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KFZ durch öffentliches Schild beschädigt
Guten Tag,
folgender Sachverhalt beschäftigt mich, vielleicht weiß einer mehr:
Ich fahre mit meinem KFZ bei starkem Wind, ein mobiles Baustellenschild wird von diesem erfasst, fällt um und beschädigt meinen PKW während der Fahrt. Ich halte an, hinter mir ebenfalls ein Zeuge Die Polizei wird gerufen und nimmt den Unfall bzw. die Beschädigung, samt Daten des Zeugen etc. auf.
Ich melde den Schaden dem Aufsteller des mobilen Schildes, da dieses nicht ausreichend (nur mit einem Betonblock) gesichert war und übersende direkt den Unfallbericht der Polizei. Die Aufstellerfirma beauftragt einen Anwalt zur Prüfung, dieser teilt mir mit, dass die Schilder permanent geprüft würden und der Schaden hätte so nicht auftreten können.
Ich entgegne in einem Brief mit den Fakten, dass ein Schaden entstanden ist, dass dies bezeugt und polizeilich festgehalten wurde. Auf Nachfrage meinerseits bei der zuständigen Polizeiwache wurde mir mitgeteilt, dass dies kein Einzelfall sei und das explizit wegen diesem Schild bereits häufiger von der Polizei Kontakt mit dem Aufsteller gesucht wurde, zwecks Verstärkung.
Das Schild wurde nach dem Vorfall mittlerweile auch von einem auf zwei Betonverstärkungen verstärkt, wovon ich jeweils ein Foto angefertigt habe.
Soviel zum Sachverhalt, nun zur Frage:
Muss ich mich überhaupt mit dem Anwalt der Aufstellerfirma auseinandersetzen oder kann ich den Schaden selbst bei der Versicherung melden, ähnlich einem Kaskoschaden ? Eigentlich hat der Anwalt ja keinerlei Entscheidungsgewalt darüber ob die Versicherung den Schaden reguliert oder nicht, sondern dieser unterstellt einfach, dass sich die Situation schlichtweg gar nicht ereignet hätte und ich mehr oder weniger lügen würde.
Laut erster Begutachtung (kein kostenpflichtiges Gutachten) würde sich der Schaden am PKW auf ca. 4500-5000,- EUR belaufen.
Viele Grüße
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31 Antworten
Wie stark war der Wind?
War es Sturm (ab Windstärke 8) oder einfach nur etwas windig?
Diese Frage ist als erstes zu klären.
Danach ist zu klären, ob das Schild nach Vorgabe (des Schilderherstellers) aufgestellt gewesen ist.
Ist diese Frage mit "Ja" zu beantworten, und es herrschte Sturm = keine Haftung der aufstellenden Firma.
Kein Sturm, sondern nur Wind = Haftung gegeben.
Zitat:
Original geschrieben von silk
Muss ich mich überhaupt mit dem Anwalt der Aufstellerfirma auseinandersetzen oder kann ich den Schaden selbst bei der Versicherung melden
Du hast (im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung) keinerlei Direktanspruch gegen die (hier betreffende) Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Firma ist auch nicht dazu verpflichtet den Schaden zu melden - sie muss nicht einmal eine Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen.
Daher wirst du wohl oder übel mit den Anwälten der Gegenseite vorlieb nehmen müssen.
Ob Sturm oder Wind herrschte kann ich so nicht sagen, es war am 24.12. und da war es extrem windig. Sollte ich den Schaden über meine Teilkasko abwickeln wollen, dann würde diese den Schaden nur bei Sturmschäden regulieren, das ist korrekt.
Wenn jedoch ein öffentliches Schild mein KFZ beschädigt, dann kann das ja, nur weil es ein paar km/h zu wenig waren, nicht sein, dass ich auf meinem Schaden sitzen bleibe, denn die Teilkasko würde den Schaden ebenfalls nicht tragen.
Das Schild war zu diesem Zeitpunkt, an diesem Tag nicht ausreichend gesichert, ob Wind oder Sturm. Selbst wenn es nur Wind war, dann war es nicht korrekt für Wind gesichert, denn es fiel um und das schon mehrfach.
