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Gebrauchtwagen Verkauf an Händler ?
Hallo Forum !
Frage muß ich Garantie bzw. Gewährleistung geben wenn ich mein Auto an eine Händler verkaufe .
Er will angeblich das Auto zuerst begutachten und dann ??
danke für eure Antworten !
koblenzer1 !
Beste Antwort im Thema
Nein, wenn du als Privatperson ein Auto verkaufst, kannst du die Gewährleistung im Vertrag ausschließen. Also im Vertrag muss stehen "Der Wagen wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft". Wenn du das nicht ausschließt, greift die gesetzliche Regelung - 2 Jahre Gewährleistung.
Im Internet findest du schon Tipps vorauf du achten sollst - z.B. http://www.gebrauchtwagen.de/informationen/autoverkauf-privat.html
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7 Antworten
Nein, wenn du als Privatperson ein Auto verkaufst, kannst du die Gewährleistung im Vertrag ausschließen. Also im Vertrag muss stehen "Der Wagen wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft". Wenn du das nicht ausschließt, greift die gesetzliche Regelung - 2 Jahre Gewährleistung.
Im Internet findest du schon Tipps vorauf du achten sollst - z.B. http://www.gebrauchtwagen.de/informationen/autoverkauf-privat.html
Der Händler-Einkaufpreis ist schon mindestens 10% niedriger als was man beim Verkauf an Privat erzielen würde.
Die Schwacke-Liste weist deshalb 2 Preise aus: Händler-Einkauf und Händler-Verkauf.
Die Händler verweisen gerne auf die Gewährleistung, zu der sie verpflichtet sind, um die Differenz zu rechtfertigen.
..10, eher 20% weniger als beim privatverkauf..dafür ist mann den Wagen "schneller" los.
Grüße
Moin,
Du kannst die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Die meisten Händler machen das auch von sich aus. Diejenigen die Begutachten kaufen meist zu sehr schlechten Konditionen ein. Bei einem realen Fahrzeugwert im Verkauf kannst du mit maximal 7000€ rechnen - bei Fahrzeugen die länger stehen (also alles das kein Golf 1.6 TDI mit höchster Ausstattung ist) auch teilweise nur 5500.
Also richte dich auf ein Angebot ein, was dich schockieren wird.
MfG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 11. Dezember 2014 um 12:38:20 Uhr:
Moin,
Du kannst die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Die meisten Händler machen das auch von sich aus. Diejenigen die Begutachten kaufen meist zu sehr schlechten Konditionen ein. Bei einem realen Fahrzeugwert im Verkauf kannst du mit maximal 7000€ rechnen - bei Fahrzeugen die länger stehen (also alles das kein Golf 1.6 TDI mit höchster Ausstattung ist) auch teilweise nur 5500.
Also richte dich auf ein Angebot ein, was dich schockieren wird.
MfG Kester
..aber dennoch höher als bei WKDA :D :D
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 11. Dezember 2014 um 10:54:19 Uhr:
..10, eher 20% weniger als beim privatverkauf..dafür ist mann den Wagen "schneller" los.
Grüße
Ich habe auch schon 50% erlebt. Und die Differenz wäre noch größer gewesen, wenn ich den Privatverkaufspreis nicht niedrig angesetzt hätte, damit das Auto innerhalb 1 Woche vom Hof ist.
LooL
Bei mir ist irgendwie die 10.000 weggekommen :-D
MfG Kester