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Geschwindigkeitsindex Sommerreifen

BMW 3er F31
Themenstarteram 10. Dezember 2020 um 19:29

Hallo liebes Forum,

ich benötige mal fachmännische Hilfe.

Ich habe mir vor kurzem einen gebrauchten f31 320d Bj. 2017 gekauft.

Im Fahrzeugschein ist die Reifenvorgabe wie folgt: 205/60 R16 92 W.

Beim Kauf dabei waren 205/60 16 96 V Sommerreifen.

Darf ich die tatsächlich verwenden, da Sie unterhalb des eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen?

Gefunden habe ich im Netz bisher nur folgende Regel:

"Wenn der Autohersteller im Fahrzeugschein einen Reifen mit deutlich höherem Geschwindigkeitsindex fordert, als das Fahrzeug laut Papieren überhaupt schafft, darf ein Autoreifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden.*

Welche Reifen in diesem Fall zulässig sind, wird mit folgender Formel berechnet:

Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit"

Gemäß dieser Regelung und der höheren Traglast der V-Reifen müsste ich mich im legalen Rahmen bewegen, oder? Ich finde leider nichts offizielles dazu :/

Eingetragen ist der 320d mit 226 kmh.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß,

Sebastian

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19 Antworten

Hallo zusammen!

Zur richtigen Reifenauswahl gehört nicht nur der Geschwindigkeitsindex sondern auch die Tragfähigkeit des Reifens in Verbindung mit den Achslasten des Fahrzeugs. Das Thema ist deutlich komplexer als es die zitierte Faustformel wiedergibt. Insofern würde ich dieser nicht vertrauen als rechtliche Grundlage.

Hier ein Fachartikel der GTÜ zu diesem Thema: Reifenwahl

Ich werfe es erst einmal nur in die Runde; bin heute Abend nicht mehr aufnahmefähig genug um selbst einmal zu rechnen, bzw. alle Daten herauszusuchen. Kannst Dich ja schon einmal damit beschäftigen und die erforderlichen Berechnungsdaten einstellen.

Groetjes, R.M.

P.S. Weitere Quellen finden sich hier:

Tragfähigkeitsindex

Geschwindigkeitsindex

Ich denke aus diesem Artikel hast Du auch die Fausformel. Ich wäre da vorsichtig. Zum Einen scheint mir das zu einfach, zum Anderen verät ein Blick in das Impressum der Links, dass es sich um eine Partnerfirma von Amazon handelt. Naja, nicht gerade die technisch und rechtlich versierte Autorität in solchen Dingen.

Nach gründlicher Vorinformationen um das Thema zu ergründen wird es dass Beste sein beim örtlichen Prüfdienst oder dem Reifenhändler Deines Vertrauens nachzufragen.

Die mitgelieferte Bereifung darfst Du uneingeschränkt montieren, weil sie der aktuellen Gesetzgebung entspricht.

Das Fzg. ist von 2017, also gibt es keine "Zuschläge" bei der Berechnung der Höchstgeschwindigkeit. Das war bei national genehmigten Fahrzegen zutreffend.

Also reicht der G.-Index "V" (240), wenn in deinen Papieren eine Höchstgeschwindigkeit bis 240 km/h steht. Ab 241 km/h reicht es nicht mehr.

Eine ganz andere Thematik ist die Traglast, die nimmt bei Reifen über 240 km/h ab, aber dieser Fall ist bei dir nicht gegeben.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 10. Dezember 2020 um 21:27:52 Uhr:

Die mitgelieferte Bereifung darfst Du uneingeschränkt montieren, weil sie der aktuellen Gesetzgebung entspricht.

Hallo @Gummihoeker

Das erkläre hier bitte einmal genauer.

Diese Diskussion gab es ja bereits zum E9x Zeiten das eben nicht der V Reifen montiert werden darf wenn W verbindlich gefordert ist .

Es geht hier nicht alleine um die eingetragene Höchstgeschwindigkeit sondern auch um die jeweiligen Achslasten der Fahrzeuge .

Ich bin hier aber gerne für nachweisbare Fakten offen

Mfg Mario

 

Es gibt nix zu erklären, es ist genau so wie ich es oben erklärt habe. Die Traglasten spielen erst ab ÜBER 240 km/h eine Rolle, das Auto läuft 226 km/h.

Zitat:

@nogel schrieb am 10. Dezember 2020 um 21:39:25 Uhr:

Es gibt nix zu erklären, es ist genau so wie ich es oben erklärt habe. Die Traglasten spielen erst ab ÜBER 240 km/h eine Rolle, das Auto läuft 226 km/h.

Nein, die Traglast bei einem Reifen mit SI „V“, spielt bereits ab 211 Km/h eine Geige, weil dessen Tragfähigkeit von 100% nur bis 210 Km/h reicht.

@Nogel

....steht wo...., bitte Nachweise

"Das ist so" kannst du uns bestimmt erklären .

Ich lerne gerne dazu.

Mfg Mario

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 10. Dezember 2020 um 21:44:20 Uhr:

 

Nein, die Traglast bei einem Reifen mit SI „V“, spielt bereits ab 211 Km/h eine Geige, weil dessen Tragfähigkeit von 100% nur bis 210 Km/h reicht.

Upps, stimmt.

"H" (210) ist noch ohne Abschläge.

Der V-Reifen hat bei 240 km/h nur noch 91 % seiner Nenntragfähigkeit.

@Mariolix

Hier kommt die gesetzliche Regelung:

Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Themenstarteram 10. Dezember 2020 um 21:01

Mit 96er Traglast XL habe ich doch wieder die entsprechenden Reserven, oder nicht? Für den W-Reifen ist lediglich eine Traglast von 92 gefordert. Bei 92% ab 240 kmh sind das ja immer noch 650kg pro Rad. Das Fahrzeug ein zul. Gesamtgewicht von 2,2 Tonnen.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 10. Dezember 2020 um 21:54:01 Uhr:

@Mariolix

Hier kommt die gesetzliche Regelung:

Supi, vielen Dank.

Man lernt halt nie aus !

Mfg Mario

 

Auch die angegebene Tragfähigkeit darf unterschritten werden, wenn die Achslasten abgedeckt sind.

Denn schon 92 dürfte bei deinem Auto mehr als nötig sein.

Zitat:

@gecko2k3 schrieb am 10. Dezember 2020 um 22:01:26 Uhr:

Mit 96er Traglast XL habe ich doch wieder die entsprechenden Reserven, oder nicht? Für den W-Reifen ist lediglich eine Traglast von 92 gefordert. Bei 92% ab 240 kmh sind das ja immer noch 650kg pro Rad. Das Fahrzeug ein zul. Gesamtgewicht von 2,2 Tonnen.

Die Reserven sind noch immer vorhanden, weil die Achslasten deutlich unter der Tragfähigkeit der Reifen liegen.

Themenstarteram 10. Dezember 2020 um 21:10

Super, vielen Dank für eure schnelle Hilfe!

Ich bin jetzt mehr als erleichtert! War schon auf Konfrontation mit dem Autohaus eingestellt :)

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