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Hallo will mir tempomat nachrüsten für A6 2.5 TDi

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 5. Februar 2008 um 14:49

Hallo will mir tempomat nachrüsten für A6 2.5 TDi hat jemand einen rat für mich selber versuchen oder machen lassen???und wo ist es günstiger?

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42 Antworten

Welches BJ?

achja TDI. Dann brauchst du nur ein GRA Nachrüstset. Das bekommst uA bei Ebay. Nach dem Einbau nur noch per VAG-Com freischalten lassen.

Du brauchst:

http://cgi.ebay.de/...egoryZ38728QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

und

http://cgi.ebay.de/...egoryZ38728QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Themenstarteram 5. Februar 2008 um 15:33

BJ ist 2001 was ist GRA??kenn mich nicht so aus ist es der blinker hebel??

GeschwindigkeitsRegelAnlage=Tempomat. ;)

Ja, du brauchst den Blinkerhebel mit GRA Funktion, das Anschlusset und dann beim VAG die Funktion freischalten lassen.

 

*** Beitrag editiert ***

am 5. Februar 2008 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von rudiraser

GeschwindigkeitsRegelAnlage=Tempomat. ;)

Ja, du brauchst den Blinkerhebel mit GRA Funktion, das Anschlusset und dann beim VAG die Funktion freischalten lassen.

Schaltereinbau is auch eher was für die Werkstatt, da dazu das Lenkrad und der Airbag demontiert werden muss.

wo hast du den Text her?

Wenn Airbag in die T1 eingestuft sind, ist der Umgang damit erlaubt, wenn man über 18 ist.

http://www.feuerwerk-vpi.de/gesetz.asp?seitenname=gesetz

 

2.

der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse T1 können ohne zeitliche Begrenzung nur an Personen über 18 überlassen und von diesen verwendet werden.

 

am 5. Februar 2008 um 15:58

Zitat:

Original geschrieben von rudiraser

wo hast du den Text her?

Wenn Airbag in die T1 eingestuft sind, ist der Umgang damit erlaubt, wenn man über 18 ist.

http://www.feuerwerk-vpi.de/gesetz.asp?seitenname=gesetz

 

2.

der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse T1 können ohne zeitliche Begrenzung nur an Personen über 18 überlassen und von diesen verwendet werden.

Bei dem, was Du aufzeigst, geht es um REINE Sprengkörper (auch Knaller genannt).

Diese haben keinen Gasgenerator.

Schau Dir dazu bitte die Bestimmungen des SprengG. an.

 

Kleiner Hinweiß dazu.

 

Bedeutet:

Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und die erforderliche Sachkunde nachweisen können, dürfen im gewerblichen Rahmen mit Airbags / Gurtstraffern umgehen.

Sprengstoffgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengg_1976/gesamt.pdf

 

§ 14 Anzeigepflicht

Der Inhaber einer Erlaubnis und der Inhaber eines Betriebes, der auf Grund einer nach §

4 erlassenen Rechtsverordnung ohne Erlaubnis mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht

oder den Verkehr mit diesen Stoffen betreibt, haben die Aufnahme des Betriebes, die

Eröffnung einer Zweigniederlassung und einer unselbständigen Zweigstelle mindestens

zwei Wochen vor Aufnahme dieser Tätigkeit, die Einstellung und Schließung unverzüglich

der zuständigen Behörde anzuzeigen. In der Anzeige über die Aufnahme oder die Eröffnung

haben sie die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer

unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen anzugeben. Die spätere Bestellung

oder Abberufung einer für die Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder

einer unselbständigen Zweigstelle verantwortlichen Person und bei juristischen Personen

den Wechsel einer nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung

berufenen Person hat der Erlaubnisinhaber unverzüglich der zuständigen Behörde

anzuzeigen.

PS: ich hab im gesamten Text das Wort Airbag nich entdecken können.

ARBEITEN MIT DEM AIRBAG SIND LEBENSGEFÄHRLICH. Daran besteht kein Zweifel, aber es ist nach dem Gesetz nicht strafbar.

UND ES SOLLTE SICH JEDER KLAR SEIN; DAß ER uU SEIN LEBEN DABEI RISKIERT!!!

Themenstarteram 5. Februar 2008 um 16:03

Danke für den rat muss mich jetzt mal informieren was der einbau in einer freien werkstatt kostet bei audi ist es bestimmt zu teuer.:mad:

am 5. Februar 2008 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von rudiraser

Sprengstoffgesetz

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengg_1976/gesamt.pdf

 

 

§ 14 Anzeigepflicht

Der Inhaber einer Erlaubnis und der Inhaber eines Betriebes, der auf Grund einer nach §

4 erlassenen Rechtsverordnung ohne Erlaubnis mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht

oder den Verkehr mit diesen Stoffen betreibt, haben die Aufnahme des Betriebes, die

Eröffnung einer Zweigniederlassung und einer unselbständigen Zweigstelle mindestens

zwei Wochen vor Aufnahme dieser Tätigkeit, die Einstellung und Schließung unverzüglich

der zuständigen Behörde anzuzeigen. In der Anzeige über die Aufnahme oder die Eröffnung

haben sie die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer

unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen anzugeben. Die spätere Bestellung

oder Abberufung einer für die Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder

einer unselbständigen Zweigstelle verantwortlichen Person und bei juristischen Personen

den Wechsel einer nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung

berufenen Person hat der Erlaubnisinhaber unverzüglich der zuständigen Behörde

anzuzeigen.

 

PS: ich hab im gesamten Text das Wort Airbag nich entdecken können.

 

ARBEITEN MIT DEM AIRBAG SIND LEBENSGEFÄHRLICH. Daran besteht kein Zweifel, aber es ist nach dem Gesetz nicht strafbar.

UND ES SOLLTE SICH JEDER KLAR SEIN; DAß ER uU SEIN LEBEN DABEI RISKIERT!!!

in deinem Text und hier: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s1626.pdf

steht immer "bei gewerblichen". Privat kann man dafür nicht haftbar gemacht werden.

Hier mal eine Anzeige nach §14: https://...re.service.brandenburg.de/.../depositable?...

will mich deswegen auch nicht streiten. Es Steht nunmal außer Frage, das es lebendsgefählich ist am Airbag rumzuschrauben oÄ.

 

Lass dir doch en Angebot beim VAG oder in einer freien Werkstatt machen. Die ganze Sache ist in 2h erledigt. In einer freien also so 80-100€ an Einbaukosten zuz Material.

Wer will zahlt die 210 € für das Teilnehmerzertifikat über den Sachkundenachweis zum Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen im Kfz und darf dann hochoffiziell an Airbageiheiten rumfummeln - ob man es dann wirklich kann, ist fraglich - auf Herstellerspezifische Gegebenheit geht keiner dieser Lehrgänge ein.

 

Themenstarteram 5. Februar 2008 um 16:15

Naja das einzige was ich selber machen kann ist verkleidung abbauen.

Mal was zum nachdenken: ;)

An einem Airbag zu bauen, ist für den gefährlich, der es macht. Bremsen darf man selber tauschen, AHK darf man selber anbauen. und DAS ist bestimmt gefährlicher als ein Airbag. :(

Das ist das, was mich eigendlich stört. Ahk und STH nachrüstungen brauchen ja nicht mal mehr kontrolliert werden. :(

am 5. Februar 2008 um 16:26

Noch was zu lesen dazu, wenn man Google benutzt.

 

Auch was zur Neuregelung des SprengG. in 2005

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