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Gemeindeverbindungsweg 2 Ortschaften / Verkehrszeichen Anlieger Frei / max. 6 Tonnen / Radweg
Guten Morgen,
Gemeindeverbindungsweg zwischen 2 Ortschaften 2 km voneinander Entfernt. Parallel 200 Meter entfernt die Kreisstraße von Ortschaft zu Ortschaft.
Gemeindeverbindungsweg ist in jeder Ortschaft am Anfang mit Schild Anlieger frei und max. Gewicht 6 Tonnen beschildert. Außerdem ist der Gemeindeverbindungsweg als offizieller Radweg ausgeschildert.
Wer ist berechtigt auf dem Gemeindeverbindungsweg Auto zu fahren ? Wer gilt als Anlieger ?
Gilt als Anlieger wer durchfährt und am Ortseingang beider Ortschaften dieses Weges wohnt ?
Was hat das Schild Durchfahrverbot ab 6 Tonnen in Verbindung mit Anlieger frei für eine Bedeutung ?
Ich bin gespannt auf die Antworten. Bitte auch die entsprechenden Gesetze nennen.
Danke.
Gruß
A.Müller
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13 Antworten
Zitat:
@Clown123 schrieb am 4. Juli 2021 um 11:32:44 Uhr:
Was hat das Schild Durchfahrverbot ab 6 Tonnen in Verbindung mit Anlieger frei für eine Bedeutung ?
Für Anlieger und Zulieferer gilt ein Maximalgewicht von 6 Tonnen. Für all übrigen gilt ein Durchfahrverbot unabhängig vom Maximalgewicht.
Nein, das ist falsch. Die Durchfahrt ist nur für Fahrzeuge mit einer Masse von über 6to verboten, Anlieger sind ausgenommen. Anlieger ist, wer zu einem Grundstück in der gesperrten Zone fahren möchte.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 4. Juli 2021 um 11:39:07 Uhr:
Zitat:
@Clown123 schrieb am 4. Juli 2021 um 11:32:44 Uhr:
Was hat das Schild Durchfahrverbot ab 6 Tonnen in Verbindung mit Anlieger frei für eine Bedeutung ?
Für Anlieger und Zulieferer gilt ein Maximalgewicht von 6 Tonnen. Für all übrigen gilt ein Durchfahrverbot unabhängig vom Maximalgewicht.
Anlieger dürfen den Weg immer befahren, für alle anderen gilt ein Maximalgewicht von 6t.
Zitat:
@Clown123 schrieb am 4. Juli 2021 um 11:32:44 Uhr:
Was hat das Schild Durchfahrverbot ab 6 Tonnen in Verbindung mit Anlieger frei für eine Bedeutung ?
Es dürfen Fahrzeuge bis 6t immer durchfahren. Anlieger dürfen auch mit mehr als 6t durchfahren. Z.B. ein Bauer mit einer Landmaschine oder Erntefahrzeug >6t, wenn er zu einem Feld auf diesem Stück will. Oder die Müllabfuhr etc.
Es soll verhindert werden, dass schwerer Durchgangsverkehr über diese Straße erfolgt.
Zitat:
Für Anlieger und Zulieferer gilt ein Maximalgewicht von 6 Tonnen. Für all übrigen gilt ein Durchfahrverbot unabhängig vom Maximalgewicht.
Das wäre die Schildkombination https://i.ebayimg.com/00/s/OTYwWDQ5NQ==/z/G54AAOSwDBJco~-N/$_59.JPG
Auch Besucher können Anlieger sein
Nicht nur Anlieger, sondern auch Menschen, die jemanden besuchen wollen, dürfen einfahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob derjenige, den man besuchen möchte, zu Hause ist. Es genügt die Absicht ihn besuchen zu wollen. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt, dass niemand daheim ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher (z. B. ein Gerichtsvollzieher) sind zum Einfahren berechtigt.
Das Zusatzschild "Anlieger frei" erlaubt außerdem nicht nur Anliegern die Durchfahrt. Sondern auch, wie es im Juristendeutsch heißt, Personen, deren "Anliegereigenschaft" auf einer rechtlichen Beziehung zu den Grundstücken basiert – das können zum Beispiel Eigentümer oder Pächter des Schrebergartens sein.
