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GTI schafft vMax NICHT
VW hat den Polo GTI mit vMax 229KM/h angegeben. Diese soll er im 6. Gang erreichen. Damit ist zumindest mein Polo BJ 04/11 das erste Auto, welche die angegebene vMax nicht erreicht.
Gefahren bin ich 2x dieselbe Strecke hin- und zurück, 3-spurige Autobahn (trocken, windstill, ohne Tempolimit, nachts) bei so gut wie keinem Verkehr. Wagen unbeladen, unmodifiziert, Super Plus im Tank (halbvoll), Temperatur um die 8 Grad. Auf gerader Strecke schafft der Wagen egal ob im 6. oder 7. Gang "nur" 227KM/h laut Tacho. Das dürften aus Erfahrung reale 218-220KM/h sein (Navi). Dabei spielt es keine Rolle, ob der 6. oder 7. Gang eingelegt ist. Spritverbrauch laut BC STOLZE 21L/100KM.
Bergab auf 235KM/h beschleunigt, diese hält er auf gerader Strecke leicht abfallend in 1KM/h Schritten bis auf 230KM/h. Dann gings leider wieder bergauf. Auf gerader Strecke war es mir auf 60KM niemals möglich, mehr als nur diese 227KM/h zu erreichen. Bergab (steil) war mal die 240 zu sehen, die aber nicht gehalten werden konnten. Wiegesagt es spielt keine Rolle ob 6. oder 7. Gang.
Bisher hat jedes meiner Autos (ob eigenes, Firmen- o. Mietwagen) die vMax erreicht. Daher gebe ich mal die Frage in die Runde an alle GTI Besitzer. Vielleicht ist mein Wagen ein Sonderfall. Was schafft Eurer Polo so (laut Tacho / Real = Navi)?
Ich bitte die Frage unter rein technischem Gesichtspunkt zu verstehen. Letztlich ist es Mumpitz ob man nun 220 oder 230KM/H fahren kann. Ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist es nicht, das weiss ich bereits. Apropos Spritverbrauch: Für die 65km Testfahrt sind mehr als 1/4 Tank (fast 2/4 !!) durch den Auspuff gegangen. Der 2.0L GTI verbraucht bei diesem Tempo deutlich weniger möchte ich meinen. Zumindest war das beim meinem TT 2.0 (200PS) so.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von superlame
OMG, soviel Verbitterung und Neid wie ich aus etlichen Posts herauslesen kann -- dazu werde ich rein gar nichts sagen! Mein Beileid und Gute Besserung!
Aber zurück zum Thema: VW Polo GTI, der weder den Angaben im Verbrauch noch Leistung gerecht wird im Vergleich zum Kia Creed 2012 (mit 7 Jahren Garantie). Worüber diskutieren wir diesbezüglich noch? Vollkasko Polo GTI bei Typklasse #21 - liegt über Audi TT NP > 32.000 EUR + höherwertigerem PKW Niveau. Weder was Versicherung, Verbrauch noch Wartungskosten angeht ist ein VW ein guter Deal. Das ist eben so. Nie wieder VW!
Die Fahrzeuge sind weder in der Anschaffung, noch im Unterhalt, Verbrauch, Werterhalt, Qualität oder Wartung ein guter Deal. Überteuerter Schrott eben. Ich werde mir nie wieder einen VW kaufen, soviel ist klar.
Überteuerter Schrott ? Neid ? Auf einen Kia Diesel ? Oder darauf, dass du dir keinen GTI leisten kannst?
Nie wieder VW? Ich glaube, du hattest nie einen . Oder wie ein Vorposter schrieb, wachsen dir die Kosten über den Kopf, sonst hättest du nicht den Verbrauch von 3,8 l erwähnt. Den es wie gesagt auch beim Polo Diesel oder auch Golf Diesel gibt. Natürlich nicht beim 180 PS Benziner
Und dass der GTI im Gegensatz zum KIA den Angaben zu Verbrauch und Leistung nicht gerecht wird, ist schon eine kühne Behauptung. Den KIA hast du schon wie oft gefahren? Ach, den gibt es noch gar nicht? Aber der wird auf jeden Fall den (deinen) Erwartungen und Angaben gerecht ?
Ich weiss zwar nicht welches Problem du so hast, aber trotzdem viel Spass mit dem KIA.
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149 Antworten
Eine "natürliche" Ursache, die man immerhin bedenken sollte:
In dem Geschwindigkeitsbereich von 220-230km/h bedeuten 8 Grad Außentemperatur anstatt 20Grad (für die die Vmax i .d R angegeben ist) beim Polo einen Unterschied von gut 4kW mehr für die gleiche Geschwindigkeit.
Umgekehrt würde sich das vielleicht mal gerade mit real 2-3km/h weniger auswirken.
Nur 227km/h laut Tacho erklärt das deshalb nicht vollständig, denn das ist wahrscheinlich nochmals merklich weniger.
