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Hauptuntersuchung - falsche Fehler

Themenstarteram 2. Juli 2010 um 12:14

Hallo, bei der Hauptuntersuchung an meinem E30 hat der Prüfer (KÜS) an meinem Wagen ausgeschlagenen Gelenke moniert.

Diese sind tatsächlich erst vor ein paar tausend KM erneuert worden, und sind auch i.O. Vermutlich dachte er sich "Alter Wagen, die Teile sehen etwas rostig aus, da schreibe ich mal ausgeschlagen."

Was kann man tun - Gegengutachten?

Gibt es eine Art HU-Plakette, also Qualitätsprüfung für Prüfer?

Beste Antwort im Thema

So, hier das versprochene Update:

Ich hatte heute ein Feedback von der KÜS Losheim per ausführlichem Telefonat. Die KÜS hat sich sehr bemüht, anhand der vagen Angaben in diesem thread den richtigen Fall herauszufinden, und sie sind sich sicher, diesen auch gefunden zu haben. Wenn der mir vorgetragene Sachverhalt mit dem vom TE vorgetragenen Fall identisch ist, verhält es sich wie folgt: Es wurden bei der HU mehrere Mängel festgestellt, sowohl erhebliche als auch geringe Mängel Als Beispiel führe ich hier nur poröse Bremsschläuche und Querlenkerbuchsen an. Der TE war mit der Bewertung der festgestellten Mängel nicht einverstanden und hat bei der KÜS angerufen, zufällig bei dem Mitarbeiter, der heute mit mir gesprochen hat. Ihm wurde daraufhin mitgeteilt, daß nur der den Bericht ausstellende Ingenieur diesen auch "heilen", also abändern kann, wenn die Reklamation sich als berechtigt herausstellte. Der Ingenieur wurde seitens der KÜS ebenfalls über die Beschwerde informiert. Anscheinend kamen der Ingenieur und der TE jedoch telefonisch nicht zusammen, der TE soll dann per SMS versucht haben, irgendwas zu erreichen, worauf der Ingenieur nicht reagierte (würde ich auch nie machen, auf eine SMS eines Kunden zu antworten!). KÜS hat dann gesagt, daß es dem Kunden freisteht, zur ohnehin fälligen Nachuntersuchung, wie gesagt, es waren mehrere erhebliche Mängel dokumentiert worden, auch zu anderen Organisationen zu fahren. Und wenn der TE dann meint, daß er die Querlenker, die Bremsleitungen etc. halt nicht wechseln zu müssen, weil er meint, daß alles in Ordnung sei, dann kann er ja versuchen, anderswo damit durchzukommen, es ist jedoch zu bedenken, daß die NU vollkommen mängelfrei sein muß, es dürfen auch keine geringen Mängel mehr übrig sein.

Ich denke, KÜS hat sauber reagiert. Wenn der TE anderer Meinung ist, sende ich ihm auf Anfrage gern per PN die Direktdurchwahl des KÜS-Sachbearbeiters.

Soviel für jetzt.

Grüsse der Gardiner

PS: Wie man im Profil sehen kann, arbeite ich immer noch bei DEKRA und werde nicht vom KÜS bezahlt, ich finde es nur sch....., wenn man immer die Schuld bei den Prüfingenieuren sucht.

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Warum hast du ihn nicht einfach darauf angesprochen?

Zitat:

Original geschrieben von bb42

Hallo, bei der Hauptuntersuchung an meinem E30 hat der Prüfer (KÜS) an meinem Wagen ausgeschlagenen Gelenke moniert.

Diese sind tatsächlich erst vor ein paar tausend KM erneuert worden, und sind auch i.O. Vermutlich dachte er sich "Alter Wagen, die Teile sehen etwas rostig aus, da schreibe ich mal ausgeschlagen."

Was kann man tun - Gegengutachten?

Gibt es eine Art HU-Plakette, also Qualitätsprüfung für Prüfer?

