ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kostenbescheid ohne Anhörungsbogen

Kostenbescheid ohne Anhörungsbogen

Hallo ihr Lieben,

grundsätzlich weiß ich, dass ich beim Parken ein Fehler begangen habe und ich hätte auch gern dass Bussgeld dazu bezahlt, nur es kam nichts. Außer ein Kostenbescheid, der mir morgen vom Halter zugesandt wird.

Hintergrund:

Das Fahrzeug läuft nicht auf meinen Namen (lediglich die KFZ-Versicherung).

Ich habe das Fahrzeug in einer ehemaligen Haltestelle (die Haltestelle wurde zum Wohle des Asylantenwohnheimes vorverlegt) in der Einbuchtung abgestellt. Es existieren keinerlei Schilder mehr, die irgendwelche Verbote zu diesem Bereich ausdrücken, der fließende Verkehr war nicht beeinträchtigt. Mein grober Fehler war, dass ich am 10.06.2021 entgegen den Fahrtrichtung geparkt habe.

Nun habe ich dem Halter am selben Tag mitgeteilt, dass ich einen Zettel an der Scheibe vorfand und er doch bitte auf den Anhörungsbogen meinen Namen und Adresse angeben solle, um den Umstand nicht unnötig hinauszuzögern. Leider bekam er nichts.

Erst heute (also nach Ablauf der Verjährungsfrist) erhielt er einen Kostenbescheid mit den üblichen Floskeln, dass der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.... blablabla

Ich bin der Meinung, dass ich bei diesem Parkvergehen mit einer geringeren Gebühr dabei gewesen wäre.

Ja, ich gehe sogar davon aus, dass von der Stadt bewusst die Zeit überschritten wurde, damit der höhere Betrag des Kostenbescheids über die Halterhaftung eingefordert werden kann.

Gibt es eine Möglichkeit die Stadt nur aufs Bussgeld +Verwaltungsgebühr bei ordnungsgemäßen Vorgehen zurück zu drängen?

Lieben Gruß

Asmo

PS: Habe bei meiner Forum-Suche keine befriedigende Antwort gefunden. Die meisten Bussgeldbescheide bewegen sich offensichtlich in höheren Gebühren, so dass diejenigen mit dem Kostenbescheid hoch zufrieden sein könnten.

Ähnliche Themen
46 Antworten

Zitat:

Ich bin der Meinung, dass ich bei diesem Parkvergehen mit einer geringeren Gebühr dabei gewesen wäre.

Wieso nur habe ich so eine Info erwartet?

Zitat:

Ja, ich gehe sogar davon aus, dass von der Stadt bewusst die Zeit überschritten wurde,

Auch die Angabe gehört zu so einer Story. Es soll sogar Leute geben, die so einen Unsinn glauben.

Du merkst schon, ich glaube dir nicht. Für mich ist das die übliche Geschichte: Der Falschparker hat die geniale absolut neue Idee zu behaupten, die Anhörung hat den Halter (meist er selbst) nicht erreicht. Da die Stadt den Empfang nicht belegen kann muss er nichts zahlen.

Der Fehler dabei: Der Halter muss die Verwaltungsgebühren auch zahlen, wenn der Anhörungsbogen ihn nicht erreicht hat.

Zitat:

Gibt es eine Möglichkeit die Stadt nur aufs Bussgeld +Verwaltungsgebühr bei ordnungsgemäßen Vorgehen zurück zu drängen?

Nein, zumal schon die Verjährung eingetreten ist.

Um den Kostenbescheid zu verschicken muss die Stadt zunächst versuchen den Falschparker zu ermitteln. Bei Parkvergehen wird üblicherweise der Halter angeschrieben. Wenn der Halter den Falschparker nicht nennt sind bei Massenvergehen wie Parkvergehen keine weiteren Ermittlungen erforderlich, da in der Regel die Verjährung eintritt.

Dass eine Anhörung verschickt wurde kann die Stadt durch ihre Poststelle belegen, bei der alle Post registriert wird. Ob die Anhörung den Halter erreicht (eigentlich immer) oder nicht spielt keine Rolle, die Stadt muss nur aktiv werden.

 

Aus aktuellem Anlass und mir selbst passiert: beim Abholen eines Pakets in einem verkehrsberuhigtem Bereich wohl beobachtet worden, wie ich entgegen der Fahrtrichtung geparkt habe. Hat vielleicht 2 Minuten gedauert und wahrscheinlich war da eine Ordnungskraft auf dem Weg nach Hause. Mich hat niemand angesprochen und ich habe keinen "Zettel unter dem Scheibenwischer" gehabt.

Nach 7 Tagen Knöllchen über 10,- Euro erhalten.

Mich nur kurz gewundert, wer denn da die OWi aufgenommen hat (steht da natürlich nicht, aber wahrscheinlich jemand aus dem kommunalen Ordnungsdienst).