Wie hoch ist denn die Gesamtlaufleistung des Wagens! Mitunter bedarf es mehre Tausend Kilometer, bis der Motor seine volle Leistung entwickelt! Entscheidend ist auch wie das Fahrzeug sonst üblicherweise bewegt wird, wird er überwiegend im Stadt- und Kurzstreckenbetrieb gefahren, dauert es auch dann eine ganze Weile bis er mal wieder frei gefahren ist(eigene Erfahrungswerte)und die angegebene Höchstgeschwindigkeit erreicht! Kalte, klare Luft ist eigentlich ganz gut, da sauerstoffreicher! Darum gibt es beim Turbo ja auch immer einen Ladeluftkühler!
Als ehemaliger Golf 5GTI Fahrer kann ich sagen, dass auch der bei Vollgasfahrten nicht gerade zurückhaltend im Verbrauch war! Bei Dauervollgas war nach ca 350km der Tank (55Liter) leer! Der BC zeigte dabei auch Werte von deutlich über 20 Litern an! Real waren es dann so 15 bis 16 Liter Super Plus!
Zitat:
Kalte, klare Luft ist eigentlich ganz gut, da sauerstoffreicher! Darum gibt es beim Turbo ja auch immer einen Ladeluftkühler!
Stimmt bei Turbo nur bedingt, da der sich seine Luftmasse selbst optimal einstellen kann.
Kalte Luft ist aber in jedem Fall dichter (deshalb ist sie pro m³ sauerstoffreicher) und das erhöht bei jedem Auto, egal welcher Antrieb, den Windwiderstand.
Solange wir die reale Geschwindigkeit nicht kenne ist es müssig zu diskutieren.
Vielleicht hast Du ja ein Tacho mit geringer Abweichung.
Unser Peugeot damals hatte eine Abweichung von 2%. War echt enttäuscht als dieser nur 224km/h laut Tacho lief, die selbe Anzeige hatte ich ja schon vorher in unserem A4 TDI. Mit dem Unterschied das es beim Peugeot 219km/h (eingetragen 220km/h) waren und beim A4 201km/h!
Und auf diese Tachogeschwindigkeitsmärchen hier im Forum würde ich eh nichts geben.
Gruß
Zitat:
Solange wir die reale Geschwindigkeit nicht kenne ist es müssig zu diskutieren.
Dass eine reale Geschwindigkeit von Tacho 227km/h der versprochenen echten Höchstgeschwindigkeit von 229km/h nicht sehr nahe kommt, dürfte wohl trotzdem unstrittig sein.
Tachos, die zu wenig anzeigen darf es nicht geben und das die realen Abweichungen nach oben bei VW-Tachos z.Teil ganz erheblich sind, dürfte durch viele Beiträge wohl bekannt sein.
Wenn es nur 2% wären, wäre die reale Höchstgeschwindigkeit nur rund 222km/h (bei Tacho 227km/h) und das wäre schon nicht unerheblich.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Wenn es nur 2% wären, wäre die reale Höchstgeschwindigkeit nur rund 222km/h (bei Tacho 227km/h) und das wäre schon nicht unerheblich
genau genommen sind Abweichungen bis 5% unerheblich. Erst darüber kann dies als ein Mangel behandelt werden, sagt zumindest das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-3 U 8/04).
Zitat:
genau genommen sind Abweichungen bis 5% unerheblich. Erst darüber kann dies als ein Mangel behandelt werden, sagt zumindest das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-3 U 8/04).
Was meinst du jetzt?
5% Abweichung des Tachowertes oder 5% zu geringe echte Höchstgeschwindigkeit?
218km/h echt anstatt versprochener 229km/h echt würden bereits um die 14kW weniger Leistung bedeuten. Über 10% weniger Maximalleistung in dem Fall, finde ich schon etwas heftig.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Zitat:
genau genommen sind Abweichungen bis 5% unerheblich. Erst darüber kann dies als ein Mangel behandelt werden, sagt zumindest das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-3 U 8/04).
Was meinst du jetzt?
5% Abweichung des Tachowertes oder 5% zu geringe echte Höchstgeschwindigkeit?
218km/h echt anstatt versprochener 229km/h echt würden bereits um die 14kW weniger Leistung bedeuten. Über 10% weniger Maximalleistung in dem Fall, finde ich schon etwas heftig.
Zweiteres, natürlich ist das heftig.
Gibt es eigentlich ein Gerichtsurteil was sich nicht auf die Vmax sondern direkt auf die Fahrzeugleistung bezieht, wieviel Toleranz ist da erlaubt?
Zitat:
Original geschrieben von navec
Zitat:
genau genommen sind Abweichungen bis 5% unerheblich. Erst darüber kann dies als ein Mangel behandelt werden, sagt zumindest das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-3 U 8/04).
Was meinst du jetzt?
5% Abweichung des Tachowertes oder 5% zu geringe echte Höchstgeschwindigkeit?
Ich bin nicht das Gericht. Kann also nur vermuten, daß es jeweils um reale Angaben (nicht Tacho) geht.
In dem vorliegenden Fall gings auch noch um Variation der Reifen, die die erreichte Vmax mehr beeinflusst hatten als der Käufer akzeptieren wollte.
Ich denke aber nicht, daß das bei dem Richtwert 5% eine Rolle spielt.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Zitat:
Original geschrieben von navec
Was meinst du jetzt?
