke ich.

Danke erst mal für eure Hilfe.

Hat nicht zufällig jemand schon gemacht und ein Foto davon für mich?

Na aber den Fahrzeugschein mußte doch eh dabei haben....:rolleyes:

du bekommst vom tüv / dekra ein DIN A4 blatt mit der erlaubnis diese rad/reifenkombination fahren zu dürfen.

entwerden diesen schein mitführen oder in deine papiere nachtragen lassen..................

grüße suzruki

Aber nich bei einer Einzalabnahme (§19.2.)! Die wird direkt entweder direkt in den Brief eingetragen und du muß den Schein dann noch direkt ändern lassen, oder du bekommst den Schrieb auf dem steht, das du damit UNVERZÜGLICH zur Zulassungstelle mußt und die Papiere ändern lassen mußt.

Mit dem Schrieb fahren ist nicht!

Das geht nur bei Änderungen nach §19.3, bei Gutachteneintragungen. Da steht: eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere kann erfolgen, bei der nächsten Befassung mit den Papieren.

Und es geht hier um eine Einzelabnahme nach 19.2.

dann ist es wie bei uns in Österreich, wenn sie "Normal" eingetragen werden kann man die papiere ändern lassen wenn z.b ein neuer wohnsitz ansteht oder so was ähnlichem, meine Schmidt musste ich letzten jahres aber via Einzelabnhame eintragen lassen,und als alles erledigt war hat der Tüver meinen Zulassungschein ( so heisst der in österreich ) mitgenommen und mir einen Komplett neuen inklusiver der gesamten Neuen daten der Schmidt felgen samt gummi ET unsw. ausgehändigt ( Dauer 10 min. )!! der Alte zulassungschein wurde dann vernichtet!

@suzruki, wer Lesen aknn ist klar im vorteil denn mone hat das bereits beschrieben wie das abläuft!

Zitat:

Original geschrieben von Passat_Pilotin

Aber nich bei einer Einzalabnahme (§19.2.)! Die wird direkt entweder direkt in den Brief eingetragen und du muß den Schein dann noch direkt ändern lassen, oder du bekommst den Schrieb auf dem steht, das du damit UNVERZÜGLICH zur Zulassungstelle mußt und die Papiere ändern lassen mußt.

Mit dem Schrieb fahren ist nicht!

Das geht nur bei Änderungen nach §19.3, bei Gutachteneintragungen. Da steht: eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere kann erfolgen, bei der nächsten Befassung mit den Papieren.

Und es geht hier um eine Einzelabnahme nach 19.2.

gerade da bekommst das blatt.

habe eben mal nachgeschaut

nennt sicht "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis "

bei uns hier wir schon bestimmt 10 jahre nichts mehr direkt eingetragen.

in die neuen papiere schon gar nicht.

grüße suzruki

Zitat:

 

Gerade da bekommst das blatt.

habe eben mal nachgeschaut

nennt sicht "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis "

bei uns hier wir schon bestimmt 10 jahre nichts mehr direkt eingetragen.

in die neuen papiere schon gar nicht.

grüße suzruki

man man man, Wer lesen kann ist klar im Vorteil: "Gutachten zur ERLANGUNG der Betriebserlaubnis" heißt, die Betriebserlaubnis bekommst du mit diesem Gutachten bei der Zulassungsbehörde!!! So lange du nicht da warst, fährst du OHNE BE!!! Und richtig, es wird nichts mehr in die Papiere direkt eingetragen, sondern es werden direkt neue Papiere ausgestellt.

Es steht in jedem Fall auch in dem Gutachten, dass die Papiere unverzüglich zu berichtigen sind!

Mitführen reicht nur bei "einfachen" Änderungsabnahmen nach §19(3).

So, das musste nur noch richtig gestellt werden

*duckundweg*

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