Lösung und Endergebnis: Fehlverhalten merken (nur noch in Fahrtrichtung parken und nicht so faul sein), 10,- Euro bezahlen und gut. Ziel des "Verwarngeldes" wurde erreicht (Verkehrserziehung). Bei Selbsterkenntnis schmunzeln.

Mein Rat: Ja, blöd gelaufen ohne Anhörungsbogen. Es ist einfacher und spart viele Gedanken und Rumrennerei, wenn man den Fehler zugibt und akzeptiert, dass wir ein komplexes Verwaltungsrecht haben. Die manchmal daraus resultierenden, höheren "Parkgebühren" kann man auch einfach mal zahlen.

@MrMurphy Es gibt verschiedene Gründe, weshalb der Halter in einer anderen Stadt wohnt, die ich hier aber aus persönlichen Gründen nicht breit treten möchte. Es ist nur schade, dass du offensichtlich alle Menschen über einen Kamm scherst. :-(

Aber ich bin dir für den letzten Absatz dankbar, mit dem Hinweis, dass die Poststelle den Versand eines Anhörungsbogen belegen könnte.

Die Frage ist jetzt nur, ob ich als Privatperson darin Einsicht nehmen darf, obwohl mir das Fahrzeug nicht gehört. Der Halter - eine 88. Jährige - kann nicht mal eben 100 km Entfernung auf die leichte Schippe nehmen, um zur Poststelle zukommen.

Zitat:

@Asmo schrieb am 18. September 2021 um 00:58:04 Uhr:

grundsätzlich weiß ich, dass ich beim Parken ein Fehler begangen habe

Und an der Stelle is das Ding doch durch, oder was gibts da noch ?

Damit, in welcher Form auch immer, den Halter noch zu belästigen, zumal in dem Alter, ist hochgradig sozial. Wenn da noch ein Rest Anstand ist bezahl den Scheiß.

Und dann nimm Auto und Verantwortung auf dich selbst und gut is.

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 18. September 2021 um 07:05:07 Uhr:

Zitat:

Ich bin der Meinung, dass ich bei diesem Parkvergehen mit einer geringeren Gebühr dabei gewesen wäre.

Wieso nur habe ich so eine Info erwartet?

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 18. September 2021 um 07:05:07 Uhr:

Zitat:

Ja, ich gehe sogar davon aus, dass von der Stadt bewusst die Zeit überschritten wurde,

Auch die Angabe gehört zu so einer Story. Es soll sogar Leute geben, die so einen Unsinn glauben.

Du merkst schon, ich glaube dir nicht. Für mich ist das die übliche Geschichte: Der Falschparker hat die geniale absolut neue Idee zu behaupten, die Anhörung hat den Halter (meist er selbst) nicht erreicht. Da die Stadt den Empfang nicht belegen kann muss er nichts zahlen.

Der Fehler dabei: Der Halter muss die Verwaltungsgebühren auch zahlen, wenn der Anhörungsbogen ihn nicht erreicht hat.

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 18. September 2021 um 07:05:07 Uhr:

Zitat:

Gibt es eine Möglichkeit die Stadt nur aufs Bussgeld +Verwaltungsgebühr bei ordnungsgemäßen Vorgehen zurück zu drängen?

Nein, zumal schon die Verjährung eingetreten ist.

Um den Kostenbescheid zu verschicken muss die Stadt zunächst versuchen den Falschparker zu ermitteln. Bei Parkvergehen wird üblicherweise der Halter angeschrieben. Wenn der Halter den Falschparker nicht nennt sind bei Massenvergehen wie Parkvergehen keine weiteren Ermittlungen erforderlich, da in der Regel die Verjährung eintritt.

Dass eine Anhörung verschickt wurde kann die Stadt durch ihre Poststelle belegen, bei der alle Post registriert wird. Ob die Anhörung den Halter erreicht (eigentlich immer) oder nicht spielt keine Rolle, die Stadt muss nur aktiv werden.

Ob das alles so richtig ist?!

Verjährung bedeutet, dass eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt werden kann.

 

Den Zugang eines Bescheides durch Nachweis des Absendens zu erbringen dürfte ebenfalls nicht möglich sein.

Zitat:

Den Zugang eines Bescheides durch Nachweis des Absendens zu erbringen dürfte ebenfalls nicht möglich sein.

Muss doch auch nicht. Wenn der Bescheid nicht ankommt oder der Zugang bestritten wird folgen halt die weiteren Schritte von Seiten der Behörden. Den Zugang von amtlichen Schreiben zu bestreiten ist für mich im Endeffekt nur kindisch. Zumal das weitere Vorgehen der Behörden vorgegeben und bekannt ist.

Zitat:

Es ist nur schade, dass du offensichtlich alle Menschen über einen Kamm scherst.

Nein. Aber deine Angaben passen halt nicht. Du nutzt ein Fahrzeug, das auf eine andere Person zugelassen ist, hast dadurch also offensichtlich große Vorteile. Du bist vorgeblich bereit, die Person von jeglichem Stress fernzuhalten. Machst dann aber genau das Gegenteil.