Gehe den Weg des geringsten Widerstandes und melde das der Teilkaskoversicherung als Sturmschaden.
Zitat:
Original geschrieben von silk
Das Schild war zu diesem Zeitpunkt, an diesem Tag nicht ausreichend gesichert, ob Wind oder Sturm.
Na also, dann ist doch alles in Ordnung.
Wenn du sowieso schon weisst, dass das Schild nicht richtig gesichert war (und die Firma somit haftet), dann verstehe ich zwei Dinge nicht:
1. Warum fragst du hier überhaupt nach, statt dass du dir sofort.....
2. Ebenfalls einen Anwalt nimmst und deine Ansprüche einklagst?
Weil mich interessiert hat ob ich den Schaden direkt melden kann oder ob es nicht geht, darauf habe ich ja bereits eine Antwort erhalten.
lt. Recherche waren an besagtem Tag zahlreiche Unwetter und Sturmwarnungen.
Was du brauchst ist eine Aussage für die Stelle des Unfalls, nicht ob es irgendwo in Deutschland eine Sturmwarnung gab Dein Ansprechpartner ist der deutsche Wetterdienst und weil das vermutlich öfter ein Thema ist werden die Windstärken für ausgewählte Wetterstationen online veröffentlicht. Hier für 2013:
http://www.dwd.de/.../Windspitzen_Archiv_2013.pdf
Man sieht, dass es stark von der Region abhing, wenn du die 3 nächsten Wetterstationen anschaust hast du schonmal einen Anhaltspunkt.
vg, Johannes
4500 - 5000€ Schaden?
Was ist das denn für ein Schild, was so einen Schaden anrichtet?
So ein großer Autobahnwegweiser oder wie :-p ?
Nicht falsch verstehen, ich zweifel nicht, dass das passiert ist. Hatte mal was ähnliches erlebt (aber ohne Schadn).
Wenn die Polizei diese mangelhafte Schilderaufstelleung schon mehrfach gerügt hatte, dann würde ich zumindest von grober Fahrlässigkeit ausgehen und das mal dem Aufsteller "verklickern".
Vielleicht hat er ja doch ne Versicherung und möchte diese nicht verlieren ...
Zitat:
Original geschrieben von silk
Ich melde den Schaden dem Aufsteller des mobilen Schildes, da dieses nicht ausreichend (nur mit einem Betonblock) gesichert war und übersende direkt den Unfallbericht der Polizei.
Für eine ausreichende Sicherung des Schildes bedarf es ab in aller Regel deutlich weniger als einen Betonblock...
Was ist denn bislang bei der Sache rausgekommen?
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Wie stark war der Wind?
War es Sturm (ab Windstärke 8) oder einfach nur etwas windig?
Diese Frage ist als erstes zu klären.
Danach ist zu klären, ob das Schild nach Vorgabe (des Schilderherstellers) aufgestellt gewesen ist.
Ist diese Frage mit "Ja" zu beantworten, und es herrschte Sturm = keine Haftung der aufstellenden Firma.
Kein Sturm, sondern nur Wind = Haftung gegeben.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von silk
Muss ich mich überhaupt mit dem Anwalt der Aufstellerfirma auseinandersetzen oder kann ich den Schaden selbst bei der Versicherung melden
Du hast (im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung) keinerlei Direktanspruch gegen die (hier betreffende) Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Firma ist auch nicht dazu verpflichtet den Schaden zu melden - sie muss nicht einmal eine Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen.
Daher wirst du wohl oder übel mit den Anwälten der Gegenseite vorlieb nehmen müssen.
Wo steht, daß der Schilderaufsteller bei Sturm NICHT haften muß? Bitte Gesetzesnachweis liefern.
Jedem Schilderaufsteller ist bekannt, daß seine Schilder, bei gewisser Windbelastung, kippen können, weshalb er verpflichtet ist, zur vorsorglichen Gefahrenabwehr, sich über die jeweilige Wetterlage zu informieren und seine Schilder entsprechend zu sichern.
