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Kfz Versicherung des Unfallverursachers zahlt zu wenig!!

Themenstarteram 9. Januar 2017 um 17:04

Servus,

Jemand ist mir vor einigen Monaten in mein Geparktes Fahrzeug (E90 BMW) gefahren und hat dabei den Linken Kotflügel Stark beschädigt. Daraufhin habe ich sofort die Kontaktdaten und Versicherungsnummer usw vom Unfallverursacher genommen und bin damit den nächsten Morgen gleich ab zum Unabhängigen Sachverständigen gegangen um ein Schadensgutachten erstellen zu lassen.

Der Gutachter schätzte den Schaden und damit Verbunden die Reparatur auf knapp 2000 Euro und berücksichtigte dabei die Stundensätze von BMW Hannover.

Der Gutachter schickte dieses Gutachten dann zur Versicherung des Unfallverursachers.Ich machte den fehler den ich später wohl bereuen sollte und nahm mir keinen Anwalt.

Nun habe ich den Kotflügel reparieren lassen ABER nicht bei BMW sondern in einer Smart Repair Werkstatt für 620 Euro, bin dabei natürlich in Vorkasse gegangen. Wie dem auch sei. Für mich kam nur eine fiktive Auszahlung der Summe in frage. Nun hat die Gegnerische Versicherung mir einen Betrag auf mein Konto überwiesen der nichts mit der Summe vom Gutachten gemein hat. Es sind knapp 1100 Euro die mir die Versicherung jetzt überwiesen hat und nicht 2000!

Die Dame am Telefon meinte dann noch ich könnte die Mwst in der Rechnung irgendwie erstattet bekommen falls ich den Wagen inzwischen Repariert habe.

Nichtsdestotrotz hat mein Wagen nun eine Erhebliche Wertminderung weil Unfallwagen.

Dieser wird jedoch nicht von der Versicherung berücksichtigt da das Fahrzeug schon zu alt ist. Aber warum bekomme ich nu nur 1000 Euro anstatt 2000?

Habe noch nebenbei einen Kostenvoranschlag in einer Freien Werkstatt erstellen lassen UND selbst die wollte für die Fachgerechte Reparatur (Austausch und Lackieren des Kotflügels) 1400 Euro haben! Keine Ahnung wie Allsecur hier nur auf 1060 Euro kommt??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tartra schrieb am 1. Mai 2020 um 12:32:14 Uhr:

Das ist alles eingepreis, oder glaubt einer Herr Allianz oder Frau HUK zahlen den WSS Wechsel Teilkaskoschaden aus ihrem eigenen prall gefüllten privat Depot?:D:D

Natürlich sind die Kosten, die durch Versicherungsbetrug entstehen, auch in den Beiträgen eingepreist. Was dann dazu führt, dass diejenigen, die nicht betrügen, den anderen den Betrug finanzieren. Findest du das okay?

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Scheinbar wurde nicht ganz zu unrecht gekürzt:

http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../fiktive-abrechnung.html

Z. B. Mehrwertsteuer und Stundenverrechnungssätze.

Geh mit allen Unterlagen zum Anwalt deines Vertrauens. Die Kosten gehören zum Schaden und müssen ersetzt werden. Die Details, wo es nun konkret klemmt, wirst Du so am ehesten korrekt in Erfahrung bringen und auch, wie man es richten kann. Das ist auch jetzt noch möglich.

Ein Anwalt wird ihm auch nur die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer beschaffen können und sicherlich nicht die Stundenverrechnungssätze von BMW.

Die angefallene Mehrwertsteuer kann der TE aber auch selbst einfordern, indem er die Rechnung vorlegt.

Das ist nicht richtig. Es kommt - wie immer - auf viele Details an. Da der TE bereits nicht weiß was wichtig ist, weiß er sicherlich auch nicht sicher zu beurteilen, ob und was ihm nun im Einzefall konkret zusteht.

Leider läßt sich das Märchen der rechtmäßigen Kürzungen nicht ausrotten.

Kürzungen bei fiktiver Abrechnung sind immer rechtswidrig!

Sei bitte so nett und nenne mal die konkreten Zahlen aus dem Gutachten, also Wiederbeschaffungswert und Restwert, Reparaturkosten brutto und netto, merkantile Wertminderung.

Dann kann man genau sagen, wie viel die Versicherung zahlen muss!

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Januar 2017 um 20:06:09 Uhr:

https://www.adac.de/.../...un%20nach%20einem%20Unfall%202016_34443.pdf

Du darfst ja gerne bei Deiner eigenen Schadensregulierung den Falschaussagen von Versicherungen auf den Leim gehen.

