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Gestern Auto gekauft - heute Kupplung kaputt. Wie verhalten?

Opel Insignia B
Themenstarteram 21. Januar 2024 um 15:31

Hallo zusammen,

wir haben gestern einen gebrauchten Opel Insignia (2.0 CDTI sports tourer, ~100.000 kM) bei einem kleinen Händler gekauft.

2 Wochen vorher Probefahrt war alles in Ordnung, bis zur Übergabe wurden dann noch ein paar Dinge gemacht: Zahnriemen, noch ein paar Kleinigkeiten und irgendwas mit "Geber / Nehmerzylinder" was denen noch "kurz vorher aufgefallen sei". Ich habe fachlich keine Ahnung von Autos.

Nun ist aber bereits auf der Rückfahrt in die Heimat (ca 100 km) aufgefallen, dass die Kupplung nach dem Schalten in den Rückwärtsgang nicht von alleine zurückspringt. Schalten ging trotzdem (nach manuellem zurückziehen des Pedals).

Heute sind wir dann mitten in der Stadt stecken geblieben weil Kuppeln auf einmal gar nicht mehr ging (Kupplungspedal kann vor und zurück getreten werden aber es passiert nichts, Gangschaltung kann frei bewegt werden).

Frage: Was nun? Kein ADAC mitglied (kann man das noch bis morgen werden?) keine Vollkasko.

Das ist ja kaum auf Verschleiß zurückzuführen, oder? Erstmal beim Händler melden morgen, oder erst einmal zu einer Werkstatt abschleppen und überprüfen lassen? Theoretisch haben wir eine mini garantie über pro garant aber da meinte der Händler selbst dass die eigentlich nicht wirklich etwas bringt.

Natürlich ist es insbesondere ärgerlich, aber ich weiß auch einfach nicht wie man sich jetzt sinnvoll verhält oder welche Rechte ich theoretisch gegenüber dem Händler habe.

Bin über jeden Ratschlag dankbar.

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7 Antworten

Grundsätzlich muss der Händler Gewährleistung geben. Das heißt, alles was kein normaler Verschleiß oder ein grob fahrlässiger Fehler von dir war, muss der Händler reparieren. In den ersten 6 Monaten gibt es zusätzlich die Beweislastumkehr, das heißt der Händler müsste nachweisen, dass es deine Schuld ist.

 

Würde den Händler anrufen und ihn fragen wie er damit umgehen möchte.

 

https://www.autobild.de/.../...astumkehr-maengel-haftung-21147363.html

Moin!

In diesem Fall würde ich sagen, das bei der Reparatur des Geber/Nehmerzylinders etwas schief gelaufen ist.

Erst Kontaktaufnahme mit dem Händler und sagen, das der Wagen sich nicht mehr bewegen lässt und mit ihm abklären zu welcher Werkstatt er ggf. geschleppt werden soll.

 

Der Händler ist jedenfalls in der Pflicht den Schaden zu beseitigen, aufgrund der Gewährleistung (Schmängelhaftung).

Du musst es nur mit ihm abstimmen, nichts eigenmächtig veranlassen.

Zitat:

@Madison schrieb am 21. Januar 2024 um 16:59:15 Uhr:

Grundsätzlich muss der Händler Gewährleistung geben. Das heißt, alles was kein normaler Verschleiß oder ein grob fahrlässiger Fehler von dir war, muss der Händler reparieren. In den ersten 6 Monaten gibt es zusätzlich die Beweislastumkehr, das heißt der Händler müsste nachweisen, dass es deine Schuld ist.

Würde den Händler anrufen und ihn fragen wie er damit umgehen möchte.

https://www.autobild.de/.../...astumkehr-maengel-haftung-21147363.html

Das mit den 6 Monaten ist schon "lange" (2 Jahre?) nicht mehr so. Wurde auf 12 Monate erhöht.

Was soll denn die Vollkasko da bringen? Eine Vollkasko ist für Schäden am Fahrzeug (Unfall) zuständig und nicht für Teile die Kaputt gehen.

Als erstes wird der Händler darüber informiert. Er hat nämlich das Recht, in deinem Fall auch die Pflicht, der Reperatur. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das Fahrzeug im "Kundenauftrag" verkauft wurde und die Gewährleistung ausgeschlossen ist Wie es damit aussieht, steht aber in deinen Unterlagen (Kaufvertrag).

Wenn der Händler das Fahrzeug selber reparieren will, dann wird er sich in dem Fall auch um den Transport kümmern. Also das Fahrzeug abholen, ist ja nicht mehr Fahrbereit, und in seine Werkstatt transportieren. Ich denke nämlich nicht, dass die Kupplung defekt ist und sich die Reparatur in Grenzen halten wird.

Ansonsten kann ich dir nur empfehlen bei deiner Versicherung ein Kreuz bei "Schadensbrief" zu setzen. Dann hast du quasi den ADAC über deine Versicherung und bezahlst dafür auch noch weniger. Wenn du das heute über Internet machst, ist das ab morgen gültig. Die werden das Auto aber sicherlich nur in die nächste Werkstatt bringen und nicht zu dem Händler in 100 km Entfernung. Macht der ADAC aber sicherlich auch nicht.

Also morgen den Händler anrufen und alles abklären. Solange wird der Wagen da halt stehen bleiben.

Ich will dir keine Angst machen aber aus meiner Erfahrung

Wird es meistens Probleme geben mit dem Verkäufer.

Es muss nicht so sein aber wie gesagt

Mit dem Händler sprechen und in der Regel weist du in 5 Minuten wo ran du bei ihm bist

Bis du wenigstens Rechtsschutzversichert?

Frag dann gleich auch nach, ob die Nockenwellensteuerkette ebenfalls gewechselt wurde - wenn die verschlissen ist hast Du einen Schaden von 10000 €! Dann muss ein Ersatzmotor her. Mit der Suchfunktion findest Du das Problem hier in verschiedenen Threads.

 

Ist etwas zu früh Dir Angst zu machen - Du kennst den Händler und kannst ihn einschätzen. Normalerweise riskiert kein Händler seinen Namen bei einem solchen Problem unmittelbar nach Übernahme und wird alles dransetzen das zu beseitigen.

 

Hast Du Dir schon mal die Google-Rezensionen zum Händler angesehen? Die geben bei richtiger Gewichtung schon mal einen Hinweis auf dessen Qualitätsverständnis.

Auf jeden Fall erst mal den Händler ansprechen, vielleicht ist es ja auch nur eine Kleinigkeit (nach dem Wechsel nicht richtig entlüftet oder so).

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