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KFZ-Versicherungen zum Jahresende kündigen - Wasserdichter Wortlaut der Kündigung?

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 5:42

Paar KFZ-Versicherungen müssen bis zum Jahresende gekündigt werden; wg. Versicherungswechsel + zwecks Nullung.

Wie lautet ein wasserdichter Wortlaut im Kündigungsschreiben ( per Einschreiben m. Rückschein )

Welche Punkte sollten beachtet werden?

Hat ein Kündigungsschreiben per e-Post + FAX jeweils juristische Gültigkeit? ( Generell; keine AGB-Regel/ was halt gesetzlich lt. dt. Versicherungsrecht gilt? )

Der Versicherer meint: nur postale Zusendung gilt! ( Gegenargument: Grundsatzurteil; FAX + e-Post rechtsgültig als Nachweis)

möchte mich nur absichern, von den Barabern = Versicherung AG xxxxxxxxxxx :D

Besten Dank!

Beste Antwort im Thema

ihr diskutiert doch nicht ernsthaft darüber, ob es der 31.12. oder 1.1. etc sein soll?

und wenn das datum tatsächlich falsch sein sollte, dann wird der vr dir schon den nächstmöglichen termin nennen.

ich bitte euch... als ob unsere versicherer alle verbrecher wären...

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Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich unser Vertragsverhältnis (Vertrags-Nr: XXXXXXXXXXX) fristgerecht zum XX.YY.ZZZZ.

(Gleichzeitig widerrufe ich die erteilte Einzugsermächtigung für mein Konto bei der ABC Bank).

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens!

MfG

Wenn der 30.11.2011 der Stichtag ist, dann würde ich es jetzt per normaler Briefpost oder Fax versenden.

Wenn du bis zum 15.11.2011 keine Bestätigung vorliegen hast, dann würde ich das ganze dann noch mal per Einschreiben/Rückschein versenden.

am 25. Oktober 2011 um 8:59

Genau so.

 

Aus der Kündigung muss nur ganz klar hervorgehen, was du kündigst, dass du kündigst, und wann du kündigst. Fertig.

Zitat:

Original geschrieben von sklev

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit kündige ich unser Vertragsverhältnis (Vertrags-Nr: XXXXXXXXXXX) fristgerecht zum XX.YY.ZZZZ.

 

(Gleichzeitig widerrufe ich die erteilte Einzugsermächtigung für mein Konto bei der ABC Bank).

 

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens!

 

MfG

Wenn der 30.11.2011 der Stichtag ist, dann würde ich es jetzt per normaler Briefpost oder Fax versenden.

 

Wenn du bis zum 15.11.2011 keine Bestätigung vorliegen hast, dann würde ich das ganze dann noch mal per Einschreiben/Rückschein versenden.

Moin,

um mit dem Stichtag nichts falsch zu machen, kann auch geschrieben werden:

...........zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Denn wenn jemand den 31.12. angibt, kann es sein, dass die VR die Kdg ablehnen, weil am 31.12. 0:00 das Versicherungsjahr noch nicht abgelaufen ist, erst am 01.01. 0:00 (i.d.R.)

 

Zitat:

Original geschrieben von MopedHeinz

Paar KFZ-Versicherungen müssen bis zum Jahresende gekündigt werden; wg. Versicherungswechsel + zwecks Nullung.

Wie lautet ein wasserdichter Wortlaut im Kündigungsschreiben ( per Einschreiben m. Rückschein )

Welche Punkte sollten beachtet werden?

Hat ein Kündigungsschreiben per e-Post + FAX jeweils juristische Gültigkeit? ( Generell; keine AGB-Regel/ was halt gesetzlich lt. dt. Versicherungsrecht gilt? )

Der Versicherer meint: nur postale Zusendung gilt! ( Gegenargument: Grundsatzurteil; FAX + e-Post rechtsgültig als Nachweis)

möchte mich nur absichern, von den Barabern = Versicherung AG xxxxxxxxxxx :D

Besten Dank!

Also ich verstehe unter einer Kündigung zum 31.12. das der Vertrag am 31.12. um quasi 24Uhr endet. Kündigst du zum 01.01. kannst du durchaus ein weiteres Jahr am Vertrag hängen bleiben. Daher empfliehlt sich eine offene Formulierung der Kündigung. In etwa "kündige ich fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt."