Ich halte mich lieber an das Gesetz und empfehle Anderen, dies auch zu tun.

Der einfachste Weg dürfte sein, den eigenen Gutachter mit den Kürzungen zu konfrontieren.

Der wird dem TE dann aber vermutlich mitteilen, dass sein Gutachten auf falschen Annahmen bzw. falschen Angaben des TE beruht. Was dann vom ursprünglichen Gutachten letztendlich übrig bleibt kann ich nicht beurteilen.

Natürlich kann man auch einen Rechtsanwalt aufsuchen, ganz gleich ob das etwas bringt oder nicht.

Wenn die Regulierung schon seit Monaten dauert, läuft da definitiv was falsch.

Da kann man nur raten geh zu einem Anwalt und übertrage ihm die Abwicklung, der Anwalt kostet dich 0, der rechnet direkt mit der Versicherung ab.

Man sollte auch nicht mit der gegnerischen Versicherung schreiben oder telefonieren, das sind Vollprofis und die arbeiten immer gegen dich, die wollen halt so wenig wie möglich zahlen, da kannst du dich nur mit irgendwas verplappern, womit das Kind in den Brunnen fällt, wenn es nicht schon gefallen ist.... Zum Beispiel wenn fiktiv nach Gutachten ~2000 EUR abgerechnet werden soll, ist es völlig Latte ob du den Schaden für 5000 EUR bei BMW in München reparieren lässt mit Spa und Hotel wärend der Reparaturzeit oder du den Wagen bei Luiggi um die Ecke für 150 EUR richten lässt, du bekommst die ~2000 nach Gutachten, Punkt...

Ist so ein grober Umriss, wie es läuft, lass den Anwalt für dich arbeiten, du musst nur abwarten bis die Kohle auf dem Konto eintrudelt...

Ich will nicht behaupten, dass die Kürzungen vollumfänglich korrekt sind, denn dazu fehlen fast alle erforderlichen Angaben.

Dass aber kein Anspruch auf die volle Summe lt. Gutachten besteht, das behaupte ich, denn das ist so klar wie Kloßbrühe.

Einige Tipps hier sind nicht gut:

Die MwSt kannst Du natürlich bekommen, wenn Du die Rechnung vorlegst. Du bekommst dann aber insgesamt auch nur den Rechnungsbetrag und nicht den Betrag nach Gutachten.

Und wenn im Gutachten kein merkantiler Minderwert aufgeführt ist, bekommst Du ihn auch nicht.

Aber auch nicht vergessen, den Nutzungsausfall mit den Pauschalen geltend zu machen. Im Gutachten steht die benötigte Reparaturdauer in Tagen drin.

Ebenso die Kostenpauschale für eigene Auslagen nicht vergessen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Januar 2017 um 21:21:32 Uhr:

Ich will nicht behaupten, dass die Kürzungen vollumfänglich korrekt sind, denn dazu fehlen fast alle erforderlichen Angaben.

Dass aber kein Anspruch auf die volle Summe lt. Gutachten besteht, das behaupte ich, denn das ist so klar wie Kloßbrühe.

Ein grober Fehler, kann echt gewesen sein, der Versicherung die Reparaturrechnung vorzulegen, die nur die 1/2 der Kosten vom Gutachten aufführt... das war nicht clever. Nächstemal ist man schlauer.

Na ja , dein Kloßbrühe Spruch komt doch standardmäßig von den Versicherungen, spätestens wenn sie mit einem Anwalt komunizieren müssen, kommt die Nachzahlung.:D Aber klar wenn man da schon unüberlegte Schritte in Eigenregie vorher unternommen hat, kann es zu spät sein.:rolleyes:

1400/119*100=1176,47 knapp 2000/119*100=1681€uro , das wären die Beträge ohne Mwst. bei Abrechnung auf Gutachterbasis. + Mwst. wenn angefallen, Nachweis!----Im Gutachten war sicher auch ein Nutzungsausfall berechnet, könnte mir Vorstellen das die Vers. den nur Zahlt wenn Nachweis für welche Zeit. Nachfordern. Nutzungsausfall und Wertminderung wird die Vers. nicht berücksichtigt haben, daher der Auszahlbetrag. Ist das so gelaufen?

Die Glaskugel die die anderen hier haben hätte ich auch gerne. :(

Was ist denn gekürzt worden und mit welcher Begründung? Fahrzeug scheckheftgepflegt bei BMW? Wertminderung im Gutachten genannt? Welche Positionen wurden gestrichen?

Alles weitere ist doch Märchenerzählen und Hellsehen. :rolleyes:

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