5% Abweichung des Tachowertes oder 5% zu geringe echte Höchstgeschwindigkeit?
Ich bin nicht das Gericht. Kann also nur vermuten, daß es jeweils um reale Angaben (nicht Tacho) geht.
In dem vorliegenden Fall gings auch noch um Variation der Reifen, die die erreichte Vmax mehr beeinflusst hatten als der Käufer akzeptieren wollte.
Ich denke aber nicht, daß das bei dem Richtwert 5% eine Rolle spielt.
Ich kenne jmd. der konnte seinen Ford Focus Mk2 1,6 Ti-vct zurückgeben, da er das als Sondermodell mit 18Zöller gekauft hat, aber in den Papieren die Vmax vom normalen Modell angegeben war, die natürlich so mit der Bereifung bei weitem nicht erreicht wurden, ärgerlich war, dass auch der Motor eher nach unten streute, so kommt halt was zusammen.
Aber diese Richtung der Diskussion halte ich für hilfreich, denn wenn man in etwa die toleranzgrenzen weiß, hat man schonmal was in der Hand, wenn es wirklich den anschein hat, dass man drüber(drunter) kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Ich kenne jmd. der konnte seinen Ford Focus Mk2 1,6 Ti-vct zurückgeben, da er das als Sondermodell mit 18Zöller gekauft hat, aber in den Papieren die Vmax vom normalen Modell angegeben war, die natürlich so mit der Bereifung bei weitem nicht erreicht wurden, ärgerlich war, dass auch der Motor eher nach unten streute, so kommt halt was zusammen.
... und dieses "bei weitem" scheint bei >5% definiert zu sein. Ob der Wert enger toleriert ist, wenn man "die schnellsten Räder" dran lässt, das weiß ich nicht 100%. Ich interpretiere daraufhin 5% als die Grenze zwischen Mangel und nicht Mangel.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Ich kenne jmd. der konnte seinen Ford Focus Mk2 1,6 Ti-vct zurückgeben, da er das als Sondermodell mit 18Zöller gekauft hat, aber in den Papieren die Vmax vom normalen Modell angegeben war, die natürlich so mit der Bereifung bei weitem nicht erreicht wurden, ärgerlich war, dass auch der Motor eher nach unten streute, so kommt halt was zusammen.
... und dieses "bei weitem" scheint bei >5% definiert zu sein. Ob der Wert enger toleriert ist, wenn man "die schnellsten Räder" dran lässt, das weiß ich nicht 100%. Ich interpretiere daraufhin 5% als die Grenze zwischen Mangel und nicht Mangel.
Soweit ich weiß, muss für den Mangel natürlich der Testzustand für die Vmax hergestellt sein, dass können normal nicht "Riesenzubehörräder". Normal steht doch auch oft bei techn. Daten für welche Bereifung das gilt, oder? Ich meine, immer die kleinstmögliche.
Das Problem ist ja, dass gerade bei schnelleren Fahrzeugen, kleine Unterschiede in der Vmax verhältnissmäßig große Unterschiede bei der Motorleistung bedeuten.
Ob ein Auto 220 oder 230km/h fährt ist, bei dem großen Unterschied des Windwiderstandes, schon erheblich.
220km/h fährt ein 160PS-Golf. Für gerade mal 20km/h (9%) mehr müssen es dann aber schon 210PS (31% mehr) sein. Da würde ich mich nicht ohne weiteres mit dem pauschalen 5% Richterspruch abspeisen lassen, sondern das im Einzelfall betrachten.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Soweit ich weiß, muss für den Mangel natürlich der Testzustand für die Vmax hergestellt sein, dass können normal nicht "Riesenzubehörräder". Normal steht doch auch oft bei techn. Daten für welche Bereifung das gilt, oder? Ich meine, immer die kleinstmögliche.
In einem Text zu dem Urteil ist die Bereifung egal, solange es sich um eine Dimension handelt, die der Hersteller ab Werk so anbietet.
Zitat:
Original geschrieben von navec
220km/h fährt ein 160PS-Golf. Für gerade mal 20km/h (9%) mehr müssen es dann aber schon 210PS (31% mehr) sein. Da würde ich mich nicht ohne weiteres mit dem pauschalen 5% Richterspruch abspeisen lassen, sondern das im Einzelfall betrachten.
Ich mich auch nicht. Aber was "viel" ist und was nicht. Das kann man daraus ablesen. Die Korrelation Vmax zur Leistung ist den Juristen vermutlich egal.
Du kannst ein Gutachten zur Vmax erstellen und diese dann ggF. "einklagen" oder du kannst eine Leistungsmessung machen und dann gegen fehlende Leistung entsprechend vorgehen.
Urteile, wieviel % fehlende Leistung ein Mangel sind und wieviel % nicht, hab ich nicht weiter gesucht. Aber -nach dem, was ich fand muß man 8% nicht hinnehmen. Allerdings können hier auch wieder Details eine Rolle spielen (bspw. Nebenaggregate, die Leistung kosten). Vermutlich müsste man dies jew. individuell klären lassen.