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Garage zugeparkt - was tun ?

hi,

wir haben eine garage und leider wird die oft zugeparkt.

das tor der garage befindet sich auf privatgrund, aber der nächste cm ist schon öffentliche straße.

es ist eine schmale straße innerorts und GEGENÜBER ist eine ZICK-ZACK linie.

genau auf dieser linie parken die zeitgenossen und somit ist eine ein oder ausfahrt nicht mehr möglich.

schild hängt am tor "einfahrt freihalten...auch gegenüber"

was also kann ich tun wenn ich auf arbeit muss und ich sozugagen eingeparkt bin ?

mfg

loomi

Beste Antwort im Thema

ja leute heute war es soweit - tag 1 meiner neuen garage und promt ist sie zugestellt :)

ich mein ich wohn hier schon länger also wenig überraschend, doch wie sich zeigte kam die überraschung an sich erst noch.

ich ärger mich schon recht und bin in der garage am umladen und so als ich draußen am "tatauto" die fahrerin bemerke und hüpf raus und meine

"hallo gute frau, ich würde gerne aus der garage fahren - kann aber nicht weil sie mir die ausfahrt zugestellt haben... wären sie so nett hier wegzufahren."

sie meint - und jetzt kommts :)

"warum da kommt man doch locker raus"

schliesst den wagen per fernbedienung zu und läuft weg...

ich muss zugeben - ich war sprachlos, einfach baff von so einer dreisten reaktion.

kurz angemerkt ich bin kraftfahrer und da kommt man definitiv nicht raus. es ist einfach eine enge garage die in eine enge straße führt. parkt gegenüber einer ist es aus.

na gut - hab ich die polizie angerufen und das so erklärt

gut 30 minuten später stand ihr wagen auf dem abschlepper...

was willst machen

mfg

loomi

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Kennzeichen notieren, vielleicht Bilder als Beweis, Taxi rufen, vom Fahrzeughalter kosten zurückverlangen.

Ist Scheiße, aber am Auto selber darfst du nichts tun :(

Zitat:

Original geschrieben von Loomi

was also kann ich tun...?

du hast exakt vier möglichkeiten:

1. deinen ag anrufen, das du später/garnicht zur arbeit kommst...

2. polizei anrufen, das die den halter des zuparkenden fahrzeuges informieren sollen, bzw. abschleppen lassen...

3. den zuparker abschleppen lassen, die kosten hierfür vorlegen und in einem langwierigen zivilverfahren einfordern...

4. taxi/bus nutzen - die dir so entstehenden kosten in einem langwierigen zivilverfahren vom falschparker einfordern...

Versuchen mit der Hupe Aufmerksamkeit zu erreichen, vielleicht hört der Falschparker es.

Immer Abschleppen, keine Ausnahme machen, irgendwann lernen die Leute es.

Zuparken.

hi,

ok #1 ist klar sonst bekomm ich ärger :)

# 3 und 4 fällt aus, keine zivilverfahren bitte

#2 - ist die polizei verpflichtet etwas zu tun oder kann die mich abwimmeln frei nach dem motto

"geht uns nix an" .

der "zuparker" befindet sich immerhin auf öffentlicher straße...

muss die polizei auf mein verlangen das fahrzeug abschleppen lassen ( vorrausgesetzt sie ermitteln den halter und können keinen kontakt mit ihm aufnehmen) ?

hab ich also ein recht darauf aus meiner garage aus/einzufahren ... ?

mfg

loomi

Zitat:

2 - ist die polizei verpflichtet etwas zu tun oder kann die mich abwimmeln frei nach dem motto

"geht uns nix an" .

der "zuparker" befindet sich immerhin auf öffentlicher straße..

Und deswegen sind sie zuständig.

Zitat:

hab ich also ein recht darauf aus meiner garage aus/einzufahren ... ?

Angeblich soll es da eine Verhältnismäßigkeit geben aber dann will ich eben ins 700km entfernte Ziel, fertig. Wird wohl kaum einer die Taxikosten bezahlen.

am 14. Oktober 2011 um 16:40

Direkt die Polizei anrufen, Kennzeichen durchgeben, die sollen gucken ob se ne Tel vom Halter kriegen, sollen se den anrufen und sagen er möge bitte umparken. Dauert 3 Minuten und es muss noch nichtmal einer kommen.

