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Kindersitz ab wann keine Pflicht mehr ?
Guten Tag,
gestern Abend saßen mein Onkel, Mutter, Vater, Tante und ich am Tisch und dann kamen wir auf ein Thema zu sprechen, und zwar das Thema mit dem Kindersitz.
Alle am Tisch (alle besitzen einen Führerschein) haben gemeint, es sei noch eine Pflicht, dass das Kind noch einen Kindersitz nutzen muss, wenn es noch keine 150cm ist UND noch keine 12 Jahre.
Mein Onkel war der Einzige, der mir zugestimmt hat.
Wir haben einen kleinen Jungen in der Familie, dieser ist 14 Jahre alt und 135cm. Dieser darf vorne auf dem Beifahrersitz OHNE Kindersitz Platz nehmen, so behaupte ich das mal. Heißt also, das Kind muss entweder mind.12 Jahre alt sein, oder mind. 150cm, dann darf er vorne ohne Kindersitz sitzen. So kenne ich es noch aus der Fahrschulzeit.
Freiwillig ist aber, dass der Gurt, nicht am Hals entlang gehen soll, das ist nur eine Empfehlung.
Im Internet habe ich verschiedene Sachen gefunden, was ist denn nun wirklich richtig ?
Ich sage, dass ich Recht habe.
Freue mich über hilfreiche Antworten.
Dumme Kommentare kann man sich sparen, vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Du darfst gemäß § 21 Abs.1a StVO ab dem 12. Geburtstag ohne Kindersitz mitfahren, auch wenn du 1,50m nicht erreichst. Es ist allerdings zu vermuten, dass deine Eltern dann nicht so viel Wert auf Sicherheit legen.
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22 Antworten
Du darfst gemäß § 21 Abs.1a StVO ab dem 12. Geburtstag ohne Kindersitz mitfahren, auch wenn du 1,50m nicht erreichst. Es ist allerdings zu vermuten, dass deine Eltern dann nicht so viel Wert auf Sicherheit legen.
Die gesetzliche Regelung in § 21 der StVO ist ganz deutlich
"Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden."
Also in Deinem Fall muss gesetzlich kein Kindersitz verbaut werden.
Edit:berlin-paul war schneller
Das heißt aber doch im Umkehrschluss ;
Kinder bis zum vollendeten 12.LJ die größer als 150 cm sind betrifft das nicht , oder ?
Ebenso wenig wie ältere , die kleiner als 150 cm sind.
Von den Vorschriften abgesehen, sollte man die Kindersitze, aus Sicherheitsgründen, so lange es passt unbedingt nutzen. Weil z.B. die seitlichen Airbags noch nicht greifen beim seitlichen Crash.
Also auch die Sitzerhöhung erst einsetzen, wenn es anders nicht mehr geht.
Die Frage kann man sich schon dadurch beantworten, da Kleinwüchsige sicherlich nicht zur Nutzung von Kindersitzen verpflichtet sind.
Eine Sitzerhöhung ist da als ne gute Alternative
Hat aber keinen seitlichen Schutz.
Das ist richtig. Ging jetzt nur darum, daß der Gurt besser Sitz.
Gut, damit wäre mein Anliegen geklärt.
Euch Allen, vielen lieben Dank
Erschwerend kommt noch hinzu wenn das Kind schwerer als 36 kg ist, denn das ist die max zulässige Grenze für Kindersitze!!!
@Gururom
Nein, die 36 kg sind nur eine prüftechnische Angabe.
Es ist keine maximale "Zuladung".
Ein Kind über 36kg welches unter 150cm und unter 12 Jahre ist, muss weiterhin einen Kindersitz nutzen.
Zitat:
@Lexwalker schrieb am 4. März 2020 um 17:01:58 Uhr:
@Gururom
Nein, die 36 kg sind nur eine prüftechnische Angabe.
Es ist keine maximale "Zuladung".
Ein Kind über 36kg welches unter 150cm und unter 12 Jahre ist, muss weiterhin einen Kindersitz nutzen.
und wenn dann der Sitz zerstört wird, nicht den entsprechenden Schutz bietet???
Ist wer der Dumme?
Selbstverständlich gehört das Kind in einen Sitz, nur gibts keinen Zugelassenen und geprüften Sitz für diesen Fall
@Gururom
Selbstverständlich gibt es sowas, nämlich nach neuer Norm UN ECE R129-02 und R129-03.
Nur noch nach Körpergröße, kein Gewichtslimit.