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Gutachten um 50% nach unten korrigiert

Themenstarteram 10. September 2018 um 14:34

Servus Leute,

Mitte Juli ist mir eine Frau beim ausparken hinten drauf gedonnert. Kleiner Schaden, Sie hats gleich gemeldet, die Versicherung meldete sich zügig wegen der Regulierung.

Auf Forum Rat hin, hab ich dann Anwalt und Gutachter hinzugezogen. Gutachten ergab ca 2400 Bruto, 2000 Netto.

Jetzt hat sich die Versicherung endlich wieder gemeldet, Sie werden nur ca 1100 Netto bezahlen, sollte ich den Schaden nicht reparieren. Mein Anwalt hat mich informiert, dass sie aufgrund des Fahrzeugalters zu diesem Abzug berechtigt sind. Es handelt sich um einen BMW E90 von 2005.

Ist das so rechtens? (Hab das Vertrauen in meinen Anwalt wegen einer anderen laufenden Sache verloren).

Mfg

E90Freund

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@GerhHue schrieb am 20. September 2018 um 12:51:25 Uhr:

I.d.R. ist es so, dass der Kläger die Nicht-Gleichwertigkeit beweisen muss.

Lieber GerhHue,

erweise den Ratsuchenden hier bitte einen großen Gefallen.

Poste in Zukunft Deine "Weisheiten" in einem Forum für progressives Stricken!

Davon hast Du sehr wahrscheinlich zwar auch keine Ahnung, dort beschränkt sich der Schaden, den Du anrichtest, maximal auf ein Paar verkorkster Socken...

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Ohne Angaben von Rest- und Wiederbeschaffungswerten aus dem Gutachten ist hier keine Aussage möglich.

Sprich mit dem Gutachter, wenn du deinem Anwalt nicht traust, der müsste dir das auch aufdröseln können.

Themenstarteram 10. September 2018 um 15:00

Schätzwert des Gutachtens sind 8800 Euro.

Die Versicherung ist nur bereit ca 1100 Netto zu bezahlen, weil die Reparatur in einer "gleichwertigen" Karosseriewerkstatt ca 1500 Brutto kosten würde.

Zitat:

@E90Freund schrieb am 10. September 2018 um 16:34:57 Uhr:

Sie werden nur ca 1100 Netto bezahlen, sollte ich den Schaden nicht reparieren. Mein Anwalt hat mich informiert, dass sie aufgrund des Fahrzeugalters zu diesem Abzug berechtigt sind. Ist das so rechtens? (Hab das Vertrauen in meinen Anwalt wegen einer anderen laufenden Sache verloren).

Was die Versicherung zahlen möchte, ist etwas völlig Anderes als das, was sie zahlen muss!

Dein Anwalt hat entweder keine Ahnung, oder keine Lust. Vielleicht auch Beides.

Es ist selbstverständlich nicht rechtens.

Bitte nenne einmal die genauen Zahlen aus dem Gutachten, also Wiederbeschaffungswert und Restwert, Reparaturkosten brutto und netto und die Reparaturdauer.

Wenn Du dann noch den genauen Wortlaut des Versicherungsschreibens mitteilst, verrate ich Dir, wie Du zu Deinem vollständigen Schadensersatz kommst.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 10. September 2018 um 17:49:16 Uhr:

Zitat:

@E90Freund schrieb am 10. September 2018 um 16:34:57 Uhr:

Sie werden nur ca 1100 Netto bezahlen, sollte ich den Schaden nicht reparieren. Mein Anwalt hat mich informiert, dass sie aufgrund des Fahrzeugalters zu diesem Abzug berechtigt sind. Ist das so rechtens? (Hab das Vertrauen in meinen Anwalt wegen einer anderen laufenden Sache verloren).

Was die Versicherung zahlen möchte, ist etwas völlig Anderes als das, was sie zahlen muss!

Wenn Du dann noch den genauen Wortlaut des Versicherungsschreibens mitteilst, verrate ich Dir, wie Du zu Deinem vollständigen Schadensersatz kommst.

Na da werd ich diesen Artikel mal sehr aufmerksam verfolgen um von rrwraith zu lernen. Ein Anspruchsteller lässt ein Gutachten erstellen, aufgrund des Wiederbeschaffungswertes des FZGS von lt. TE 8800 EUR werden die Reparaturkosten für die Regulierung herangezogen. Der Gutachter rechnet die Std.sätze der BMW-Werkstatt.

Was wird passiert sein?! Ortsübliche Durchschnittspreise, Verbringungskosten, ET-Aufschläge - halt the same procedure as every day.

Und jetzt möchte ich mal sehen, wie Du die Nummer bei nem 13 Jahre alten Auto drehen möchtest - am liebsten mit praxisnaher Anleitung

Boar, bin ich gespannt....

Ich les hier immer wieder sehr optimistisch, dass die Gauner der Versicherungen die Anspruchsteller betrügen - und außerhalb dieses Forums scheinen nur Golums Jura zu studieren - denn in der überwiegenden Anzahl der Fälle bleibt es bei den betrügerischen Kürzungen durch die Versicherer ohne Rechtsstreit weil aussichtslos...

Bei nem neuen Auto kann man ja noch diskutieren, aber wie hoch wird der %-Satz der Fahrzeughalter von 13 Jahre alten FZGen noch sein, die mit dem FZG regelmäßig beim Vertragshändler sind, um dort Reparaturen und Inspektionen durchführen zu lassen.