Das wäre der Idealfall und für alle Parteien die einfachste und unkomplizierteste Lösung.

Wenn keine Tel hinterlegt ist, dann muss eben eine Streife raus und den Ort aufsuchen und entsprechende Maßnahmen treffen :cool:

am 14. Oktober 2011 um 16:50

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Versuchen mit der Hupe Aufmerksamkeit zu erreichen, vielleicht hört der Falschparker es.

Immer Abschleppen, keine Ausnahme machen, irgendwann lernen die Leute es.

Zuparken.

Den Falschparker zuzuparken kann bei unserer fairen Gesetzgebung ein Verfahren wegen Nötigung nach sich ziehen.. traurig aber wahr...

@hardcoreaudi

Funktioniert das auch in der Praxis? Hast du selbiges Verfahren schon selbst mal durchgezogen? Wenn du positive Erfahrungen damit hast, sollte man es hier AN DIE GROSSE GLOCKE hängen - würde viele Arbeit und Kosten sparen helfen, auch wenn der Sünder quasi ungestraft aus der Sache heraus käme.

am 14. Oktober 2011 um 16:56

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

@hardcoreaudi

Funktioniert das auch in der Praxis? Hast du selbiges Verfahren schon selbst mal durchgezogen? Wenn du positive Erfahrungen damit hast, sollte man es hier AN DIE GROSSE GLOCKE hängen - würde viele Arbeit und Kosten sparen helfen, auch wenn der Sünder quasi ungestraft aus der Sache heraus käme.

Das geht wirklich! Ein Bekannter von mir hat mal sein Auto "für ne Stunde" quasi in der Fußgängerzone abgestellt und sich etwas spontan betrunken. Am nächsten Morgen wurde er von der Polizei angerufen, er solle mal sein Auto da wegbewegen, oder es wird abgeschleppt. Woher die aber jetzt die Nummer hatten, ist mir ein Rätsel, denn bei der Zulassungsstelle wird ja keine hinterlegt...

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

Woher die aber jetzt die Nummer hatten, ist mir ein Rätsel, denn bei der Zulassungsstelle wird ja keine hinterlegt...

die polizei hat so dinger, die nennen sich "computer" - damit können die auf div. datenbanken zurückgreifen, wo neben deiner kompletten adresse, geburtsdatum, geburtsort sowie deinem vorstrafenregister auch deine telefonnummern hinterlegt sind ^^

Vielleicht haben die ganz einfach im Telefonbuch nachgesehen ;)

Bei uns ist das so geregelt: Will der Betroffene in die Garage wird nur eine Verwarnung ausgestellt.Will er raus bestätigt er die Dringlichkeit der Fahrt auf dem Abschleppauftrag und es wird abgeschleppt. Wurde schon durchgezogen.

@rnevik

 

Schön zu wissen, welchen Bekanntenkreis du besitzt:D:D

am 14. Oktober 2011 um 17:00

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

Woher die aber jetzt die Nummer hatten, ist mir ein Rätsel, denn bei der Zulassungsstelle wird ja keine hinterlegt...

die polizei hat so dinger, die nennen sich "computer" - damit können die auf div. datenbanken zurückgreifen, wo neben deiner kompletten adresse, geburtsdatum, geburtsort sowie deinem vorstrafenregister auch deine telefonnummern hinterlegt sind ^^

Emmm..nein.. eben die HANDYnummer schon mal gar nicht!

@viktor12v: Nein, stand die Handynummer auch nicht.

Ich wurde mal wegen einem Vorwurf des Entfernens vom Unfallort ca 30 Min nach dem Vorfall angerufen. Allerdings hatten die meine Nummer aus einem früheren Widerspruch gg. Bußgeldbescheid, wo im Briefbogen auch meine Nummer stand.

 

P.S.: Nein, ich habe mich nicht irgendwo entfernt :) Das Kennzeichen wurde falsch notiert!

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