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Handyverbot am Steuer verfassungswidrig?

Themenstarteram 19. August 2009 um 19:16

Hallo Leute,

gebt Euch mal diese Meldung - das ist der absolute Knaller!

http://www.autoservicepraxis.de/bald-sexverbot-am-steuer-864883.html

Wenn ich das richtig lese, dürfen wir entweder bald wieder während der Fahrt telefonieren oder müssen fürs Fummeln Strafe zahlen! Oder wahrscheinlich doch weder noch...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 1:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Weil es ja hier um die Verfassungsmäßigkeit des Handyverbots geht, habe ich mir erlaubt aus unserem Grundgesetz zu zitieren.

Wie jeder sofort erkennen kann, ist das Handyverbot natürlich verfassungswidrig. Denn es steht außer Frage, daß man nicht die Rechte anderer verletzt, wenn man während der Fahrt mit dem Handy telefoniert. Dies tut man nur dann, wenn man sich aufgrund von Unaufmerksamkeit verkehrsgefährdent verhällt. Ein kausaler Zusammenhang ist jedoch keineswegs zwingend, mithin eine Verfolgung von Handynutzern ohne gleichzeitige Gefährdung nicht zulässig.

Ob dies vor Gericht auch so entschieden wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt, denn vor Gericht und auf hoher See...

Wenn man es genau nimmt, sind auch Geschwindigkeitsbegrenzungen verfassungswidrig, denn:

Wie jeder sofort erkennen kann, ist das Festsetzen einer Höchstgeschwindigkeit natürlich verfassungswidrig. Denn es steht außer Frage, dass man nicht die Rechte anderer verletzt, wenn man schneller als andere fährt. Dies tut man nur dann, wenn man sich aufgrund von Unaufmerksamkeit verkehrsgefährdend verhält. Ein kausaler Zusammenhang ist jedoch keineswegs zwingend, mithin eine Verfolgung von schneller fahrenden Verkehrsteilnehmern ohne gleichzeitige Gefährdung nicht zulässig.

Edit: :o

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Das Thema passt voll ins Sommerloch, auch wenn die Begründung sehr gefällig geschrieben ist. Ich halte das ganze für ziemlich erfolglos, aber wir werden sehen was Karlsruhe dazu sgat!

Es gibt sooo viele Handlungen, die ein Vernüftiger im Straßenverkehr unterlassen sollte, obwohl diese nicht explizit verboten sind. Das Thema "telefonieren am Steuer" ist halt eines der häufigsten Probleme und wurde deshalb (mMn zurecht) verboten. Alles kann zum Glück nicht vorgeschrieben werden, wobei auch essen, trinken und rauchen (v.a. wenn dann mal die Glut abfällt) zu Problemen führen können.

Ich glaube, die Hartnäckigkeit beim Handyverbot kommt auch daher, dass jeder Autofahrer wohl "hab doch blos auf die Handy-Uhr gesehen" als Ausrede misbraucht hat und deshalb das komplette Handverbot gekommen ist. Wenn das Telefon in ner Halterung befestigt wurde, darf es doch auch bedient werden, oder?? Als Navi oder auch zum Wählen? Ne FSE ist in meinen Augen zum Telefonieren unerlässlich, praktisch und auch nicht mehr teuer. Der Kopfhörer als Minimum ist mittlerweile überall dabei!

Gruß

Jan

Das Handyverbot ist absolut schwachsinnig, wenn im Gegenzug Freisprecheinrichtungen erlaubt sind.

Es ist doch nicht das "Festhalten des Handys", was den Autofahrer ablenkt sondern vielmehr das "Nummerwählen", das Telefonieren ansicht, etc. Und diese Dinge sind alle noch erlaubt solange man die Freispreccheinrichtung verwendet.

Demnach sind die Telefonierer auch mit Headset immernoch sämtlichen Ablenkungen ausgesetzt.

Absoluter zeitverschwenderischer Standard-Polit-Quatsch. Ich jedenfalls gehe bewusst wählen :rolleyes:

Welche Partei hat denn die Aufhabung des Handyverbots in ihrem Wahlprogramm?

Im übrigen: Wer das handy ans Ohr hält hat 1 Hand weniger zur Kontrolle seines Fahrzeuges frei UND wird noch zustätzlich durch das Gespräch abgelenkt!

am 20. August 2009 um 9:10

Zitat:

Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 1:

 

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Weil es ja hier um die Verfassungsmäßigkeit des Handyverbots geht, habe ich mir erlaubt aus unserem Grundgesetz zu zitieren.

 

Wie jeder sofort erkennen kann, ist das Handyverbot natürlich verfassungswidrig. Denn es steht außer Frage, daß man nicht die Rechte anderer verletzt, wenn man während der Fahrt mit dem Handy telefoniert. Dies tut man nur dann, wenn man sich aufgrund von Unaufmerksamkeit verkehrsgefährdent verhällt. Ein kausaler Zusammenhang ist jedoch keineswegs zwingend, mithin eine Verfolgung von Handynutzern ohne gleichzeitige Gefährdung nicht zulässig.