Den rechtzeitigen Zugang musst du natürlich im Zweifel beweisen können. Fax, EInschreiben, etc. reichen hierzu grundsätzlich nicht aus. Wenn du aber den Glauben an ein friedliches Zusammenleben aufgegeben hast, kannst du die Kündigung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Kostet viel mehr und ist im Normalfall die berühmte Kanone auf Spatzen.

Zur Form der Kündigung:

Es gibt grundsätzlich kein Schriftformerfordernis für die Kündigung eines Versicherungsvertrags. Aber, die Parteien können soetwas durchaus vereinbaren und dies tun Versicherer in ihren AGBs. Die Anforderungen können dabei ganz unterschiedlich sein. Mal strenger, mal weniger streng.

Schau in die AGBs deines Versicherungsvertrags. Dort steht es ausführlich drin, was gilt und was nicht. Ein Beispiel mal von der Huk24:

"Jede Kündigung muss in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen

und ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht."

Oder Allianz:

"§ 4c Form und Zugang der Kündigung

(1) Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und sind

nur wirksam, wenn sie innerhalb der Kündigungsfrist zugehen."

Du siehst, ist Schriftform vereinbart, kommst du um einen Brief mit eigenhändiger Unterschrift nicht drum rum...

Was für ein Grundsatzurteil meinst du eigentlich? Aktenzeichen, Datum? Noch können wir nicht hellsehen....

 

Ansonsten, kannst du bitte deinen Avatar wechseln? Das ist peinlich und es fällt mir schwer dich so ernst zu nehmen...

Zitat:

Original geschrieben von MopedHeinz

Hat ein Kündigungsschreiben per e-Post + FAX jeweils juristische Gültigkeit? ( Generell; keine AGB-Regel/ was halt gesetzlich lt. dt. Versicherungsrecht gilt? )

Der Versicherer meint: nur postale Zusendung gilt! ( Gegenargument: Grundsatzurteil; FAX + e-Post rechtsgültig als Nachweis)

Keine Ahnung welches Grundsatzurteil du meinst. Der Epostbrief ersetzt jedenfalls keinen normalen Brief, da du da nicht unterschreiben kannst.

Siehe http://service.epost.de/faq/wof%C3%BCr-kann-ich-den-e-postbrief-nutzen

Zitat:

Mit dem E-POSTBRIEF können Sie auch vertrauliche oder formelle Dokumente wie z. B. Bewerbungsunterlagen oder Rechnungen übermitteln. Außerdem können alltägliche Vertragsabschlüsse (z. B. die Annahme eines Versicherungsangebots, Kaufverträge oder Dienstleistungsaufträge) verbindlich über den E-POSTBRIEF abgewickelt werden, sofern keine Schriftformerfordernisse entgegenstehen.

Ob bei dir Schriftform erforderlich ist, siehe Beitrag 1 drüber

Zitat:

Original geschrieben von chinaimbiss

 

Also ich verstehe unter einer Kündigung zum 31.12. das der Vertrag am 31.12. um quasi 24Uhr (falsch, sieh mal im Antrag bzw Police, da steht immmer 0:00, zumindest bei mir) endet. Kündigst du zum 01.01. kannst du durchaus ein weiteres Jahr am Vertrag hängen bleiben. Daher empfliehlt sich eine offene Formulierung der Kündigung. In etwa "kündige ich fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt."

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von chinaimbiss

 

Also ich verstehe unter einer Kündigung zum 31.12. das der Vertrag am 31.12. um quasi 24Uhr (falsch, sieh mal im Antrag bzw Police, da steht immmer 0:00, zumindest bei mir) endet. Kündigst du zum 01.01. kannst du durchaus ein weiteres Jahr am Vertrag hängen bleiben. Daher empfliehlt sich eine offene Formulierung der Kündigung. In etwa "kündige ich fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt."

Warum soll das falsch sein?. Ich habe deshalb auch geschrieben "quasi 24Uhr". Und außerdem habe ich geschrieben, dass man in die AKBs schauen soll.

