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Kennzeichenbeleuchtung mit LEDs?

VW
Themenstarteram 26. Februar 2006 um 15:49

Hi Leute,

wollte nur mal kurz fragen, ob man die normalen Birnen hinten für die Kennzeichenbeleuchtung durch LEDs (weiß) ersetzt darf?

Hab über die Suchfunktion leider keine Ergebnisse gefunden?

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43 Antworten

ist verboten!

Sieht aber besser aus....

Also immer 'ran mit den Dingern!

MfG Timo

P.S.: Ich hab' noch 2 übrig, wenn Du Interesse hast!

sieht besser aus und halten ewig.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Timo245

P.S.: Ich hab' noch 2 übrig, wenn Du Interesse hast!

kosta?:D

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 16:35

Natürlich sieht das besser aus, aber wieso soll es unbedingt verboten sein? Direkt blenden tun die niemanden, weil sie nach unten weg gehen. Und LED Seitenblinker bzw. Standlichter (Bsp. Hella Celis etc.) sind mittlerweile ja auch zugelassen, warum also nicht eine LED Kennzeichenbeleuchtung? Kann man die denn evt. über den TÜV "eintragen" lassen?

Oh, wenn dieser Thread "Thommen" sieht...

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 16:39

Was soll dann passieren? Fragen darf man ja wohl oder was?

Die Dinger haben keine Zulassung.

Könnte gut sein, dass sie die bekommen würden, wenn man sie testen würde. So lange man das nicht tut, sind sie aber verboten. Da darf ohne (teures) lichttechnisches Gutachten auch kein Tüver was machen.

Entweder du verbaust sie einfach und hoffst darauf, dass sich keiner dran stört, weil sie genau so gut wie normale Birnen sind und lebst mit der Gefahr, bspw. mal nachts angehalten zu werden, mit dem Vorwurf, du hättest versucht, dein Kennzeichen unkenntlich zu machen. Wird u.U. teuer ;)

Liegt an dir :)

Zitat:

Original geschrieben von armagedd0n

Was soll dann passieren? Fragen darf man ja wohl oder was?

Nicht in diesem Forum. :(

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 16:44

Der Vorwurf mein Kennzeichen mit LED Beleuchtung unkenntlich machen zu wollen ist mehr als albern und würde vor Gericht niemals durchkommen. Die Frage ist halt, mit welchen Strafen man rechnen müsste, sollte sich wirklich jemand mal dran stören? Außerdem würde ich wirklich gerne mal konkret nachlesen, wo geschrieben steht, dass man sein Kennzeichen nicht mit LEDs (natürlich weiß) beleuchten darf? Auf irgendwelche "hab ich mal gehört" Weisheiten gebe ich persönlich nicht viel.

Zitat:

Original geschrieben von armagedd0n

...aber wieso soll es unbedingt verboten sein? Direkt blenden tun die niemanden, weil sie nach unten weg gehen. Und LED Seitenblinker bzw. Standlichter (Bsp. Hella Celis etc.) sind mittlerweile ja auch zugelassen, warum also nicht eine LED Kennzeichenbeleuchtung? Kann man die denn evt. über den TÜV "eintragen" lassen?

1. du darfst bei einigen rechtssprechungen nicht nach dem sinn fragen, weil du eh keine antwort bekommst.

wenn so ist, dann isset halt so.

2. du darfst nicht LED Blinker, oder Rücklichter, die eine Genehmigung haben, mit LED vergleichen die man im Baumarkt für 0,50€ bekommt.

3. fragen kannste immer :)

du darfst deine LED birnen nicht nehmen da sie keine E zulassen haben! ganz einfach! wenn du ne LED für die kennzeichenbeleuchtung mit einer aufgedruckten oder eingravierten E nummer hast, dann dürfte es kein problem sein!

am 26. Februar 2006 um 17:04

Hallo.

Ich habe auch LED's in meine Kennzeichenleuchten gebaut, sieht einfach richtig genial aus. Das es verboten ist sollte aber nicht unter den Tisch gekehrt werden. Meine LED's waren allerdings nach ca. 5 Tagen kaputt und dafür ist mir der Spaß dann zu teuer. Nun habe ich (vorerst) wieder normale Leuchten drin'.

MfG

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 17:08

Die gesetzliche Regelung sieht folgendes vor:

StVZO §60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Auszug:

Zitat:

(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

Nachzulesen hier: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_60.php

Jetzt bin ich mal auf eure Kommentare gespannt...

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