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Kia Ceed ED grober Mangel

Kia Ceed
Themenstarteram 1. Mai 2021 um 7:53

Servus Gemeinde

Folgendes : Die Freundin hat eben im Jänner einen Kia Ceed ED SW 2007 erworben. Das Auto hatte Pickerl (Österreich) im Oktober 2020 gestanzt, sprich es hatte zu diesem Zeitpunkt gerade erst die Überprüfung bestanden. Nun ist mir beim Umstecken der Sommerreifen aufgefallen dass vorne links die Koppelstange auf der Seite des Stoßdämpfers komplett losgerostet ist. Ich hab bereits mit der Rechtsberatung gesprochen und die meinen dass einerseits der Privatverkäufer klagbar wäre ( da er das Auto als fahrtüchtig verkauft hat) und die Werkstatt die die Überprüfung gemacht hat klagbar wäre. In 6 Monaten ist es nämlich meines Erachtens fast unmöglich dass so viel Stahl wegrostet -> sie Fotos.

Ich wollte mal eure Meinungen hören was ihr von der Roststelle haltet und ob der Mangel bereits bestanden hat.

ALs Vergleich die Rechte Seite
Koppelstange seite
Vorne
+3
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37 Antworten

Der scheint immer gut gesalzen worden zu sein.

Das ist ja heftig und nicht in einem einzigen Jahr entstanden.

Dem Verkäufer wirst aber kaum einen Vorwurf machen können, wenn die HU frisch ist. Schließlich verlässt er sich aufs Pickerl.

Gruß jaro

Themenstarteram 1. Mai 2021 um 10:36

Zitat:

@jaro66 schrieb am 1. Mai 2021 um 11:50:37 Uhr:

Dem Verkäufer wirst aber kaum einen Vorwurf machen können, wenn die HU frisch ist. Schließlich verlässt er sich aufs Pickerl.

Gruß jaro

Die Anwältin hat was anderes gesagt. Das hat anscheinend der OGH im Jahr 2018 entschieden. Obwohl er Privatverkäufer ist, haftet er damit dass er das Auto als Gebrauchtwagen und nicht als Bastler Auto oder Reperaturbedürftig verkauft hat. Wusste ich auch nicht, werde mir das aber für meine zukünftigen Gebrauchtwagen Verkäufe merken.

In D muss explizit im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Wie Du schon schreibst ist's bei Euch wohl ähnlich.

Tja wenn er's nicht gemacht hat...

Hast Du ihn denn schon "friedlich " kontaktiert, was sagt er denn dazu?

Gruß jaro

Nur als genereller Hinweis: Hier auf Motor-Talk ist keine Rechtsberatung erlaubt.

Themenstarteram 1. Mai 2021 um 13:11

Zitat:

@206driver schrieb am 1. Mai 2021 um 14:16:04 Uhr:

Nur als genereller Hinweis: Hier auf Motor-Talk ist keine Rechtsberatung erlaubt.

Suche ja keine Rechtsberatung, die hab ich ja bereits. Mir geht's nur um Meinungen ob so viel stahl realistisch in 4 Monaten wegrosten können

Themenstarteram 1. Mai 2021 um 13:27

Zitat:

@jaro66 schrieb am 1. Mai 2021 um 13:19:44 Uhr:

In D muss explizit im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Wie Du schon schreibst ist's bei Euch wohl ähnlich.

Tja wenn er's nicht gemacht hat...

Hast Du ihn denn schon "friedlich " kontaktiert, was sagt er denn dazu?

Gruß jaro

Noch nicht, heute ist bei uns feiertag,, die Firma hat also geschlossen. Am Montag werde ich Mal anrufen, freundlich natürlich dass es auf Kulanz machen.

Da wird es wohl ein Gefälligkeits-Pickerl gegeben haben.

Zitat:

@Otsen schrieb am 1. Mai 2021 um 09:53:27 Uhr:

Ich hab bereits mit der Rechtsberatung gesprochen und die meinen dass einerseits der Privatverkäufer klagbar wäre ( da er das Auto als fahrtüchtig verkauft hat) ...

Nehmen wir mal als Beispiel eine alte Oma, die keine Ahnung von Autos hat, zum TüV fährt und ihre Plakette bekommt. Was kann die Oma dafür, dass ein Spezialist das Auto für fahrtüchtig erklärt hat? Und warum sollte die Oma ein Fahrzeug, welches zum Zeitpunkt des Verkaufs ohne erkennbare Mängel und mit frischen TüV vor der Tür stand als Bastler-Auto verkaufen? :rolleyes:

Sicherlich gibt es Fälle, wo ein Privatverkäufer mehr in die Zange genommen werden kann (z.B. wenn der Erstbesitzer einen Unfallwagen als unfallfrei verkauft). Aber bei einem 13-jährigen Wagen versteckte Rostprobleme als Vorsatz zu werten, sehe ich persönlich als aussichtslos.

