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Keine Antwort vom Autohändler

Skoda Octavia 3 Scout (5E)
Themenstarteram 4. Juni 2024 um 18:42

Hallo zusammen, ich habe vor 2 Monaten ein Skoda Octavia 2017 Modell gekauft.

Eine Woche später hatte ich die Fehlermeldung im Auto "Werkstatt: Fahrzeug nicht bei Position P verlassen"

Ich habe den Autohändler informiert und er meinte dass ich den Fehlerspeicher bei Skoda auslesen lassen soll. Skoda hat aber kein Problem festgestellt.

Ich habe mit dem Händler wieder telefoniert, er verschiebt jede Woche den Termin für Autoprüfung immer mal wieder. Er versucht sich vom Thema rauszunehmen, obwohl das Thema ein Garantiefall ist.

Der Autohändler ist 130 KM von mir entfernt, deswegen bin ich zum nicht vor Ort gefahren.

Ich habe auch eine Mail an den Händler geschickt, es kommt aber keine Antwort.

Das Auto macht manchmal beim Lenken Geräusche, aber nur beim Stehen, wenn ich lenke, dieses Problem besteht seit dem ich das Auto habe. Ich weiß es nicht wie ich dies nachweisen soll.

Sollte ich einen Anwalt einschalten? Habt ihr eine Empfehlung?

Danke für kurzes Feedback und viele Grüße

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5 Antworten

Für eine Rechtsberatung bist du hier bisschen falsch.... Für sowas gibt es Anwälte. Manchmal hilft auch schon ein anwaltliches Schreiben um Bewegung in die Sache zu bringen

Die Fehlermeldung ist aber schon kurios.

Nix anrufen, nur per Mail Frist setzen ( 1-2 Wochen ) , da 1 Jahr Gewährleistung ! Ansonsten mit Rechtsschutz und Anwalt .

Mal jetzt abgesehen vom rechtlichen Aspekt dieses Falles. Was heißt/ bedeutet die Fehlermeldung: "Werkstatt: Fahrzeug nicht bei Position P verlassen" ??

Bei mir tauchte diese Meldung 2x kurz während der Fahrt auf der Autobahn und auch beim Losfahren im kalten Zustand.

Einschränkungen habe ich nicht festgestellt.

Habt ihr eine Idee?

Die Meldung heißt logischerweise "Fahrzeug nur in Position P verlassen".

Anfangs kommt diese Meldung nur sporadisch und kommt dann immer öfter.

Ursache ist ein defekter DSG-Mikroschalter unterm Wählhebel.

Probleme macht diese Meldung erstmal nicht, nervt aber irgendwann.

Zitat:

@Anni001 schrieb am 4. Juni 2024 um 22:12:02 Uhr:

Nix anrufen, nur per Mail Frist setzen ( 1-2 Wochen ) , da 1 Jahr Gewährleistung ! Ansonsten mit Rechtsschutz und Anwalt .

Nix Email. Einschreiben mit Rückschein.

Du kannst nie nachweisen das die Mail auch angekommen ist.

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