Korrekte Rechnung für BAFA-Förderung
Ich habe heute die Rechnung für meinen iX3 erhalten, da steht das Basismodell sowie der Nettopreis drin, aber kein Hinweis auf den Herstelleranteil am Umweltbonus, lediglich der Gesamtrabatt.
Rein rechnerisch liegt der ausgewiesene Kaufpreis unter dem sog. Schwellenwert.
Ich frage mich allerdings, ob der Hinweis auf der BAFA-Seite
"....Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen..." nicht bedeutet, dass dieser separat in der Rechnung ausgewiesen sein muss.
Mein Händler sagt, das sei so, wie die Rechnung ausschaut, genau richtig. Da habe es noch nie Probleme gebeben.
Da bei Anträgen ab 01.06.2021 eine Rechnungskorrektur nicht mehr möglich ist und jeder Hersteller so seine eigene Philosophie hinsichtlich der Formvorschriften hat, würde mich interessieren, wer von Euch nach dem 01.06.2021 einen Antrag für einen BMW gestellt hat, wie die Rechnung aufgebaut war und ob es zwischenzeitlich einen Bescheid gab (positiv oder negativ)
Erschwerend kommt hinzu, dass mein letzter BMW-Händler schlappe 6 Monate und 4 Versuche (da war eine Rechnungskorrektur noch möglich) gebraucht hat, um eine BAFA-konforme Rechnung (Leasingvertrag) hinzubekommen. Immer mit dem Hinweis: ...das war noch nie ein Problem...
Ich möchte hier gar keine Diskussion anstossen hinsichtlich Ignoranz der Hersteller und Paragraphenreiterei der Behörde; ich möchte es nur so machen, dass ich meine Förderung auch bekomme
Viele Grüsse aus der Eifel
Jo
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141 Antworten
danke, kenne ich schon! Daher ja auch meine Nachfrage...
Ich möchte einfach ein paar "Echtfälle" haben, wo wirklich bei dieser Konstellation mit der BMW-Rechnung die Förderung gewährt oder abgelehnt wurde.
bei mir ist es genau gleich, mein Händler sagt so haben Sie es schon immer gemacht und es gab nie Probleme.
Meine Frau erwartet die nächsten Tage noch ihren i3s, anderer Händler, aber bei der Bestellung bzw Leasingvertrag ist der BAFA Hersteller Anteil auch nicht separat ausgewiesen, auch hier die Aussage alles währe Richtig so..
Bei mir hatte die Rechnung vom 11/2020 3 Seiten. Beim Nachlass findet sich der Absatz:
"Hinweis zur Abwicklung beim BAFA:
Der Netto-Kaufpreis für das Basismodell beträgt nach Abzug des Preisnachlasses XX.XXX EUR netto und enthält den Herstelleranteil am Umweltbonus i.H.v. 2250 EUR netto.
Es handelt sich um ein Fahrzeug ab Produktion 01. Juli 2019."
Der Preisnachlass muss >= dem Herstelleranteil (2250 € für PHEV / 3000 € für BEV) am Umweltbonus sein. Der Netto-Basis-Kaufpreis darf max. 40000 € betragen. Bis 65000 € Netto-Basis-Kaufpreis muss der Nachlass >= 1875 bzw. 2500 € betragen.
Also es gibt ja seitens BAFA schon 1-2 Ungenauigkeiten.
Z.B. der i3S ist mit 34.957,98 in der BAFA Liste, wären 41.600,00 Brutto. Aktueller Listenpreis ist aber 42.600,00.
Das "Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 21. Oktober 2020", Stand 02.08.2021 sagt, dass die Förderung nur bis zum 31.12.2021 möglich ist. Auf anderen Seiten der BAFA ist aber auch schon 2025 zu lesen.
Das Leasingbeispiel der BAFA zum i3 enthält gar keinen Nachlass.
Meine Meinung im Leasingfall:
- Ich traue dem BAFA Mitarbeiter zu die MwSt. von Bruttopreisen abzuziehen.
- Verbindliche Bestellung enthält Grundpreis vom Fahrzeug
- Leasingvertrag weißt Listenpreis und Nachlass aus (Listenpreis - Nachlass - MwSt. < Schwellenwert netto)
- Leasingdauer ist ersichtlich
Das sollte dann genügen.
In meiner Bestellung wurde der Netto Listenpreis (gewerbliche Bestellung) und der Gesamtnachlass ausgewiesen.
Der Herstelleranteil war weder in der Bestellung noch in Leasing Kalkulation / Leasing Antrag einzeln ausgewiesen.
Es war immer nur der Gesamtnachlass ersichtlich.
Der Antrag wurde am 28.06.21 gestellt und nach 6 Wochen war das Geld auf dem Konto.
Beitrag editiert, bitte beim Thema bleiben, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Ich würde auf jeden Fall darauf achten, dass in der Rechnung der Herstelleranteil korrekt als Einzelposten außerhalb des Rabatts aufgelistet ist. Das habe ich heute auch so mit meinem Händler für den i4 besprochen und das sollte für BMW eigentlich kein Neuland sein.
Bei Audi ist das automatisch sowohl auf der Bestellung wie natürlich auch auf der Rechnung vermerkt. Beim Q4 war die Prämie ohne Rückfrage innerhalb von vier Wochen auf dem Konto.
Ich hab den Verkäufer nochmal gebeten, den Herstelleranteil gesondert auszuweisen. Aber er sagt, er habe sich intern nochmal rückversichert und es dürfe nur ein Gesamtnachlass einschl. Herstelleranteil ausgewiesen werden. Dies sei mit dem BAFA so abgeklärt. Habe keine Lust, mir die Vorfreude auf das Fahrzeug mit unendlichen Diskussionen zu verderben. Sollte es aufgrund dieser Rechnung trotz meiner mehrfach geäußerten Bedenken zu einer Ablehnung kommen, werde ich wohl das Autohaus verklagen müssen.
Ich finde es erbärmlich, dass diese Behörde es nicht hinbekommt, eine eindeutige Formvorlage zur Verfügung zu stellen und ein Premium-Hersteller wie BMW es nicht für nötig erachtet, das im Kundeninteresse eindeutig zu klären. Aber als Kaufpreisbestandteil wird der Umweltbonus aktiv beworben…
Sachlich kann es keinen Zweifel an der Förderfähigkeit geben aber durch die Unfähigkeit der beteiligten Institutionen ergeben sich unzählige Diskussionen über Unsicherheiten bei den Käufern/Antragstellern.
Ich würde den Verkäufer schriftlich auffordern, eine Rechnung mit expliziter Ausweisung des Herstelleranteils und Modellbezeichnung laut BAFA-Liste auszustellen, um die Förderfähigkeit sicher zu stellen, und bei Ablehnung auf schriftlicher Antwort mit Begründung bestehen. Entweder ist ihm das zuviel Arbeit, und er gibt Dir einfach eine korrekte Rechnung, oder Du hast etwas Schriftliches in der Hand, aufgrund dessen Du später Schadenersatzforderungen stellen kannst.
Hab ich ja, trotzdem alles nicht sehr befriedigend…aber vielleicht sind wir auch alle zu skeptisch…ich warte jetzt mal ab, was passiert. Trotzdem würde ich mich freuen, Rückmeldungen zu BAFA-Bescheiden auf BMW-Anträge nach dem 01.06.2021 hier zu bekommen