- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Kostenersatzbescheid für Einsatz der Feuerwehr
Kostenersatzbescheid für Einsatz der Feuerwehr
Hallo Zusammen,
Kennt sich jemand aus ? Mir ist auf einem Rastplatz der Dieselfilter geplatzt habe natürlich die Feuerwehr gerufen die den ausgelaufen Diesel beseitigt haben. Heute einen Kostenersatzbescheid bekommen über 490,75 Euro kann ich Wiederspruch einlegen , geschehen 17.06.2021, oder ist der sinnlos? Wo für bezahlt man Steuern? Gruß Franz
Ähnliche Themen
5 Antworten
Hallo Franz,
da verwunderst Du mich etwas.. Anscheinend verwechselst Du da etwas, eine technische Hilfeleistung kostet auch bei der Feuerwehr etwas. Menschenrettung, meist mit dem Rettungsdienst (bei dem ich seit 21 Jahre arbeite) ist eine hilfeleistung die keine Kosten für die Person verursacht.
Das hat mit den Steuern nichts zu tun, da sind die meisten Feueerwehren eh nicht verwöhnt.. Auf die staatlichen Zulagen bezogen..
Wenn du beispielsweise eine Firma zur Schadstoffbeseitigung beauftragt hättest, wäre da ja auch klar eine Rechnung gekommen.
Wie es bei einer Berufssfeuerwehr genau aussieht weiß ich nicht, wenn es eine freiwillige Feuerwehr war, kommt bei technischer Hilfeleistung immer ein Kostanbescheid.
Gruss micha
Danke für deineAusführungen . GrußFranz
Zitat:
@Knalli76 schrieb am 8. Februar 2024 um 12:11:20 Uhr:
Hallo Franz,
da verwunderst Du mich etwas.. Anscheinend verwechselst Du da etwas, eine technische Hilfeleistung kostet auch bei der Feuerwehr etwas. Menschenrettung, meist mit dem Rettungsdienst (bei dem ich seit 21 Jahre arbeite) ist eine hilfeleistung die keine Kosten für die Person verursacht.
Das hat mit den Steuern nichts zu tun, da sind die meisten Feueerwehren eh nicht verwöhnt.. Auf die staatlichen Zulagen bezogen..
Wenn du beispielsweise eine Firma zur Schadstoffbeseitigung beauftragt hättest, wäre da ja auch klar eine Rechnung gekommen.
Wie es bei einer Berufssfeuerwehr genau aussieht weiß ich nicht, wenn es eine freiwillige Feuerwehr war, kommt bei technischer Hilfeleistung immer ein Kostanbescheid.
Gruss micha
Im Gebührenbescheid müsste die Rechtsquelle stehen, aufgrund derer der Bescheid erlassen wurde. In der Regel ist es die Feuerwehrgebührenordnung der Gemeinde, deren Feuerwehr gerufen wurde. Die meisten solcher Ordnungen (oder Satzungen) findest Du heute sogar im Internet. Dort kannst Du dann nachlesen, warum Du diesen Bescheid bekommen hast.
In der Regel gibt es Einsätze der Feuerwehr, die auf Kosten der Allgemeinheit gehen, ebenso wie Einsätze, wo man auch als Geschädigter für den Einsatz aufkommen muss. Genaueres sollte in der besagten Gebührenordnung stehen.
Man kann den Bescheid über die Kfz-Haftpflichtversicherung abrechnen. Je nach Vertrag kann es dann aber leider zu einer Hochstufung in der SF kommen...
Zitat:
Man kann den Bescheid über die Kfz-Haftpflichtversicherung abrechnen. Je nach Vertrag kann es dann aber leider zu einer Hochstufung in der SF kommen...
Nur das der Wagen in 023 verkauft wurde und im Nachhinein geht wohl nicht .
Gruß Franz