Da RelaXolator

Bei mir wollte die Versicherung auch mal etwa nur die Hälfte zahlen, auch bei einem

Auffahr-Unfall und den üblichen Heckschürzenersatz in dieser Kostenhöhe.

Auch mir hat ein auf Verkehrsrechtschutz spezialisierter Anwalt gesagt, dass dies

rechtens sei, es sei denn ich weise der Versicherung nach, dass mein Fahrzeug

überwiegend in einer BMW-Fachwerkstatt oder überhaupt Marken-Werkstatt

gewartet wird.

Mein E60 525d ist auch EZ 2005 mit damals 155.000 km und Schaden wohl vor 2-3 Jahren.

Da ich damals BMW und auf BMW/Audi spezialisiert Fachwerkstätten (außer Öl-Wechsel,

Microfilter und Reifen) per Serviceheft nachweisen konnte, bekam ich den vollen

Nettobetrag dann noch nachgezahlt (habe auch nicht reparieren lassen, kaum sichtbare

Lackschäden).

@Relaxolator

Was wird passiert sein?! Ortsübliche Durchschnittspreise, Verbringungskosten, ET-Aufschläge - halt the same procedure as every day.

Die sind aber schon lange Geschichte, du "Versicherungsexperte"

Kann man aber im täglichen Kürzungswahnsinn schon mal übersehen......

Zitat:

Bei nem neuen Auto kann man ja noch diskutieren, aber wie hoch wird der %-Satz der Fahrzeughalter von 13 Jahre alten FZGen noch sein, die mit dem FZG regelmäßig beim Vertragshändler sind, um dort Reparaturen und Inspektionen durchführen zu lassen.

Bei mir sind das 100 % - unser Touran ist 13 Jahre alt und hat jede Inspektion, Reparatur und TÜV Abnahme in einer VW Werkstatt erhalten, der neue Skoda wird da genauso gewartet wie der verkaufte Golf 5, der auch 12 Jahre alt war.

In dem Fall hast du dir die 100%-Erstattung durch jahrelange überhöhte Wartungskosten redlich verdient.

Ob du hier unter dem Strich günstiger wegkommst ist wohl eher fraglich.

Ich bin immer wieder überrascht mit welchem Enthusiasmus und einer rasenden Schnelligkeit, die Versicherungen die GA prüfen und kürzen.

Das ist dann schon bisweilen rekordverdächtig!

Dafür sind Versicherungen doch schließlich da!!

Was dachtest du denn?

Für eine Korrektur auf ortsübliche Durchschnittspreise kommt mir die Kürzung aber dennoch etwas happig vor.

So übermotiviert, abziehen, abziehen, abziehen

ControlExpert ist da sehr oft zu schnell mit den Standartisierten Abzügen und deren Standartbegründungen.

Allzuleicht Gegendarstellung zu verfassen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 10. September 2018 um 20:40:27 Uhr:

@Relaxolator

Was wird passiert sein?! Ortsübliche Durchschnittspreise, Verbringungskosten, ET-Aufschläge - halt the same procedure as every day.

Die sind aber schon lange Geschichte, du "Versicherungsexperte"

Kann man aber im täglichen Kürzungswahnsinn schon mal übersehen......

Naja, insbesondere mit den Verbringungskosten verdienen Werkstätten inzwischen richtig Geld - wenn man sich überlegt, dass die dafür, die Neuteile im Kleintransporter zum Lacker zu bringen und später wieder abzuholen dafür schon bis zu 180 EUR aufgerufen werden (wohlgemerkt netto) - jetzt machen die das pro Fahrt mit Teilen von 5 Autos, da kommen für die FAhrt zum Lacker schon mal schnell 900 EUR zusammen - da muss man sich ja schon mal Gedanken machen, ob man sich nicht als "Verbringer" selbständig macht :D

Wenn die "Kürzungen" der Stundensätze überhaupt Erfolg haben sollen, dann muss die Gleichwertigkeit der genannten "Partnerwerkstätten" nachgewiesen werden -und nicht nur behauptet werden. Und die muss benant werden. Wie schon geschrieben, sind durchschnittliche Stundenverrechnungssätze schon lange Geschichte. Das haben die Wasserträger der Versicherungswirtschaft aber auch schon lange mitbekommen.

Nur mit den aktuellen Stundensätzen bei den Aushangslöhnen und den weiteren kleinen Schmankerls drum herum hapert es so ein wenig....:D

Es ist ja auch nicht so, dass was so eine Personal- Nummer bei der Versicherung für "Recht und Gesetz" hält auch tasächlich so ist.

Die Toten werden ja bekanntlich nach der Schlacht gezählt....:cool:

@Relaxolator

Naja, insbesondere mit den Verbringungskosten verdienen Werkstätten inzwischen richtig Geld - wenn man sich überlegt, dass die dafür, die Neuteile im Kleintransporter zum Lacker zu bringen und später wieder abzuholen dafür schon bis zu 180 EUR aufgerufen werden (wohlgemerkt netto) - jetzt machen die das pro Fahrt mit Teilen von 5 Autos, da kommen für die FAhrt zum Lacker schon mal schnell 900 EUR zusammen - da muss man sich ja schon mal Gedanken machen, ob man sich nicht als "Verbringer" selbständig macht :D

Es soll aber auch Firmen geben, die beschäftigen dafür Personal und halten einen Abschleppwagen vor. Da bleibt dann am Monatsende nicht viel über von den "Verbringungskosten....:)

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