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Golf 7 GTI Chiptuning - Sichtbarkeit in der Werkstatt
Hallo Forum!
Habe meinen Golf GTI endlich erhalten und überlege eine Optimierung durchführen zu lassen auf ~300PS.
Jetzt meine Frage vorab - ist es durch die Werkstätte bei einem eventuellen defekt einer Motorkomponente oder des Turboladers möglich dass die Änderung ausgelesen wird mit einem Standard VW Fachwerkstätten OBD Gerät?
Bzw ist es allgemein möglich dass die Änderung ausgelesen werden kann?
Danke für eure Infos...
Beste Antwort im Thema
Ja ist einfach sichtar. Die Werkstatt kann die Prüfsumme (CVN) der Software vom Motorsteuergerät auslesen und sieht sofort, wenn die Software geändert worden ist. Da hilft nur vor dem Werkstattbesuch wieder das Original reinflashen.
Dann sehen die zwar die richtige Prüfnummer, allerdings steht der Flashcounter auf 2. Damit ist auch alles klar. Außerdem speichert das DSG das maximale Drehmoment. Daran kann die Werkstatt es auch sehen.
Also: Klare Antwort: Ja, die Werkstatt kann es sehen und die Garantie ist futsch.
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55 Antworten
Natürlich sieht das die Werkstatt!!! Big Brother is watching You!
Nein Mal im Ernst ich würde die Finger davon lassen. Die Garantie erlicht sofort, wenn du was machen lässt. Außer der Tuner übernimmt die Garantie. Und eingetragen muß so etwas auch werden.
Wieso sollte die Änderung ausgelesen werden?
Dazu reicht doch ein Blick in die Fahrzeugpapiere, da eine solche Leistungssteigerung eintragungspflichtig ist.
Bei mir ist sogar ein Aufkleber mit der neuen Version vom Tuner drauf.
Das Gute: er arbeitet mit VW zusammen. Mit meinem aktuellem Problem des Motornotlaufes gibt VW sogar aus Kulanz was dazu. Hätten sie auch mit dem Verweis auf das Tuning verweigern können. Bin auch ausserhalb der Garantie.
Selbst wenn der Tuner Garantie gibt, wird es für dich schwer es zu beweisen, das der Defekt aufgrund des Chiptunings entstanden ist.
Der Tuner sichert sich in seiner AGB auch ab
Nimm doch erstmal ne Tuningbox. Die kannst du im Falle eines Schaden Ruck zuck ausbauen.
Zitat:
@tigrz schrieb am 12. September 2018 um 20:52:10 Uhr:
Nimm doch erstmal ne Tuningbox. Die kannst du im Falle eines Schaden Ruck zuck ausbauen.
Die ist ebenfalls eintragungspflichtig.
Ja ist einfach sichtar. Die Werkstatt kann die Prüfsumme (CVN) der Software vom Motorsteuergerät auslesen und sieht sofort, wenn die Software geändert worden ist. Da hilft nur vor dem Werkstattbesuch wieder das Original reinflashen.
Dann sehen die zwar die richtige Prüfnummer, allerdings steht der Flashcounter auf 2. Damit ist auch alles klar. Außerdem speichert das DSG das maximale Drehmoment. Daran kann die Werkstatt es auch sehen.
Also: Klare Antwort: Ja, die Werkstatt kann es sehen und die Garantie ist futsch.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 12. September 2018 um 20:52:49 Uhr:
Die ist ebenfalls eintragungspflichtig.
Thema verfehlt, setzen, sieben.
Angeblich sollen auch Tuningboxen nach ihrem Ausbau noch festgestellt werden können. Die Überschreitungen gewisser Parameter, die im Steuergerät festgehalten werden, sollen zumindest als Indiz für ein vorheriges Tuning gelten.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. September 2018 um 20:58:36 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 12. September 2018 um 20:52:49 Uhr:
Die ist ebenfalls eintragungspflichtig.
Thema verfehlt, setzen, sieben.
Welches Thema?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 12. September 2018 um 21:12:53 Uhr:
Welches Thema?
"Ist es durch die Werkstätte ... möglich dass die Änderung ausgelesen wird mit einem Standard VW Fachwerkstätten OBD Gerät? Bzw ist es allgemein möglich dass die Änderung ausgelesen werden kann?"
Muss jeder selber wissen. Mein 6er GTI war von ABT getunt von 12.000 km an. Bei 107.000 km ist die Kette übergesprungen u es wurde Teuer. VW hat gesagt der Wagen wurde getunt u hat 0,0 übernommen. Soviel dazu.
Zitat:
@tigrz schrieb am 12. September 2018 um 20:52:10 Uhr:
Nimm doch erstmal ne Tuningbox. Die kannst du im Falle eines Schaden Ruck zuck ausbauen.
Ausbauen alleine reicht da nicht. Ein teurer Irrglaube!
Ladedruck, Drehmoment, Temperaturen usw sind ausserhalb der Üblichen Parameter und lassen keine anderen Rückschlüsse als eine Tuningbox zu.