Was gehste auch zum KÜS... ;-))

Spaß beiseite, es steht Dir jederzeit frei, Dich bei der betreffenden Überwachungsorganisation, in diesem Fall ist es der KÜS in Losheim, zu beschweren. Die werden dann das Problem relativ schnell aus der Welt schaffen. Aber Vorsicht! Es heißt bei der HU immer "...zum Zeitpunkt der Prüfung", und da könnte der Prüfer, wenn er boshaft ist, leicht behaupten, daß die Gelenke, als er sie geprüft hat, auch wirklich ausgeschlagen waren und Du sie in der Zwischenzeit erneuert hast. Man will niemandem was schlechtes unterstellen, aber es gibt Sachen, die glaubt man nicht. Ich z.B. habe es wirklich in meiner Praxis schon erlebt, daß ein Hinterhofschrauber, den ich wegen ausgeschlagener Spurstangenköpfe durchfallen lassen hatte, eine halbe Stunde wieder da war und frech behauptete, daß ich doch mal "richtig" schauen sollte, denn die Köpfe wären garnicht ausgeschlagen. Der Schlaumeier hatte nämlich flugs paar alte, gebrauchte, aber intakte Köpfe angeschraubt und wollte nun die paar Euros für die Nachuntersuchung sparen.

Außerdem mußt Du noch bedenken, daß die betreffenden "Gelenke" wirklich ausgeschlagen sind. Ich kenne Deine Qualifikation nicht, aber es kann nicht jeder ein Gelenk prüfen. Wenn ich manchmal sehe, wie in Werkstätten ein Montierhebel angesetzt wird, um ein Gelenk zu prüfen, wird mir ganz schlecht. Auch nach ein paar Kilometern kann ein Gelenk, was erneuert wurde, schon wieder Spiel haben, es kömmt halt auf die Qualität an, die man verbaut. Es mag schlüssig sein, wenn man bedenkt, daß ein und dasselbe Bauteil von 10,-€ bis 200,-€ kostet, wenn man die niedrigste und die höchste Qualität vergleicht. Das teuerste muß natürlich nicht das Beste sein, aber ich kenne Gelenke (Marken sollte ich hier zur Vermeidung von Schadenersatzklagen lieber nicht nennen), die schaffen nicht mal 3.000 Kilometer, bis sie wieder Schrott sind.

Also nochmal genau überlegen, bevor man sich beschwert.

Grüssle der Gardiner

am 2. Juli 2010 um 12:57

Auf die KÜS bin ich auch nicht mehr gut zu sprechen.

Was für ein Lappen gerade eines unser Fahrzeug geprüft hat, würde ich auch gerne mal persönlich kennen lernen.

Pluskappe nicht vorhanden

Griffschale aussen, leicht locker

Schwere Mängel !!

Wo das denn?

KÜS ist Klasse- defekte Leuchtweitenregulierung, geprüft an einer hellen, von der Sonne beschienen Wand. Später im dunkeln Parkhaus: Rad gedreht: Scheinwerfer auf, Scheinwefer ab.....:rolleyes: Die sehen mich nie wieder, diese ....

Man sollte nicht von einem Prüfer auf den ganzen Verein schließen.

Es sind doch alles selbständige Prüfer.

am 2. Juli 2010 um 13:09

Ich selber, kann die Situationen der Prüfer gut verstehen, aber manchmal frage auch ich mich: Häääääääääää, was geht hier ab?

Das mit der Pluspolabdeckung ist mir bekannt, aber nicht dafür, das es gleich mega Ärger gibt.

Wiseo haben die Pürfer oder Werkstätten nicht als Service für soclh ein Pillepalle Abdeckungen?

Können die Ihren Werbedruck rauf machen und gut :D

ich hatte bis jetzt gute Erfahrung mit KÜS. Da fällt man zwar immer einmal durch, hat aber keine teuren Mängel :D

am 2. Juli 2010 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Man sollte nicht von einem Prüfer auf den ganzen Verein schließen.

Es sind doch alles selbständige Prüfer.

Das ist schon war Rolf, Du kennst meine Einstellung zu Prüfern auch.

Ich unterstütze auch keine Thread, wo ein Prüfer als A.... oder sonstwas bezeichnet wird.

Die meisten sind froh, wenn Sie mit nicht aufgeschriebenen Mängeln, aus Freundlichkeit durchkommen und meckern denn, was der Prüfer für einer ist, das er die Mängel nicht sieht.

Andere meckern, das Sie nicht durchkommen.

