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KFZ Versicherung vorzeitig kündigen - Problem

Themenstarteram 4. Februar 2007 um 16:42

Hi Leute,

Aufgrund ständiger Unstimmigkeiten und mangelnder Proffesionalität meiner derzeitigen KFZ Versicherung möchte ich vor ablauf der normalen 1 Jahres Frist zu einer anderen KFZ Versicherung wechseln.

 

Habe das Kündigungsschreiben bereits abgeschickt und warte derzeit auf eine Antwort.

Das Problem ist, das ich jetzt befürchte das die Kündigung nicht so einfach über die Bühne laufen wird wie ich es gerne hätte. Jetzt habe ich den Rat bekommen einfach die Prämien nicht mehr zu bezahlen und einfach warten bis sich das Problem selbst löst, d.h bis die Versicherung mir kündigt und ich dann zu einer anderen gehen kann.

Meine Frage wäre nun: Wenn ich das so durchziehe, komme ich dann nicht auf die "Schwarze Liste" d.h nimmt mich dann ein anderer Versicherer wenn ich als säumiger Zahler bekannt bin?

Kennt sich villeicht jemand mit dieser Themathik aus und kann was dazu schreiben? Ich weiss, es ist nicht ganz koscher was ich vorhabe, hatte es auch nicht vor aber bei meiner derzeitigen Versicherung möchte ich auf keinem Fall bleiben.

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24 Antworten

1. JA, du kommst auf die "schwarze liste", und das kann zu problemen in der teil/vollkasko führen

2. dass du dann die beiträge bis zur kündigung trotzdem (nach)zahlen musst ist dir bekannt?

am 4. Februar 2007 um 16:55

Wie äussern sich "Unstimmigkeiten" und "mangelnde Professionalität" ?

Welches Gesellschaft?

Ganz schlechter Rat.

Noch schlechter als der gängige "Rat" mit Ab un Anmelden.

Du wirst bei Nichtzahlung gekündigt, bekommst ein gerichtliches Mahnverfahren a ndie Backe.

Hast ggf. Schwierigkeiten einen neuen Verishcerer zu finden.

Wenn Du wirklich begründete Vorwürfe hast, mach eine Vorstandsbeschwerde zur Kündigung und nerve die Fachabteilung sol lange telefonisch bis man den Vertrag aufhebt.

Kann man bei deinem Verischerer in der Fachabteilung anrufen?

Dein Vermittler/Agent/Makler kann allerdings auch noch sperren.Obwohl der ist (insofern vorhanden) eh der erste Ansprechpartner in dieser Sache!

am 4. Februar 2007 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

1. 2. dass du dann die beiträge bis zur kündigung trotzdem (nach)zahlen musst ist dir bekannt?

Wahrscheinlich sogar darüber hinaus.

Ggf. ganze Jahresprämie oder Geschäftsgebühr.

Re: KFZ Versicherung vorzeitig kündigen - Problem

 

Zitat:

Original geschrieben von --AudiB493--

Aufgrund ständiger Unstimmigkeiten und mangelnder Proffesionalität meiner derzeitigen KFZ Versicherung möchte ich vor ablauf der normalen 1 Jahres Frist zu einer anderen KFZ Versicherung wechseln.

Aha.

Ständige Unstimmigkeiten und mangelnde Professionalität.

Warum fällt Dir das erst jetzt und nicht Ende November auf?

War in den letzten zwei Monaten so viel los?

Deine Möglichkeiten:

1. Verkauf des Wagens und Neuzulassung eines anderen Fahrzeuges bei einer anderen Versicherung.

2. Kündigung zum Jahresende.

Alles andere klappt nur, wenn Deine jetzige Versicherung froh ist Dich loszuwerden.

Die Kündigung könnte vom VR in freier Entscheidung bestätigt werden, von müssen kann allerdings nicht die Rede sein.

Wenn der 01.01. die Hauptfälligkeit für den Vertrag ist, ist nur zu diesem Datum der Vertrag ordentlich kündbar.

Die genannten Motive von @--AudiB493-- reichen für eine außerordentliche Kündigung nicht aus.

Der VR muss nach Eingang einer unrechtmäßigen Vertragskündigung diese unverzüglich schriftlich zurückweisen (VVG) will er diese nicht gegen sich gelten lassen. Die Rechtsprechung tendiert hier zu einem Zeitraum von 14 Tagen.

Die sonstigen geschilderten Vorgehensweisen sind allesamt untauglich.

Die Nichtzahlung der Folgebeiträge zieht die Anwendung von § 39 VVG nach sich. Ergebnis:Vertragskündigung mit der "§ 29c Anzeige" an die zuständige Kfz-Zulassungsstelle. Der VR behält seinen Beitragsanspruch für das laufende Versicherungsjahr bis zur nächsten Hauptfälligkeit (01.01.). Der VR muss nach der "§ 29c Anzeige" und selbst, wenn der rückständige Beitrag durch den VN ausgeglichen wurde, keine neue Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) aushändigen.

Der VN darf/muss sich ab dem Wirkdatum der Vertragskündigung einen neuen Versicherer für das Fahrzeug suchen, auch dieser hat dann wieder Beitragsanspruch bis zur nächsten Hauptfälligkeit.

Keine gute Idee! Zweimal zahlen und nur einmal versichert sein - aber nicht vergessen, da gibt es noch einen Zeitraum für den der Vorversicherer im Schadensfall nur vorleisten müßte (Regressanspruch an seinen VN).

Themenstarteram 4. Februar 2007 um 19:29

Re: Re: KFZ Versicherung vorzeitig kündigen - Problem

 

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Aha.