Zitat:
@superschuette schrieb am 12. September 2018 um 20:55:39 Uhr:
Ja ist einfach sichtar. Die Werkstatt kann die Prüfsumme (CVN) der Software vom Motorsteuergerät auslesen und sieht sofort, wenn die Software geändert worden ist. Da hilft nur vor dem Werkstattbesuch wieder das Original reinflashen.
Dann sehen die zwar die richtige Prüfnummer, allerdings steht der Flashcounter auf 2. Damit ist auch alles klar. Außerdem speichert das DSG das maximale Drehmoment. Daran kann die Werkstatt es auch sehen.
Also: Klare Antwort: Ja, die Werkstatt kann es sehen und die Garantie ist futsch.
Das kann ich so nicht stehen lassen
Die Checksumme (Readynesscode) wird durch ein Chiptuning nicht verändert. Nach dem vollständigen Adaptieren des geänderten Datenstandes muss der Code genauso vollständig sein und ist es bei einer gemachten Software auch wie bei einem Seriendatenstand. Sonst würde man keine HU mehr bestehen. Da fällt man übrigens auch durch, wenn man das Steuergerät kurz vor der HU auf Serie flasht und dem Steuergerät zu wenig Zeit (vollständig durchfahrene Zyklen) zum Adaptieren gibt. Entweder fällt amn pauschal durch und/oder es wird eine Sondenmessung gemacht (Achtung aufpasse, dabei fallen Tuningmetallkats gerne mal durch, wenn der Motor nicht vorher ausreichend warm gefahren wurde).
Das mit dem Flashcounter stimmt, aber das kann eine Werkstatt meines Wissens nach nicht auslesen. Dazu muss sich schon Wolfsburg auf´s Steuergerät einklinken, wenn der Wagen am Rechner hängt. Das kann aber natürlich durchaus passieren. Dann wird vermutlich auch eine Garantie- oder Gewährleistungszusicherung verweigert.
Ich hatte schon mehrere Fahrzeuge aus dem VAG Konzern (Generation Golf 4, 5 und 6, allerdings war es nicht immer ein Golf, aber immer ME7 usw. Steuergeräte) und da ist NIE bei Motorproblemen etwas aufgefallen. Wenn allerdings so eindeutige Sachen wie vorzeitig verschlissene Kupplungen an z.B. einem GTI ein Thema sind ist der Zusammenhang eher eindeutig und dann wird vermutlich auch nachgesehen.
Muss jeder selber für sich entscheiden, im Bedarfsfall und wenn verfügbar eine Zusatzgarantie prüfen und abschließen und ein Gutachten mitführen oder bei Bedarf in die Papiere eintragen lassen. Udn nicht vergessen: der KFZ-Versicherung mitteilen, am Besten vorher nach evtl. höherene Beiträgen oder Untersagungsklauseln fragen. Ich musste nie mehr zahlen, was aber individuell an meinem sehr niedirgen Schadenfreiheitsrabattes, meines Alters und letztenendes meiner Vertrauenswürdigkeit fest gemacht wurde
Zitat:
@i need nos schrieb am 13. September 2018 um 09:25:38 Uhr:
Das kann ich so nicht stehen lassen
Die Checksumme (Readynesscode) wird durch ein Chiptuning nicht verändert.
Da fällt man übrigens auch durch, wenn man das Steuergerät kurz vor der HU auf Serie flasht und dem Steuergerät zu wenig Zeit (vollständig durchfahrene Zyklen) zum Adaptieren gibt. Entweder fällt amn pauschal durch und/oder es wird eine Sondenmessung gemacht
abschließen und ein Gutachten mitführen oder bei Bedarf in die Papiere eintragen lassen.
Udn nicht vergessen: der KFZ-Versicherung mitteilen, am Besten vorher nach evtl. höherene Beiträgen oder Untersagungsklauseln fragen.
Das kann ich so nicht stehen lassen.
CVN-Prüfsumme sind NICHT die Readinesscodes. Mit gesetzten Readinesscodes fällt man übrigens bei der HU nie durch. Bei einem Benziner wird dann nur ein weiterer Prüfschritt - die Lambdasondenprüfung - fällig. Abgaswerte werden bei der AU (heute UMA) mittlerweile immer gemessen. Die CVN können die meisten Tester auslesen - ohne eine Information wie die korrekt bei dem jeweiligen Modell sein müsste hilft das nur nicht weiter, daher ist bei einer normalen HU ein Chiptuning fast nicht feststellbar.
Leistungsänderungen sind immer eintragungspflichtig und müssen unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, Gutachten mitführen reicht nicht. Macht aber kaum einer. Geschätzt fahren locker 90% mit illegalem Chiptuning durch die Gegend weil das Risiko aufzufallen überschaubar ist.
Geschickt wäre es ein Chiptuning das nicht in den Fahrzeugpapieren steht der Versicherung zu melden. Zu deutsch meldet man damit dass man ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist.
Garantie ist bei Chiptuning immer mit Ärger verbunden. Der Fahrzeughersteller kann die Garantie nicht pauschal ablehnen, er darf nur Sachen ausschließen die auf das Chiptuning zurückzuführen sind. Das Problem wird dabei die Beweisfrage. Defekt XY durch Chiptuning verursacht ja oder nein.