 

Ob dies vor Gericht auch so entschieden wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt, denn vor Gericht und auf hoher See...

Dann wäre auch die Anschnallpflicht, das Alkoholverbot und jedes Tempolimit auf leeren Straßen verfassungswidrig. Auch halte ich es für nict zielführend irgednwelche Auszüge aus unserer Verfassung in die Diskussion einzustreuen!

Neulich im Wagen der Eheleute B.:

"Tut mir Leid Albert, heute nicht, aber kannst dich gerne rasieren oder den Arm aus dem Fenster baumeln lassen."

:cool:

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 1:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Weil es ja hier um die Verfassungsmäßigkeit des Handyverbots geht, habe ich mir erlaubt aus unserem Grundgesetz zu zitieren.

Wie jeder sofort erkennen kann, ist das Handyverbot natürlich verfassungswidrig. Denn es steht außer Frage, daß man nicht die Rechte anderer verletzt, wenn man während der Fahrt mit dem Handy telefoniert. Dies tut man nur dann, wenn man sich aufgrund von Unaufmerksamkeit verkehrsgefährdent verhällt. Ein kausaler Zusammenhang ist jedoch keineswegs zwingend, mithin eine Verfolgung von Handynutzern ohne gleichzeitige Gefährdung nicht zulässig.

Ob dies vor Gericht auch so entschieden wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt, denn vor Gericht und auf hoher See...

Wenn man es genau nimmt, sind auch Geschwindigkeitsbegrenzungen verfassungswidrig, denn:

Wie jeder sofort erkennen kann, ist das Festsetzen einer Höchstgeschwindigkeit natürlich verfassungswidrig. Denn es steht außer Frage, dass man nicht die Rechte anderer verletzt, wenn man schneller als andere fährt. Dies tut man nur dann, wenn man sich aufgrund von Unaufmerksamkeit verkehrsgefährdend verhält. Ein kausaler Zusammenhang ist jedoch keineswegs zwingend, mithin eine Verfolgung von schneller fahrenden Verkehrsteilnehmern ohne gleichzeitige Gefährdung nicht zulässig.

Edit: :o

am 20. August 2009 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Wenn man es genau nimmt, sind auch Geschwindigkeitsbegrenzungen verfassungswidrig, denn:

Wie jeder sofort erkennen kann, ist das Festsetzen einer Höchstgeschwindigkeit natürlich verfassungswidrig. Denn es steht außer Frage, dass man nicht die Rechte anderer verletzt, wenn man schneller als andere fährt. Dies tut man nur dann, wenn man sich aufgrund von Unaufmerksamkeit verkehrsgefährdend verhält. Ein kausaler Zusammenhang ist jedoch keineswegs zwingend, mithin eine Verfolgung von schneller fahrenden Verkehrsteilnehmern ohne gleichzeitige Gefährdung nicht zulässig.

Vollkommen richtig, das hast Du wirklich sehr gut erkannt.

Dafür gibt's dann auch mal gleich den Grünen Daumen...:o

Solange ich meine Gewalt-DVD während der Fahrt sehen kann juckt mich das alles nicht :p . Im übrigen : " Nur Diener und Lakeien müssen stehts erreichbar sein. " Also weg mit dem Ding aus dem Fenster :D . Freiheit für Zentral Kakalonien.

am 20. August 2009 um 11:28

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Solange ich meine Gewalt-DVD während der Fahrt sehen kann juckt mich das alles nicht :p.

Gewalt-DVD???:confused:

 

Da frage ich mich doch jetzt ernsthaft, wo bekommst Du die her? In D ist doch alles, was man auch nur im entferntesten so bezeichnen könnte, nur in den abenteuerlichsten Schnittfassungen erhältlich.

Da singe ich mit Rammstein: " Reise, Reise....." :D Ich warte eh noch auf den Tag, an dem bei MT ein " freigegeben ab 5 Jahre " im Logo steht. Diese Art von Zensur wäre mal einen Prozeß wert - aber nicht dieser elendige Handykram.

am 20. August 2009 um 12:00

Ich denke man würde ohne Tempolimit oder Handyverbot wohl gegen Menschenrechte verstoßen.

Zitat:

Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Dieses würde man durch Unaufmerksamkeit und zu hohe Geschwindigkeit verletzen.

 

Tja, wenn man denn konsequent wäre hätte das Telefongefasel im Auto ganz unterbunden werden müssen. Eine Freisprechanlage lenkt genauso ab, allerdings hat man dann eine Hand frei um an der Beifahrerin herumzufummeln - oder so....:D:cool: Gleiches gilt für den Ehestreit bei Tempo 210 :rolleyes: .

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