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Gebrauchtwagenkauf - Mängel nachweisen

Themenstarteram 16. November 2017 um 11:29

Hallo zusammen,

angenommen man hätte einen Gebrauchtwagen bei einem Autohändler gekauft und nach Auslieferung des Fahrzeugs ist ein Mangel am Motor bekannt geworden. Nach eine groben Durchsicht bei einer Vertragswerkstatt wurder Mangel auch anerkannt bzw. mitgeteilt, dass etwas nicht mit dem Motor stimmt.

Der Verkäufer akzeptiert den Mangel jedoch nicht an und möchte den Wagen nun nicht nachbessern.

Welche Möglichkeiten besitzt der Käufer, um den Mangel nachzuweisen, sodass der Verkäufer in die Pflicht genommen werden kann, den Mangel zu beseitigen ?

Biite um Hilfe

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44 Antworten

Um was für einen Mangel geht es ?

Und um was für ein Fahrzeug, ein wenig mehr Daten wären schon von schön.

am 16. November 2017 um 11:36

Schreibst du jetzt im Konjuntiv oder ist deine Anfrage real ?

Themenstarteram 16. November 2017 um 11:41

also es handelt sich um eine Seat Ibiza 6l , Baujahr 2005 , 1.4 l 75 ps

Die Riemenscheibe am Keilriemen bzw an der Kurbelwelle eiert total und läuft unruhig... dazukommt dass der Motor anfängt zu klackern wenn man Gas gibt... Händler meint es wäre nicht so schlimm mit dem Klackern (wäre normal bei diesen Motoren) und das die Riemenscheibe ein wenig wackeln muss...

Ja es ist genau mein Fall , habe nur mal im Konjunktiv geschrieben...

Zwei Möglichkeiten, die man aus den Antworten des Händlers schließen kann: Er hat keine Ahnung ("Riemenscheibe muss wackeln...."....klar), und/oder es ist eine Abwehrhaltung, weil er für eine 12 Jahre alte Letzthand-Lutsche nicht mehr haften will. Ist nicht so ganz fair, aber vom Motiv her nachvollziehbar.

Sehe wenig Chancen für dich.

Evtl Sachverständiger oder Seat Autohaus.

Hast Du keine Probefahrt gemacht?

Du warst aber sehr leichtgläubig.

Ohne Rechtsanwalt wird wohl nichts gehen.

Aber lohnen sich die Kosten?

Themenstarteram 16. November 2017 um 12:07

Der Wagen hat 3000 € gekostet... also kann ich mir das eigentlich mit einem KFZ-Sachverständiger sparen... Habe auch derzeit keine Rechtsschutzversicherung.... Ich bin der Meinung bei der Probefahrt war dieses Klackern noch nicht und mit der Riemenscheibe ist mir nicht aufgefallen... Trotzdem ist das ja nicht in Ordnung so... Er hat mir ne Adresse gegeben von seiner Vetrauenwerkstatt die sollen sich den Wagen mal angucken, jedoch glaube ich dass die dann eh sagen es wäre alles in Ordnung.... Ja ich bin bei Seat vor 2 Stunden gewesen die meinten da muss aufjedenfall mal richtig nachgeschaut werden... aber das juckt den Verkäufer null.. :/

Hi,

ihn schriftlich den Mangel "anzeigen" (also benennen) und ihm 14-Tage für die

Behebung nach § 437 BGB, Sachmangelhaftung einräumen (dazu gibts es einige

"Formulare" im Internet).

Reagiert er nicht, dann bleibt Dir leider der Gang zum Rechtsanwalt nicht erspart.

Grüße

p.s. ist das Dir/euch das nicht bei einer Probefahrt aufgefallen ?

dann fahr doch als erstes mal zu dieser Vertrauenswerkstatt. Das Nachbesserungsrecht hat der Händler in jedem Fall. Vielleicht lösen die das Problem. Wenn nicht kannst Du immer noch weitere Schritte einleiten.

