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Garantie Windschutzscheibe

Themenstarteram 8. August 2019 um 16:41

Hallo zusammen,

hoffe ich habe das richtige Forum erwischt.

Folgendes Problem; Im Frühjahr wurde meine Frontscheibe wegen Steinschlags getauscht in der freien Meisterwerkstatt über meine Versicherung. Nun ist mir der Innenspiegel abgefallen und baumelt umher da er am Kabelstrang hängt. 5er Golf Gti, mit den ganzen Sensoren an der Scheibe. Im Garantiefall ist ja die Werkstatt zuständig,.... aber die hat Betriebsruhe bis 19.08..

Solange möchte ich ungern mit baumelnden Spiegel fahren. WEiß jemand wer dann zuständig ist?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Zöllner schrieb am 8. August 2019 um 19:42:08 Uhr:

Versicherung beruft sich auf die Garantie in der ausgeführten Werkstatt.

Und ob ich das provisorische kleben ersetzt bekomme ist fraglich.

Kannst ja auch Wurstseil nutzen und es über das Dach mit der anderen Türseite verknoten. Oder ganz abreissen und mitbringen.

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Kleb es doch mit Panzertape provisorisch an.

Wenn der Austausch über eine Partnerwerkstatt der TK erfolgt ist, dann gehört da auch ein Garantieversprechen der TK dazu. Also ruf deine TK an.

Ruf deine Versicherung an

Themenstarteram 8. August 2019 um 17:42

Versicherung beruft sich auf die Garantie in der ausgeführten Werkstatt.

Und ob ich das provisorische kleben ersetzt bekomme ist fraglich.

2 oder 3 Streifen Panzerband kannst du wohl verkraften und dann am 19.08. in die Werkstatt damit.

Zitat:

@Zöllner schrieb am 8. August 2019 um 19:42:08 Uhr:

Versicherung beruft sich auf die Garantie in der ausgeführten Werkstatt.

Und ob ich das provisorische kleben ersetzt bekomme ist fraglich.

Kannst ja auch Wurstseil nutzen und es über das Dach mit der anderen Türseite verknoten. Oder ganz abreissen und mitbringen.

Die Versicherung haftet aus der Garantie und kann dann Regress bei der Partnerwerkstatt nehmen.

Lustig, dass hier wild spekuliert wird, wer wann wo wie für was, ohne im Ansatz die Garantiebedingungen zu kennen. Ich würde mir das nicht anmaßen wollen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 9. August 2019 um 15:35:06 Uhr:

Lustig, dass hier wild spekuliert wird, wer wann wo wie für was, ohne im Ansatz die Garantiebedingungen zu kennen. Ich würde mir das nicht anmaßen wollen.

Dann lach doch.......

Ihr Fahrzeug wird schnell und hochwertig repariert – streng nach Herstellervorgaben und mit Originalersatzteilen.

Sie erhalten 6 Jahre Garantie auf die durchgeführten Reparaturarbeiten.

Nur mal als Beispiel........:rolleyes:

Na dann nenne dem TE doch gleich die entsprechende Assekuranz. Vielleicht decken sich beide Garantiegeber zufällig, und alles ist tiptop.

Das ist die Standardklausel bei Glas-/Werkstattbindung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. August 2019 um 15:54:40 Uhr:

Das ist die Standardklausel bei Glas-/Werkstattbindung.

so ist es........

Hallo,

woher wissen wir eigentlich, dass der TE eine Partnerwerkstatt seiner TK- Versicherung genutzt hat?

Es könnte ja lt. Eingangsthread und der Erweiterung des TE vom 08.08.;19.42Uhr auch ganz anders sein! Nämlich: TE fuhr zu einer freien Werkstatt, welche dann reparierte und über TK abrechnete. Damit ergäbe der 2. Post des TE einen guten Sinn für den Verweis des Versicherers auf die Werkstatt.

Was aber tun, wenn keine Partnerwerkstatt des Versicherers in Anspruch genommen wird?

Panzertape geht sicher und hält vll. Aber ist das auch zulässig? Zumal möglicherweise auch Sensoren davon betroffen sind ( sind in meinem Wagen im Fuß des Spiegels verbaut) Mit Tape wären die Sensorgen abgedeckt und unwirksam.

Ok, da kommt natürlich sofort die Polizei und zieht das Fahrzeug aus dem Verkehr- selbstverständlich, aber, Tape wäre ein Notbehelf bis zur Anfahrt der nächstgelegenen Werkstatt, mehr aber auch nicht und vor Allem nicht für einen längeren Nutzungszeitraum. Fällt der Spiegel im ungünstigsten Moment wieder ab und es kommt dadurch zu einem Unfall, möchte ich nicht unbedingt in der Haut des TE stecken.

Was also tun- wenn keine Partnerwerkstatt der Versicherung die Scheibe ersetzt hat??

Ich stelle mir das so vor:

Ich meine, dass in diesem konkreten Fall "besondere Umstände" vorliegen könnten. Insbesondere dann, wenn der TE das Fahrzeug zur Sicherung seines Einkommens benötigen würde und eine kostengünstige Alternative ( Zweitwagen, Nutzung von Bus, Bahn etc.) nicht gegeben ist. Auch die Nutzung eines Mietfahrzeuges könnte nicht unbedingt als Kostenminimierung angesehen werden, so dass der TE letztlich diese Kosten zu tragen hätte.

"Besondere Umstände" bedingen, dass das Recht auf Nacherfüllung durchbrochen wird.

Im Klartext, der TE könnte sich, wenn eine Nacherfüllung aus wichtigem und nachvollziehbarem Grund unverzüglich erfolgen muss, an jede Werkstatt seiner Wahl wenden und dort den Mangel beheben lassen.

Zwar muss er die Kosten dafür zunächst selber verauslagen, kann diese aber von der nacherfüllungspflichtigen Werkstatt zurückverlangen, auch dann, wenn diese evtl die Mangelbeseitigung preisgünstiger durchgeführt hätte.

Ist die Nutzung des Fahrzeuges nicht zwingend notwendig, muss der TE warten, bis die Werkstatt wieder geöffnet hat. Allenfalls könnte er ( wie bei einem Haftpflichtschaden) einen KFZ- Ausfallersatz wegen Nichtnutzungsmöglichkeit, verlangen.

Gruss vom Asphalthoppler

Nur weil es Standard ist, würde ich mich da nicht drauf verlassen....Garantieversprechen sind immer noch eine Freiwillige und nicht vorgeschriebene Sache. Was genau der Spiegel mit der Scheibe zu tun hat, weiß ich allerdings nicht. Die Kabel vom Spiegel werden wohl kaum durch die Windschutzscheibe gehen. Spiegel reparieren lassen, fertig? Die Scheibe wird doch da gar nicht angepackt.

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