Und um welchen Unterschieds-Betrag geht es bei deinem Aufstand? 5,00 Euro? 10,00 Euro? 20,00 Euro? Es wird wohl kaum um ein Fahrverbot oder Punkte gehen. Auch wenn der Anhörungsbogen nicht angekommen ist solltest du einfach zahlen. Du hast falsch geparkt und verloren - so what? Wie oft hast du schon falsch geparkt und bist nicht erwischt worden? Setz das einfach mal in Relation.

So wie du die Situation beschreibst kann die Halterin den Anhörungsbogen auch verschludert haben, du bist ja weit weg.

Zitat:

Die Frage ist jetzt nur, ob ich als Privatperson darin Einsicht nehmen darf, obwohl mir das Fahrzeug nicht gehört.

Nein, weder die Halterin noch du.

Die Halterin kann entweder nicht reagieren oder Widerspruch einlegen. Dann kommt es eventuell zu einem weiteren Schreiben und im Endeffekt zum Gerichtsprozess, bei dem die Behörde den Postausgang belegen muss und in der Regel auch kann.

Du kannst einfach zahlen und den Vorgang abschließen.

Nein, es gibt keine Möglichkeit, die Stadt auf ein anderes Vorgehen zurückzudrängen. Sie muss nicht anhören. Sie muss nicht eine Verwarnung vorwegschicken. Sie kann jeden noch so kleinen Verstoß sofort mit Bußgeldbescheid verfolgen. (So ähnlich, wie niemand verpflichtet ist, fällige Forderungen drei oder auch nur einmal anzumahnen, was viele zu unrecht als Verpflichtung ansehen.)

Allerdings kann die Einrede der Verjährung erhoben werden, wenn der Bußgeldbescheid (?), der hier als Kostenbescheid bezeichnet ist, zu spät zugestellt wurde.

Zitat:

@Asmo schrieb am 18. September 2021 um 00:58:04 Uhr:

Erst heute (also nach Ablauf der Verjährungsfrist) erhielt er einen Kostenbescheid mit den üblichen Floskeln, dass der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.... blablabla

Um was für einen Betrag geht es denn? Sind das nicht 18,50 €? Gegen die Fahrtrichtung parken kostet 15,- €. Also geht es um 3,- €.

Wenn man unbedingt möchte und selbst der Halter des Fahrzeugs ist, kann man sich gerne um diesen Betrag streiten. Da du aber nicht der Halter des Fahrzeugs bist, empfehle ich zu zahlen und gut. Jemand anderen mit reinziehen und den ganzen Ärger aufhalsen, nur weil man 3,- € sparen möchte und aus Prinzip würde ich nicht machen.

 

Gruß

Uwe

Ich verstehe die ganzen Abläufe nicht. Es war doch etwas an der Scheibe gehangen. Das ist eine Verwarnung. Warum wurde die nicht vom TE gezahlt und fertig? Ist doch egal, von welchem Konto das bezahlt wird?

ne, ne, so einfach macht man nicht, schließlich hab ich ein recht auf was schriftliches :D

:):):):)

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. September 2021 um 09:07:08 Uhr:

Um was für einen Betrag geht es denn? Sind das nicht 18,50 €? Gegen die Fahrtrichtung parken kostet 15,- €. Also geht es um 3,- €.

Kostenbescheid = 28,50.- €

Zitat:

@nogel schrieb am 19. September 2021 um 09:56:02 Uhr:

Ich verstehe die ganzen Abläufe nicht. Es war doch etwas an der Scheibe gehangen. Das ist eine Verwarnung. Warum wurde die nicht vom TE gezahlt und fertig? Ist doch egal, von welchem Konto das bezahlt wird?

Nicht überall gibt es die Zahlungsinformationen gleich dazu. In vielen Kommunen wird nur benachrichtigt, dass eine Owi festgestellt wurde und Schriftliches folgt. Dann muss man die Zettelschwalben nicht mit Druckern ausrüsten.

Zitat:

@nogel schrieb am 19. September 2021 um 09:56:02 Uhr:

Ich verstehe die ganzen Abläufe nicht. Es war doch etwas an der Scheibe gehangen. Das ist eine Verwarnung. Warum wurde die nicht vom TE gezahlt und fertig? Ist doch egal, von welchem Konto das bezahlt wird?

Weil nicht jede Kommune drauf schreibt was vorgeworfen wird und was es kostet. Oftmals steht auf den Zetteln nur drauf, das was kommen wird.

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Sept. 2021 um 10:55:12 Uhr:

Weil nicht jede Kommune drauf schreibt was vorgeworfen wird und was es kostet. Oftmals steht auf den Zetteln nur drauf, das was kommen wird.

Was? Es steht nichtmal drauf, was einem vorgeworfen wird? Naja, wenn das so sein sollte, laß ich mich gerne belehren.

 

Kenn ich aus gut 30 Jahren Autofahren nicht (Bayern).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kostenbescheid ohne Anhörungsbogen