Auch ein Bauunternehmer oder ein Handwerker, der vom Anlieger zur Verrichtung einer handwerklichen Tätigkeit auf seinem Grundstück beauftragt worden ist, darf in die Sperrzone einfahren.
ENDE ADAC
...................
Nach meinen Verständnis ist das so zu verstehen IMMER NUR IN DER JEWEILIGEN ORTSCHAFT - ABER NCIHT nach Durchfahrt in die andere ORTSCHAFT - quasi als Durchgangsverkehr/Schleichweg - oder ?
Zitat:
@Clown123 schrieb am 4. Juli 2021 um 12:01:10 Uhr:
Nach meinen Verständnis ist das so zu verstehen IMMER NUR IN DER JEWEILIGEN ORTSCHAFT - ABER NCIHT nach Durchfahrt in die andere ORTSCHAFT - quasi als Durchgangsverkehr/Schleichweg - oder ?
Aber in deinem speziellen Fall nur, wenn du mit einem Fahrzeug/Gespann über 6t unterwegs bist. Unter 6t darf man den Weg auch als Schleichweg zw. den Ortschaften benutzen. Wollte man das auch verbieten wurde man Schild ein anderes Verbotsschild z.B. VZ260 wählen
Dann bringt das Schild Anlieger frei hier überhaupt nichts - dann kann man es auch entfernen - oder ?
Naja doch. Wenn du Anlieger mit einem Fahrzeug über 6 Tonnen bist.
Das Radwegsschild aus dem 2. Foto sollte übrigens keinerlei verkehrsrechtlichen Auswirkungen haben. Ist nur ein Hinweisschild eines langgeht.
Das kann nicht entfernt werden, da dann die Straße für sämtliche Fahrzeuge über 6t gesperrt wäre. Also dürfte z.B. ein landwirtschaftliches Fahrzeug über 6t nicht mehr zu einem Feld auf dem Stück fahren. Oder wenn dort ein Haus liegt, dürfte die Müllabfuhr oder ein größerer Liefer-Lkw (z.B. Umzugswagen, Baufirma) nicht mehr zu dem Haus. Im Extremfall dürften nicht mal Feuerwehr oder größere Rettungsfahrzeuge durchfahren. Das wäre Beispielsweise der Fall, wenn es auf dem Weg eine Brücke gäbe, die nicht mehr als 6t tragen kann.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 4. Juli 2021 um 12:13:27 Uhr:
Aber in deinem speziellen Fall nur, wenn du mit einem Fahrzeug/Gespann über 6t unterwegs bist.
Bei VZ 262 geht's nicht um das tatsächliche Gesamtgewicht eines Gespanns oder Zuges, - sondern um das tatsächliche Gewicht der Einzelfahrzeuge (einer Fahrzeugkombination).
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 04. Juli 2021 um 12:39:43 Uhr:
Im Extremfall dürften nicht mal Feuerwehr oder größere Rettungsfahrzeuge durchfahren. Das wäre Beispielsweise der Fall, wenn es auf dem Weg eine Brücke gäbe, die nicht mehr als 6t tragen kann.
In diesem Fall aber nicht. Sonst dürften Anlieger > 6 Tonnen auch nicht fahren.
Vielen Dank für Eure Antworten - dann habe ich jetzt mehr Klarheit.
Also kann jeder bis 6 Tonnen durchfahren - auch im Sinne als Schleichweg - Umgehung - Abkürzung.
Anlieger auch über 6 Tonnen. Nicht optimal und zeitgemäß bei gleichzeitiger Nutzung als Radweg - und starker Steigerung der Radfahrerzahl - bei parallel verlaufender Kreisstraße 100 Meter entfernt.
Das abgebildete Fahrradschild hat nichts mit einem Fahrradweg im Sinne der STVO zu tun.
Das ist ein Piktogramm für ein Radwanderweg, quasi einer Landschaftlichen schönen Strecke für Radfahrer.