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Kamera?

Themenstarteram 17. August 2006 um 23:51

Moin,

was wäre, wenn ich einen Unfall habe - ich aber eine Kamera in meinem Auto montiert habe, die den Unfall aufgezeichnet hat.

Wäre die Aufnahme absolut bestandslos?

mfg

röwe

Beste Antwort im Thema

Eine solche Kamera könnte hilfreich gegen manche Autobahnpolizisten sein, die durch Drängeln oder Linksschleichen Verkehrsverstöße provozieren, um anschließend abzukassieren.

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am 18. August 2006 um 0:18

nö. wenn sich allerdings rausstellt dass du mit der cam irgendwie en race oder deine "fahrkünste" ;) aufzeichnen wolltest, bist du am, im, und um den sack herum :D

mfg Alex

Ich wüßte schon, wie mein Anwalt die Kamera gegen Dich verwenden würde... Könnte glatt zum Bummerrang werden, muß es aber nicht.

@Kwan:

Na dann schiess mal los ...

Mit dem Einbau einer handesüblichen Digicam

hättest Du Deinen Wagenwert verdoppelt. ;)

Ich muß auch noch arbeiten... Käme auf die Situation, Zeugen etc. an. Zumindest gibt es immer Gründe, die im Auto installierte Kamera negativ darstellen zu lassen...

Womit wir wieder beim Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrecht sind.

Jeder darf ne Kamera besitzen, aber nicht überall und alles filmen.

Ich glaube das da ein fähiger Anwalt so einiges an § über dich ausschütten wird.

Klar darf ich jeden überall Filmen und Fotografieren

Ich darf es nur nicht öffentlich/gewerblich verwenden.

Wenn ich im Urlaub Fotos mache sind da immer andere Leute mit drauf, und das ist auch nicht verboten.

Nur sollte so ein Foto mal den Weg in einen Katalog finde so müssen ALLE Personen ihre Einwilligung geben.

Beim Filmen ist es da nicht anders.

Wenn ich Filmen möchte wie ich über einen Pass fahre, dann kann ich das gerne machen (lassen). Warum auch nicht?!

Nur weil da andere Fahrzeuge drauf zu sehen sind ist es nicht verboten.

Und auch eine Kamera die sinnlos in der Gegend rumfilmt ist ok solange ich damit nicht gezielt meinen Nachbarn beobachte und überwache.

Und im Auto überwacht man ja nicht gezielt sondern zufällig.

Also mit Datenschutz hat das nichts zu tun.

Nein, mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten hat das nichts zu tun. Wobei zu klären wäre, in wiefern ein Auswerten vor Gericht als Veröffentlichung zu werten ist.

Meine persönliche Meinung (die oft genug nicht deckungsgleich mit der aktuellen Gesetzeslage ist): So lange die Kamera fest montiert ist, also der Fahrer nicht selbst die Kamera hält, sollte niemand etwas dagegen haben.

Gruß

Ralle (der aber hofft, dass nicht künftig tausende Blockwarte mit installierten Kameras rumfahren)

Naja, wenn ich mein Haus per Video überwache dann kann ich das auch vor Gericht vorbringen ohne dem Einbrecher nachher etwas zahlen zu müssen weil ich sein Recht am eigenen Bild verletzt habe.

Sollte im Auto nicht anders sein.

Machen manche Taxis doch glaub ich auch im Innenraum wegen Überfallen.

Taxis und Buse haben wirklich zum Teil das Zeugs drinnen. Aber evtl wäre die Frage einen Rechtsforum oder beim Anwalt besser aufgehoben.

am 18. August 2006 um 9:07

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Mit dem Einbau einer handesüblichen Digicam

hättest Du Deinen Wagenwert verdoppelt. ;)

Der war gut... :D

 

 

 

 

Volltreffer ;)

Ja, mit einer Kamera musst Du im Auto aufpassen - könnte sonst zu einem Boomerang werden, wie es dem MT Kollegen hier passiert ist ;-)

Bilder mit Personen dürfen übrigens sehr wohl auch veröffentlich werden, wenn sie eben auch öffentlich waren (und solange es am Stand war, dann ist das ein öffentlicher Ort) - sollten jedoch Einzelpersonen besonders herausgestellt sein (oder extra hervorgehoben werden), dann muss wieder ein OK eingeholt werden.

Wenn ich mit der Kamera vor Deinem Kopf rumfurchtele und ein paar Fotos schieße (und Du mir dabei nicht explizit verbietest, diese zu verwerten), dann gilt z.B. auch eine Veröffentlichungsmöglichkeit, weil man davon ausgeht, das bei derart dichtem Knippsen ein Einverständnis zu stande kommt ;-) [Gilt nicht für gezoomte Fotos!] - obwohl es ein Porträt ist und es nicht öffentlich war.

Fotorecht ist (gerade auch durch die neuen Regelung mit dem "intimen Bereich" der Wohnung, etc.) ein interessantes Gebiet ;-) Kann da ein paar Wälzer empfehlen (aber sicherer ist das mit einem Juristen in der Redaktion im Hintergrund! ;-)

Im Auto ist eine Kamera (wie auch ein Rasierapparat, ein MP3-Player, eine Waschmaschine, ein TV-Gerät, ein Toaster, etc.) erlaubt! Aber: Wenn Dein Verhalten eine Gefährdung impliziert - darf Dich die Rennleitung rauswinken - wird es aber wegen der erforderlichen schriftlichen Begründung nur tun, wenn tatsächlich eine Behinderung/Gefährdung offensichtlich war. Anders beim Handy - das ist per se verboten und kann geahndet werden.

Wenn das Kind aber in den Brunnen gefallen ist (Du also einen Unfall verursacht hast), dann wird jedes Verhalten als fahrlässig gewertet (egal ob Handy, die Suche nach der Wespe, das CD-Wechseln, Toaster, Waschmaschine, etc.) - wenn es nachweisbar ist (oder Du dummerweise zu Protokoll gegeben hast. "Ich wechselte gerade die CD´s, als der in mich reinknallte").

Bildliche Grüße

Torsten - der XC-Fan (auch schon mal wegen der Knippserei am Steuer als Vollgasakrobat bezeichnet worden ;-) und nun immer weniger knippsend. Is besser so.)

Themenstarteram 18. August 2006 um 10:06

Ach...so billig ist mein Wagen auch wieder nicht. :-P

Und halbwegs gescheite Camcorder gibts ab 400€. :-P

Aber sonst guter Ansatz! ;-)

Natrlich halte ich die Cam nicht in der Hand. Mir geht es auch mehr um Unfalle, die nicht ich verursache. Sondern andere verursachen.

An mir! :-P

mfg

röwe

am 18. August 2006 um 14:56

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

nö. wenn sich allerdings rausstellt dass du mit der cam irgendwie en race oder deine "fahrkünste" ;) aufzeichnen wolltest, bist du am, im, und um den sack herum :D

Das sind dann wage Vermutungen, nichtmal Indizien. Was sollen sie denn machen?

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