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Gebrauchtwagenkauf / kein monat seit kauf / wasserpumpe defekt / gewährleistung?

Skoda
Themenstarteram 23. Februar 2024 um 18:13

Guten Tag in die Runde,

 

ich habe mir vor ~3 Wochen einen 1.6 TDI Bj 2015 / 106.000km beim Händler gekauft.

 

Ich selbst bin keine 1000km seit Kauf gefahren.

 

Die Wasserpumpe ist defenitiv defekt (Erhöhte Temperatur, geht auch wieder auf 90°, hin und her)

Defenitiv sind sich alle einig, es ist die Wasserpumpe. Nun zu meiner Frage

 

Der Händler sagt, es wäre Verschleiß und aus Kulanz würde er mir eine neue Wasserpumpe schicken ODER 100€ ODER oder ich bringe das Fahrzeug zum Händler und sie tauschen die Wasserpumpe (alles natürlich auf Kulanz, weil ich nett bin, denn eigentlich ist es verschleiß.)

 

Der Weg zum Händler beträgt 420km PRO TOUR.

 

Wie würdet ihr vorgehen? Kann ich den Händler zur Nachbesserung in Pflicht nehmen und auf Einschleppen pochen, da es nicht zumutbar ist diese Strecke mit defekter WaPu zu fahren?

Irgendeins seiner Angebote annehmen?

 

___

 

Wenn ich es privat mache und bspw die 100€ nehme, so habe ich keine Garantie, könnte allerdings den Zahnriemen gleich mit erneuern

 

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5 Antworten

Verschleiß, sehr witzig, eine Wasserpumpe ist kein Bremsbelag.

Die Wasserpumpe ist bei dem Baujahr ein Dauerthema.

Das Problem ist bekannt.

Ich würde das Auto zum Händler bringen.

Den Zahnriemen muss er ohnehin erneuern. Ein gelaufener Zahnriemen darf nicht nochmals montiert werden.

Einige dich im Zweifelsfall mit ihm auf Ersatz von Zahnriemen und Spannrolle mit freiwilliger Zuzahlung von dir.

Bei Skoda kostet der Spaß Wapu und Zahnriemen minimum 1.000 eher mehr.

Von dem was du schreibst hört sich alles s zu 100% nach Gewährleistung an. Der Händler ist verpflichtet die Reparatur und sämtliche dir anfallenden Kosten für Fahrt etc. Zu übernehmen.

Wenn er clever ist lässt du es bei dir reparieren und er zahlt. Achtung: tritt auf keinen Fall in Vorkasse. Am besten bestellt der Händler die Reparatur in deiner Werkstatt.

Weigert er sich und du hast keine Rechtsschutzversicherung wirst du leider selbst zahlen..... Alles andere lohnt sich nicht bei dem "geringen" Schaden

Es gilt die Sachmängelhaftung. In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf ist davon auszugehen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Somit ist der Händler in der Pflicht.

 

https://www.adac.de/.../

Allerdings nur der Händler selbst.

Du musst das Auto zu ihm bringen, auch wenn es über 400km sind. Du musst ihm Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels geben.

Lässt du bei dir reparieren ohne seine Zustimmung ist er aus der Gewährleistung raus.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 26. Feb. 2024 um 22:36:33 Uhr:

Du musst das Auto zu ihm bringen

Die Kosten dafür muss aber der Verkäufer tragen.

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