Ständige Unstimmigkeiten und mangelnde Professionalität.

Warum fällt Dir das erst jetzt und nicht Ende November auf?

War in den letzten zwei Monaten so viel los?

Weil ich erst seit Dezember bei dieser Versicherung bin. Mein erstes Auto.

 

Ich hatte folgende Probleme:

Ich habe das Auto anfang Dezember angemeldert/Versichert. Ende des Monats bekam ich die Rechnung für den nicht ganz vollen Monat (Da ich Quartalsweise zahle). Die Rechnung war weit höher als mir vorgerechnet wurde. Ich gehe sofort zur Aussenstelle, die Sache klären. Mir wurde gesagt das der Tarif für 07 ausgerechnet wurde und mein Auto in der Typenklasse fällt und nur noch im Dezember dieser teurere Tarif gilt.

Ich hatte Zeit diese erste Rechnung bis zum 15.1 zu begleichen und zahlte Fristgerecht am 8.1 am 12 oder 13 Januar bekomme ich nun eine Rechnung mit dem sogenannten "alten Tarif" für das erste Quartal und die Rechnung für Dezember die ich schon bezahlt habe. Ich gehe also wieder zur Aussenstelle und frage nach.

Ich bekomme nun gesagt, dass die Rechnung für Dezember und dem ersten Quartal am 2 Januar erstellt wurde und das meine Schuld sei weil ich erst am 8 Januar bezahlt habe was absoluter Schwachsinn ist wenn ich Zeit bis zum 15 Januar habe das Geld zu überweisen. Die höhere Rechnung konnte sich die Mitarbeiterin auch nicht erklären (Wir reden hier über 10% höhere Prämie als mir ausgerechnet wurde). Sie Versprach aber das bis zum nächsten Tag zu klären und mich Anzurufen. Nichts geschah. Ich bekam aber eine Woche später die Rechnung mit dem eigentlichem Tarif. Aber beim Anhang ist ein falsches Alter von mir angegeben. Am nächsten Tag bekomme ich einen Anruf von der Aussenstelle das jetzt alles geregelt sei, ich frage nach dem Alter. Bekomme die Antwort das es "zu meinem gunsten ausgelegt wurde". Schwachsinn.

Die Mitarbeiterinn in der Aussenstelle versucht, auch wenn ich es nicht irgendwie belegen kann, systematisch zu belügen.

@--AudiB493--,

die Dame hat wohl "etwas gemogelt" um Dir einen Fahreralterzuschlag zu ersparen. Frage:Kannst Du durch Deine Antragsausfertigung beweisen, dass Du Dein richtiges Alter angegeben und unterschrieben hast?

Themenstarteram 4. Februar 2007 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@--AudiB493--,

die Dame hat wohl "etwas gemogelt" um Dir einen Fahreralterzuschlag zu ersparen. Frage:Kannst Du durch Deine Antragsausfertigung beweisen, dass Du Dein richtiges Alter angegeben und unterschrieben hast?

Ja, ich habe die Dokumente mit den Fahrzeugdaten und den meinen.

Dann besuche die Dame nochmals, sage ihr, dass es nun zwei Möglichkeiten gibt. Aber nur eine davon für sie günstig sei! Gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht hast Du zumindest nicht verstossen.

Der Rest ist eh klar.

am 4. Februar 2007 um 21:05

wenn einmal der Wurm drin ist, ist eine Trennung tatsächlich

meist besser.

Die Frage ist nur ob der Versicherer das einsieht?

Du könntest auch mal schriftlich anfragen, ob Du Kasko Schutz für deine anstehende Reise im humanitärenhilskonvoi

nach Afghanistan bekommen könntest, oder man deinen Vertrag hilfsweise aufheben würde.

Du hättest auch schon ein Angebot von der Extremus AG!

Es stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.

Sofern die Versicherung sich nicht an Deinen Antrag gebunden fühlt, so macht die Versicherung ein neues Angebot welches Du wiederum nicht anzunehmen brauchst.

Trennt Euch einvernehmlich.

Du solltest vorher bereits einen "sicheren Vertrag" bei einem anderen Unternehmen in der Tasche haben.

Nicht das sich die Sache wiederholt. ;)

Zitat:

Original geschrieben von --AudiB493--

Ich hatte Zeit diese erste Rechnung bis zum 15.1 zu begleichen und zahlte Fristgerecht am 8.1

@madcruiser, der Erstbeitrag wurde entrichtet! D.h. der VS wurde eingelöst. Ein Vertrag ist somit zustande gekommen.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Du solltest vorher bereits einen "sicheren Vertrag" bei einem anderen Unternehmen in der Tasche haben.

Das heisst aber auch, dass der Vorversicherer nicht nur Teil I der Versichererwechselbescheinigung bestätigt, sondern auch Teil II dass der SFR auch frei ist.

Themenstarteram 5. Februar 2007 um 2:17

Mir ging es ja nicht darum die Zeche zu prellen. Sonst würde ja keiner die Prämie zahlen und nach Kündigung zu einer anderen Versicherung gehen. Ob ich die Prämie für die Dauer der Zeit bei der ich bei der jetzt Versicherung jetzt oder später zahle ich letztenendes egal. Ich wollte nur wissen ob das eine effektive Methode wäre aus dem Vertrag rauszukommen. Dort will ich zumindest nicht so gerne bleiben, war auch schon bei einer anderen Versicherung mir ein Angebot machen lassen das sogar ein bisschen günstiger ist (nicht viel, aber immerhin).

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