Aber man sollte auch mal sehen, was manchmal für Mängel im Bericht stehen.

am 2. Juli 2010 um 13:13

Zitat:

Original geschrieben von Koljan777

ich hatte bis jetzt gute Erfahrung mit KÜS. Da fällt man zwar immer einmal durch, hat aber keine teuren Mängel :D

Na Super, Ingo :D

Ich habe bis jetzt keinen Händler gefunden, welcher mir eine Abdeckung einzeln verkauft.

Unsere Sachen sind auch Kleinigkeiten, aber auch nicht gerade billig.

Dazu noch die Nachprüfgebühren von ca. 8 - 16 Euro.

Kann ja komischerweise auch jeder das nehmen, was er will.

Als ich mal nach Vorprüfung fragte, sagte mit der Prüfer (zufällig auch bei KÜS organisiert), das lohne nicht, die Nachprüfung koste ja nur 5,00 €.

am 2. Juli 2010 um 13:36

Und der TÜV macht keine kostenlose Vorprüfung mehr, bzw. garkeine Vorprüfungen mehr.

Ist auch logisch, bei geschätzen 1 Mio Nachprüfungen im Jahr, mal min 8 Euro ;)

Moin zusammen, nun hat sich im fred wieder soviel Falsches angesammelt, daß ich mal wieder bissel aufräumen will.

1. Die Prüfer sind nicht alle selbstständig. In der Regel sind dieses nur die Inhaber eigener Ingenieurbüros, welche dann bei KÜS, GTÜ, GTS usw. angesiedelt sind. Diese Büros haben dann meist auch noch angestellte Ingenieure, die für sie arbeiten. Bei TÜV und DEKRA gibt es imho nur angestellte Ingenieure.

2. Eine Pluspolabdeckung ist schon wichtig. Der Laie denkt immer, das ist pillepu, aber wem die Hütte mal gebrannt hat, weil sich beispielsweise die Motorhaube der Batterie unfreiwillig angenähert hat, sieht das ab dann anders. So eine Polabdeckung hat eigentlich jede Werkstatt in großen Mengen für kleines Geld (ca. 1,- Euro) auf Lager, zumindest in unserer Region ist das so. Und wenn die Polabdeckung fehlt, dann ist dieses halt ein Mangel, und zwar ein geringer Mangel. Wie hier manche im fred schreiben, gibt es anscheinend auch noch "schwere" Mängel, so etwas ist mir aus der StVZO nicht bekannt.

3. Die Einstufung eines Mangels als gering/erheblich/verkehrsunsicher nimmt der Prüfer nach eigenem sachverständigem Ermessen vor, wobei er sich knallhart an die ihm vorliegende Mängelrichtlinie zu halten hat. So kann es schwerlich möglich sein, daß eine fehlende Pluspolabdeckung ein erheblicher Mangel wird, das wäre dann in der Tag eine klar falsche Mängeleinstufung. Und wenn dieses der einzige Mangel am Fahrzeug ist, dann sollte das Fahrzeug in der Regel auch die begehrte HU-Plakette bekommen. Vorsicht! Man kann auch mit einem einzigen geringen Mangel durchfallen, denn man hat, sobald auch nur ein einziger Mangel vorliegt, keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Plakette, diesen Anspruch gibt es nur bei "OM". In der Regel macht das kein Prüfer, es sei denn, der Kunde zeigt sich bockig und erklärt eindeutig, daß er nicht gewillt ist, den geringen Mangel auch abzustellen. Ich hatte mal so einen Fall, wo der Heckwischergummi abgerissen war, und der Kunde hatte mir dann auf mehrfache Nachfrage erklärt, daß er ihn nicht gewillt ist zu erneuern. Dann habe ich halt die HU mit einem geringen Mangel abgeschlossen und keine Plakette zugeteilt, denn wer nicht hören will...

4. Auch geringe Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Ich weiß nicht, wo die Mär immer wieder herkommt, daß man dafür einen Monat Zeit hat, aber das hat sich derart in den Köpfen festgesetzt wie "TEMPO" für das Papiertaschentuch. Und hier bedeutet "unverzüglich" im Kontext des Gesetzes "ohne schuldhafte Verzögerung", also gleich. Richtig ist, daß der Kunde das Fahrzeug dann innerhalb eines Monats wieder zur Nachuntersuchung vorzustellen hat.