Das hat in den 80ern das AG Berlin einem Schilderaufsteller "ins Stammbuch" ( in die Urteilsbegründung ) geschrieben. Der hatte sich auf "Höhere Gewalt" berufen. Das AG stellte aber fest, daß nur eine plötzlich auftauchende Windhose (Tornado) im Witterungsfall als "Höhere Gewalt" anzusehen wäre. Jedes andere Wetterereignis könne man im täglichen Wetterbericht vorher sehen. Notfalls müsse der Schilderaufsteller eben ein Abo bei der Wetterwarte abschließen, wodurch er immer über aktuelle Wetterereignisse informiert wird.
Angesichts der von den Schildern ausgehenden allgemeinen Gefahr, die der Schilderaufsteller im öffendlichen Straßenland herbei führe, obliege ihm deshalb eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Kein Schilderhersteller wird, nach meiner Kenntnis, eine explizite Anweisung zur Schilderaufstellung liefern, weil er sich dann einer eventuellen Haftung aussetzen würde. Da sind immer nur allgemein gehaltene Regeln angegeben und es wird von "in der Regel" gesprochen. Doch das ist nicht verbindlich.
Die Haftung hat der Aufsteller und auch die Verpflichtung, alle Gefahren für die Allgemeinheit abzuwehren, die seine Schilder darstellen können.
Leider sind viele Schilderaufsteller dazu übergegangen, nur die leichten Kunststoff-Sockel zu verwenden, denn da kann man in einer Fuhre mehr erreichen und spart Geld, gegenüber den früheren, Beton gefüllten, Platiksockeln, die um die 50 kg wiegen.
Wer sorgsam arbeitet, der rechnet einfach mal aus, welche Windlast bei welcher Windgeschwindigkeit, auf seinen Schildern liegt und befestigt sie dem entsprechend. Im Computerzeitalter ist das doch kein Problem. Nur, man muß das eben auch wollen.
Ich sehe leider immer wieder auf den Straßen VKZ, die falsch aufgestellt sind, weil die Sockel mit der schmalen Kante zur Kippseite des Schildes stehen und die deshalb schon bei einer leichten Windboe umkippen. Sowas ist grob fahrlässig und gehört bestraft; nicht nur durchs Haftungsrecht.
In der Aufstellgenehmigung der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde steht auch nur, daß die Verkehrszeichen "sicher" stehen müssen und keine Anweisung im Detail.
Ich habe mal eine Anordnung für die Aufstellung der Haltverbote für ein Straßenfest gesehen und da schrieb der anordnende zur Sicherheit, "Die Haltverbote sind so zu befestigen, daß sie auch bei extremer Wetterlage nicht umstürzen können."
Darauf hin hatten wir bei der BEWAG nachgefragt, ob wir die an den Straßenlaternen anbringen dürfen, was uns, unter der Auflage, der Draht müsse einen Kunststoffmantel haben, auch genehmigt wurde.
Nun, die Laternen hatten den Sturm ausgehalten und unsere Schilder auch. Fremde Schilder sind "gesegelt".
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Wo steht, daß der Schilderaufsteller bei Sturm NICHT haften muß? Bitte Gesetzesnachweis liefern.
Wo steht, daß es eine Gefährdungshaftung für Schilder gibt (also ein Aufsteller eines Schildes in jedem Falle haften muss)?
Bitte Gesetzesnachweis liefern!
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Jedem Schilderaufsteller ist bekannt, daß seine Schilder, bei gewisser Windbelastung, kippen können, weshalb er verpflichtet ist, zur vorsorglichen Gefahrenabwehr, sich über die jeweilige Wetterlage zu informieren und seine Schilder entsprechend zu sichern.
Ebend.
Und wenn er das getan hat (z.B. nach Vorgabe des Schilderherstellers), aus welchem Rechtsgrund sollte er dann bei höherer Gewalt (Sturm) haften?
Da musst du wohl jetzt nochmal Tante Google bemühen.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Ist diese Frage mit "Ja" zu beantworten, und es herrschte Sturm = keine Haftung der aufstellenden Firma.