Themenstarteram 16. November 2017 um 15:26

nein ist mir leider nicht aufgefallen... ja werde nächste Woche mal da vorbeifahren und schauen was dabei rumkommt... habe so ein Formular gefunden...

Sehr geehrte Damen und Herren,

am ……………….. (Datum) haben Sie mir ………………………............. (Ware, Anzahl, Preis, ggf. Artikelnummer / Seriennummer) verkauft / geliefert. Leider musste ich feststellen, dass die Sache mit folgenden Mängeln behaftet ist:

……………………………………………………….................................................. (detaillierte Beschreibung der Mängel)

Aus diesem Grund nehme ich mein gesetzliches Recht auf Gewährleistung in Anspruch und bitte Sie darum, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung zu beheben.

Bitte melden Sie sich zwecks einer Terminvereinbarung – am besten telefonisch – bei mir. Die Nacherfüllung ist spätestens bis zum ……………….. (Frist) vorzunehmen. Darüber hinaus möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie dazu verpflichtet sind, sämtliche Kosten der Nacherfüllung zu tragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

........................................

Anlagen:

Kaufvertrag, Quittungen oder ähnliches stets in Kopie beifügen

 

reicht das, sollte die Werkstatt ebenfalls sagen es wäre alles ok ?

das reicht natürlich nicht. Die Beweislast, dass es einen Mangel gibt und dieser nicht auf Verschleiß zurückzuführen ist, hast erst einmal Du. Wenn die Werkstatt sagt, dass alles normal ist, müsstest Du zum Gutachter, der Dir erst einmal etwas an die Hand gibt, dass überhaupt ein Mangel vorhanden ist.

Bei 3000 € lohnt sich das alles nicht.

Ein Richter hat auch schon einmal die Ansicht vertreten, daß man bei 80.000 mit Motorschäden rechnen muß. Das sei völlig normal.

Richter haben eben manchmal viel Phantasie.

Übrigens wird ein Richter besonders gern befördert, wenn er viele Vergleiche erreicht. Bei einem Vergleich zahlt jeder seinen Anwalt selbst.

Der ist dann teuerer als eine einwandfreie Reparatur. Es sei denn da verbirgt sich noch mehr Ungemach

schrauber

Der Händler hat eine 1-jährige Gewährleistungspflicht. Die ersten 6 Monate muss er dir nachweisen, dass der Wagen beim Kauf in Ordnung war, die weiteren Monate musst du nachweisen, dass der Mangel zum Kauf bestand.

Das heißt: Ist der Kauf weniger als 6 Monate her, sieht es sehr gut für dich aus, da die Nachweiserbringung für den Gegner sehr schwierig ist. Er wird also den Wagen reparieren. Dazu erstmal den Anspruch schriftlich mit Fristsetzung und Verweiß aus die Gewährleistungspflicht anmelden. Danach kann man zum Anwalt.

Hast du den Wagen vor mehr als 6 Monaten erworben, dann sieht es schlecht aus. Begründung analog wie oben.

Das gilt erstmal nur beim gewerblichen Händler.

Zitat:

@faleX schrieb am 17. November 2017 um 13:29:23 Uhr:

Das heißt: Ist der Kauf weniger als 6 Monate her, sieht es sehr gut für dich aus, da die Nachweiserbringung für den Gegner sehr schwierig ist. Er wird also den Wagen reparieren. Dazu erstmal den Anspruch schriftlich mit Fristsetzung und Verweiß aus die Gewährleistungspflicht anmelden. Danach kann man zum Anwalt.

soweit die Theorie. Die Praxis sieht anders aus.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. November 2017 um 13:43:10 Uhr:

soweit die Theorie. Die Praxis sieht anders aus.

Ich kenne allerdings nur einen Fall aus der Familie, bei dem es gut funktioniert hat. Dort war der Zahnriemen einige Wochen nach dem Kauf gerissen. Dank Rechtsschutzversicherung und Anwalt vor Gericht ist die Sache dann sehr positiv ausgegangen. Mit Kaufpreiserstattung und Nutzungsausfall. Hat allerdings 4 Monate gedauert.

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