5. Der Prüfer prüft nicht nur die zitierten 3 - 5 Mängel. An einem PKW dürften es so an die 160 Prüfpunkte sein, welche in der Anlage VIII der StVZO aufgezählt sind. In wieweit diese Punke aus Sicht der Verkehrssicherheit relevant sind, mag auf einem anderen Blatt stehen, aber so steht es halt im Gesetz. Es wird häufig vom danebenstehenden Laien gnadenlos unterschätzt, was der Prüfer in seiner Prüfroutine alles schon gecheckt hat, ohne dass man es selbst gesehen hat. Man denkt immer, der wackelt nur ein bissel am Rad und kriegt dafür viel Kohle. Ich nehme gern mal einen Praktikanten mit auf Tour, und dem stehen abends die Augen offen vor Verwunderung, was ich alles zu checken habe.

6. Vorprüfungen gibt es immer noch, aber natürlich nicht kostenlos. Bei uns heißt das z.B. "Untersuchung im Umfang einer HU". Es wird vom Prinzip die komplette HU gemacht, aber es besteht keine "Gefahr" für die Plakette. Hinterher gibt es ein Protokoll, wo alle festgestellten Mängel draufstehen, und dann kann man diese vorher abstellen und somit ruhig zum TÜV fahren. Nun könnte ja jemand sagen, was für ein Quatsch, dann kann ich mal ebene auch direkt zum TÜV fahren, Fahrzeug fällt durch, ich kriege ein Mängelprotokoll, stelle alle Mängel ab und fahre zur Nachuntersuchung. Kann man machen, muß man aber nicht. Es gibt nämlich einen nicht so offenkundigen Unterschied: Beispielsweise hat das Auto vorn abgefahrene Bremsbeläge und rechts in der Frontscheibe einen kleinen Steinschlag, der keinen stört. Variante 1 mit Vorprüfung: Prüfer schreibt auf: Bremse und Steinschlag. Kunde macht nur die Bremse neu , fährt dann zum TÜV und wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch mit dem Steinschlag als geringer Mangel die Plakette kriegen. Bei Variante 2 fährt er direkt zum TÜV, fällt mit Bremse und Steinschlag natürlich durch und darf nun ALLE Mängel sofort abstellen, weil die Nachuntersuchung absolut mängelfrei sein muss...

Soviel für jetzt.

Grüssle der Gardiner

Da es nicht nur 2 Gelenke am E30 gibt, evtl. waren es ja andere als repariert wurden?! :D

@Gardiner

die HU Punkte stehen in der Anlage VIIIa zur StVZO nicht in der Anlage VIII^^

deine Aktion mit dem Scheibenwischer finde ich persönlich, mal nett gesprochen nicht sehr fein, man sollte nicht raushängen lassen wer das sagen hat, wenn er ihn nicht machen will, soll er doch, irgendwann fällt er damit auf die Schnauze. (auch wenn du die Vorgaben richtig ausgelegt hast!)

zum eigentlichen Thema, wenn ich der TE wäre, hätte ich den Prüfer angesprochen, wenn er schon weg war, nächste Woche ihn angesprochen, den Wagen so gelassen und fertig, aber ich denke niemand schreibt etwas als ausgeschlagen auf wenn es noch ok ist, eher anders herum aus eigener Unsicherheit!

Zu KÜS ist doof, hey wäre es ein TÜV, Dekra, GTÜ was weiß ich HU-Mann gewesen wäre der auch doof, also nicht von einem Prüfer auf die komplette Organisation schließen. Mein ehemaliger TÜV Kollege musste sich bei uns anhören:"... ach der Dekra Püfer ist aber nicht so genau!" Nun arbeitet er bei der Dekra nun kommt:"... ach der TÜV Prüfer letztes Jahr war aber nicht so genau wie sie." Kommt natürlich nur wenn die Kunden keine Plakette bekommen haben für ihre Rostlaube!

@TE Sprech den KÜS Mann an, nett das er dir den Mangel vielleicht erklären kann und zeigen, denke mal was er recht haben wird, ich persönlich hatte schon Nachkontrollen mit NEU-Teilen, welche direkt nach dem Einbau ausgeschlagen waren, da es nicht das beste aus dem Zubehörregal gewesen ist.

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