Themenstarteram 2. Mai 2021 um 18:15

Zitat:

@Dodo4F schrieb am 2. Mai 2021 um 16:24:45 Uhr:

Zitat:

@Otsen schrieb am 1. Mai 2021 um 09:53:27 Uhr:

Ich hab bereits mit der Rechtsberatung gesprochen und die meinen dass einerseits der Privatverkäufer klagbar wäre ( da er das Auto als fahrtüchtig verkauft hat) ...

Nehmen wir mal als Beispiel eine alte Oma, die keine Ahnung von Autos hat, zum TüV fährt und ihre Plakette bekommt. Was kann die Oma dafür, dass ein Spezialist das Auto für fahrtüchtig erklärt hat? Und warum sollte die Oma ein Fahrzeug, welches zum Zeitpunkt des Verkaufs ohne erkennbare Mängel und mit frischen TüV vor der Tür stand als Bastler-Auto verkaufen? :rolleyes:

Sicherlich gibt es Fälle, wo ein Privatverkäufer mehr in die Zange genommen werden kann (z.B. wenn der Erstbesitzer einen Unfallwagen als unfallfrei verkauft). Aber bei einem 13-jährigen Wagen versteckte Rostprobleme als Vorsatz zu werten, sehe ich persönlich als aussichtslos.

Schönes Beispiel natürlich. Bei mir war es definitv keine alte Oma sondern jemand mitte 40 der sich mit Autos auskennt. Wie alt man ist, ist dem Recht aber egal. Da war die Rechtsberatung von der Rechtsschutz sehr klar dass sobald man ein Auto als Gebrauchtwagen verkauft, damit auch haftet dass es fahrtauglich und verlehrstüchtig ist. Am Ende wird das natürlich ein Gutachter noch genauer klären müssen. Primär geht es natürlich gegen die Werkstatt bei so etwas.

Eine Bekannte hatte aber so einen Fall erst letztes Jahr gewonnen daher bin ich sehr zuversichtlich. Sie hatte einen 2010er Passat gekauft mit neuem Pickerl welcher quasi ein Totalschaden war. Sie hat Recht bekommen, der Privatverkäufer müsste Privatinsolvenz anmelden und das Auto zurücknehmen und die Werkstatt hat die Lizenz verloren. Hat jedoch über 1 Jahr gebraucht der Spaß, nur hab ich echt genug von Gefälligkeits Pickerl und Tüvs..

Zitat:

@Otsen schrieb am 2. Mai 2021 um 20:15:15 Uhr:

Da war die Rechtsberatung von der Rechtsschutz sehr klar dass sobald man ein Auto als Gebrauchtwagen verkauft, damit auch haftet dass es fahrtauglich und verlehrstüchtig ist.

Genau das ist der Punkt. ... verlehrstüchtig IST und nicht in 6 Monaten SEIN WIRD. Der Wagen lief doch beim Verkauf sicherlich einwandfrei, oder etwa nicht?

Du kannst ja mal später berichten, was daraus geworden ist.

Themenstarteram 5. Mai 2021 um 7:02

Zitat:

@Dodo4F schrieb am 4. Mai 2021 um 22:44:12 Uhr:

Zitat:

@Otsen schrieb am 2. Mai 2021 um 20:15:15 Uhr:

Da war die Rechtsberatung von der Rechtsschutz sehr klar dass sobald man ein Auto als Gebrauchtwagen verkauft, damit auch haftet dass es fahrtauglich und verlehrstüchtig ist.

Genau das ist der Punkt. ... verlehrstüchtig IST und nicht in 6 Monaten SEIN WIRD. Der Wagen lief doch beim Verkauf sicherlich einwandfrei, oder etwa nicht?

Du kannst ja mal später berichten, was daraus geworden ist.

Er läuft jetzt ja auch einwandfrei. Ist ja kein sportwagen, das Auto hat nur 90ps, entsprechend schnell kannst du nur in Kurven fahren. Ein Pickerl hätte er aber nicht damit bekommen können!

Der Anwalt hat sich eh nochmal gemeldet. Grundsätzlich können wir nicht gegen die Werkstatt vorgehen da wir nicht das Pickerl bei der Werkstatt gemacht haben. Daher müssen wir den Verkäufer das melden und der muss das der Werkstatt weitergeben. Wenn er sich weigert wird geklagt hat der Anwalt der Rechtsschutz gesagt.

na dann viel erfolg

Hallo Otsen,

 

da wünsche ich dir viel Erfolg. Du wirst das den einen oder anderen Gutachter benötigen um beweisen zu können, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs Kenntnis von dem Defekt hatte.

Nur die Behauptung, dass jemand sich mit Mitte 40 mit Autos auskennen müsste ist dabei sehr dünn.

Dein Beispiel mit dem Totalschaden ist es etwas ganz anderes als in deinem Fall.

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