Das sehe ich auch so nicht.
Beispielurteil: http://www.immoclick24.de/.../wann-ist-ein-sturm-hoehere-gewalt.html
Im Versicherungsbereich "Bauwesenversicherung" ist z.B. auch nur dann eine Versicherungsleistung zu erwarten, wenn ein außergewöhnliches Naturereignis auftritt.
Winde mit Stärken über 8 sind in Deutschland aber immer mal wieder möglich.
Wenn man dem Schildaufsteller also nachweisen kann, dass in der Gegend in der er seine Schilder aufstellt immer mal auch Winde mit mehr als 8 Km/h auftreten, dann muss er seine Schilder auch dementsprechend sichern.
Ist mein Rechtsverständnis.
Zum Fall selber:
Windstärke 8 wäre natürlich für den TE gut, da es dann ein Kaskofall ist.
Waren es weniger, ist auf alle Fälle immer der Schildaufsteller in die Haftung zu nehmen.
Das ist halt mal ein typischer Fall für ein Gericht, bei dem die Chancen gut stehen, den Schaden vom Schildaufsteller ersetzt zu bekommen.
Dass deren Anwalt erst mal abwehrt ist ja auch normal.
Aber mit den gemachten Bildern und der Aussage der Polizei, dass es schon öfters Probleme gab, hat man mit Sicherheit gute Chancen auf eine Haftung durch den Aufsteller.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Das sehe ich auch so nicht.
Beispielurteil: http://www.immoclick24.de/.../wann-ist-ein-sturm-hoehere-gewalt.html
Tante Google sagt nicht alles.
Zum einen ist ein Gerüst nicht mit einem Strassenschild zu vergleichen, zum anderen ist im ergoogelten Urteil von maximal Windstärke 9 die Rede.
Dass ein Baugerüst auch höhere Windstärken, als 9 aushalten muss, hätte ich dir auch ohne Google sagen können - allein aus der täglichen Berufspraxis heraus.
Und bei einem Baugerüst, welches keine Windstärke 9 aushält, geht die Rechtsprechung davon aus, dass es nicht richtig aufgestellt wurde.
In dem hier zur Rede stehenden Ereignis geht es jedoch nicht um eine konkrete Windstärke (jedenfalls wurde bisher keine genannt), sondern schlicht und einfach um verschuldensabhängige Haftung eines Aufstellers von Strassenschildern und die Frage nach höherer Gewalt.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Im Versicherungsbereich "Bauwesenversicherung" ist z.B. auch nur dann eine Versicherungsleistung zu erwarten, wenn ein außergewöhnliches Naturereignis auftritt.
Bauwesenversicherung und Haftpflichtrecht sind aber zwei komplett verschiedene Paar Schuhe und haben nicht das Geringste miteinander zu tun (Bauwesenversicherung = Vertragsrecht).
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Wenn man dem Schildaufsteller also nachweisen kann, dass in der Gegend in der er seine Schilder aufstellt immer mal auch Winde mit mehr als 8 Km/h auftreten, dann muss er seine Schilder auch dementsprechend sichern.
Wer hat denn bisher irgend etwas anderes hier geschrieben?
Wenn Schilder nach Vorgaben des Schilderherstellers gesichert werden, dann hat der Aufsteller seine Pflicht zur Sicherung erfüllt.
Mehr, als Schilder so aufzustellen, wie es der Hersteller vorgesehen hat bzw. vorschreibt, kann von keinem Aufsteller verlangt werden - und wird es auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Wenn Schilder nach Vorgaben des Schilderherstellers gesichert werden, dann hat der Aufsteller seine Pflicht zur Sicherung erfüllt.
Mehr, als Schilder so aufzustellen, wie es der Hersteller vorgesehen hat bzw. vorschreibt, kann von keinem Aufsteller verlangt werden - und wird es auch nicht.
Deswegen würde mich interessieren, wie die Sicherung mit dem Betonblock aussah... Die Herstellervorgaben sind bei Weitem nicht so massiv!