Wie bitteschön willst du sonst kündigen, wenn nicht "zum 31.12." wenn der Vertrag am 01.01. um 00:00 nicht mehr gelten soll? Es gibt so etwas wie eine juristische Sekunde und genau das passiert nunmal um 00:00 Uhr wenn der eine Vertrag endet und der andere nahtlos anschließt.

Ich kündige immer rechtzeiteg per e-mail mit dem Wunsch einer Bestätigung

Wenn sich dann nichts rührt per Einschreiben mit Rückschein.Das war aber bislang nie erforderlich

Einfach zum 31.12.2011 24.00 Uhr kündigen.Das passt schon

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

 

 

Einfach zum 31.12.20011 24.00 Uhr kündigen.Das passt schon

Das wird aber eine sehr lange Frist. :eek:

Bis dahin hat sich das biologisch erledigt. :D

ihr diskutiert doch nicht ernsthaft darüber, ob es der 31.12. oder 1.1. etc sein soll?

und wenn das datum tatsächlich falsch sein sollte, dann wird der vr dir schon den nächstmöglichen termin nennen.

ich bitte euch... als ob unsere versicherer alle verbrecher wären...

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

 

Einfach zum 31.12.20011 24.00 Uhr kündigen.Das passt schon

Das wird aber eine sehr lange Frist. :eek:

Bis dahin hat sich das biologisch erledigt. :D

Habe es geändert.Bis dahin gibt es wohl keine Erde mehr... :D

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Einfach zum 31.12.20011 24.00 Uhr kündigen.Das passt schon

Das wird aber eine sehr lange Frist. :eek:

Bis dahin hat sich das biologisch erledigt. :D

Mit so einem Fehler kann man auch Autofahrer schocken: http://j.mp/vBFLmY ;-)

Themenstarteram 26. Oktober 2011 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

Keine Ahnung welches Grundsatzurteil du meinst. Der Epostbrief ersetzt jedenfalls keinen normalen Brief, da du da nicht unterschreiben kannst.

Siehe http://service.epost.de/faq/wof%C3%BCr-kann-ich-den-e-postbrief-nutzen

Möglich, dass es ein Grundsatzurteil gibt, welches eine Kündigung per e-mail bestätigt, unabhängig von eine Haushalts-AGB. Das war meine Frage.

-

Als E-post bezeichne ich eine email. Wenn ich eine Kündigung m. 300/600 dpi, unterschrieben einscanne und als PDF an die Versicherungszentrale zuschicke...müsste es in der Regel reichen?

Banken und Versicherungen sind vermutlich alles Verbrecher; aber nur vermutlich?

 

am 27. Oktober 2011 um 6:42

Zitat:

Möglich, dass es ein Grundsatzurteil gibt, welches eine Kündigung per e-mail bestätigt, unabhängig von eine Haushalts-AGB. Das war meine Frage.

So einfach ist es nicht. Die AKB sind Bestandteil des Versicherungsvertrags geworden und es gilt nunmal das, was vereinbart wurde.

Zitat:

Als E-post bezeichne ich eine email. Wenn ich eine Kündigung m. 300/600 dpi, unterschrieben einscanne und als PDF an die Versicherungszentrale zuschicke...müsste es in der Regel reichen?

OK, eine Kündigung per Email hat 2 Probleme. Ohne die besagte Signatur hat sie bei schriftform überhaupt keine Wirkung. Auch eingescannte Unterschrift ist nunmal nur eine Kopie. Das gleiche gilt fürs Fax. Lies der den § 126 BGB durch, erforderlich ist eine "eigenhändige Unterschrift". Das ist sehr eng auszulegen.

Ansonsten wird es schwierig im Zweifel zu beweisen, dass eine Email zugegangen ist (aber wie du das auch schreibst sagt der Versicherer eh, dass postalische Zusendung erforderlich ist).

Wie dir hier schon empfohlen wurde: Schick die Kündigung ganz normal per Post ab. Wenn du bis zum 15.11. keine Antwort hast kannst du nochmal per Einschreiben schicken bzw. auch anrufen und nachfragen, ob Kündigung angekommen ist.

 

PS:

Danke fürs entfernen des nervigen Avatars. So ist es schon viel besser!

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