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Kündigung der KFZ-Versicherung

Themenstarteram 19. September 2007 um 10:10

Ich kann leider die Kosten meines PKW nicht mehr tragen ( Versicherung, Steuer usw. ), meine Frage ist: Wenn ich den Wagen abmelde, bekommt die Versicherung dann ein schreiben über die Abmeldung meines Wagens und bin ich dann aus dem Versicherungsvertrag raus, oder muss ich noch ein Kündigungsschreiben an die Versicherung verfassen?

Ich bitte um eine schnelle und korrekte Antwort und bedanke mich im Vorraus.

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18 Antworten

Ich kann die sagen wie es bei mir war, als ich vorletzten Monat meinen wagen Verkauft habe.

Abmeldung an der Zulassungstelle + Mitteilung an die Versicherung über die Abmeldung.

Innerhalb von 2 Tagen lag im Briefkasten ein Brief der Versicherung, das der Restbetrag zurückerstattet wird. Der von der Steuer zwei Wochen später.

Eine Extra-Kündigung sollte nicht nötig sein, informieren würde ich sie aber schon. Allerdings sollte die Hotline deiner Versicherung dir da genau auskünfte geben können.

Themenstarteram 19. September 2007 um 10:25

danke für die schnelle antwort, das heißt ich melde ihn ab, meine versicherung wird gekündigt und ich bekomme den restbetrag der steuer rückerstattet?!

am 19. September 2007 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von anyos

danke für die schnelle antwort, das heißt ich melde ihn ab, meine versicherung wird gekündigt und ich bekomme den restbetrag der steuer rückerstattet?!

genau so läuft es :-)

wenn du das auto nur abmeldets, musst du die versicherung nicht extra kündigen ... das läuft völlig automatisch über die zulassungsstelle

wenn das auto aber gleich weiterverkauft wird, würde ich der versicherung nur kurz bescheid geben

wenn du beim finanzamt schon am lastschrifteinzugsverfahren teilgenommen hast, wird der restbetrag wieder auf dein konto überwiesen (geht oft recht flott) ... wenn du aber immer per rechnung bezahlt hast, bekommst du einen scheck, das dauert dann wieder etwas länger

ansonsten brauchst du dir keine sorgen machen ... einfach abmelden, und alles läuft automatisch :-)

am 19. September 2007 um 18:01

Wenn sich das Fahrzeug noch in deinem Besitz befindet und eine Teilkaskoversicherung bestanden hatte, würde ich mir eine Kündigung der Vertrages überlegen. Nach der Abmeldung des Fahrzeuges besteht bis zu 18 Monaten (je nach Versicherung) noch kostenloser Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung im Rahmen einer Ruheraumversicherung.

Wobei es auch Versicherungsverträge gibt, die nicht tagegenau abrechnen.

Wenn Dein Auto z.B. 9 Monate versichert ist, zahlst trotzdem 11 Monate.

War zumindest bei einem Kollegen so, der bei der HUK war.

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

Wobei es auch Versicherungsverträge gibt, die nicht tagegenau abrechnen.

 

Wenn Dein Auto z.B. 9 Monate versichert ist, zahlst trotzdem 11 Monate.

 

War zumindest bei einem Kollegen so, der bei der HUK war.

 

 

Es betrifft unterjährige Verträge. Dort erfolgt die Abrechnung nach Kurztarif und nicht nach Tagen.

 

skysurfer5

 

Zitat:

Original geschrieben von anyos

Ich kann leider die Kosten meines PKW nicht mehr tragen ( Versicherung, Steuer usw. ), meine Frage ist: Wenn ich den Wagen abmelde, bekommt die Versicherung dann ein schreiben über die Abmeldung meines Wagens und bin ich dann aus dem Versicherungsvertrag raus, oder muss ich noch ein Kündigungsschreiben an die Versicherung verfassen?

 

Ich bitte um eine schnelle und korrekte Antwort und bedanke mich im Vorraus.

 

Hi anyos,

 

Planst Du den Wagen irgendwann wieder zuzulassen oder wird er auch verkauft? 

Solltest Du denselben Wagen nur vorübergehend abmelden und möchtest  eine Wiederzulassung im nächsten Jahr bei einem anderen (günstigeren) Versicherer vornehmen, so ist trotzdem eine Ablaufkündigung an die bisherige Versicherung zu schreiben.

Ansonsten hat die bisherige Versicherung die älteren Vertragsrechte und gibt den Vertrag nicht frei. Somit bescheinigt diese auch nicht die zuletzt gültige SF-Klasse an den neuen Versicherer.;)

Bitte beachten.

 

skysurfer5:)

 

 

 

Hi,

soweit korrekt - möchte nur noch ergänzen, dass beim Verkauf ein kleines formloses Schreiben "Bitte um Vertragsbeendigung um Abrechnung. restbetrag auf Konto xxx" die Sache zumindest beschleunigt und Du Dein Geld eher wieder hast.

Natürlich geht der Vertrag automatisch in den Ruhezustand - das heißt aber nicht, dass es sofort das Geld wieder gibt.

Oftmals wird vermutet, dass ein Folgefahrzeug kommt und der Beitrag dann damit verrechnet.

Wechselt man mit dem Folgefahrzeug gibts ja noch ne Mitteilung vom neuen Versicherer.

Macht man aber das, was der TE vorhat, sollte man sich schon kurz melden um die richtige Beendigung des Vertrages zu beschleunigen.

Grüße

Schreddi

PS: Natürlich wieder gesellschaftsspezifisch und damit überall anders, ich kenn es aber nicht nur von drei größeren so.

am 20. September 2007 um 6:26

das beste wird wohl sein:

abmelden, und gleichzeitig der versicherung bescheid geben!

am 12. Mai 2008 um 16:15

normalerweise bekommt die versicherung nach abmeldung des fahrzeuges vom straßenverkehrsamt die mitteilung, dass das jeweilige Fahrzeug abgemeldet wurde. Dennoch kommt es immer häufiger vor, dass einige Verträge unbemerkt weiterlaufen.

Denke mal das liegt u.a. an den Personaleinsparungen in den Konzernen.

Daher ist es immer besser, wenn man direkt noch ein Schreiben an die Versicherung aufsetzt, dass das Auto abgemeldet wurde und - wichtig - was mit dem Beitragsguthaben passieren soll. Bei Abmeldung wird in der KFZ-Versicherung taggenau abgerechnet. Aber auch nur, wenn man das seiner Versicherung mitteilt. Ansonsten gehen die davon aus, dass ein weiteres Fahrzeug angemeldet wird, womit das Guthaben verrechnet wird. (Obs wirklich gemacht wird, andere Sache...)

Hier gibt es neben vielen Kündigungsvorlagen u.a. auch ne PDF-Vorlage, um die Versicherung über die Abmeldung zu benachrichtigen: http://www.kostenlose-vordrucke.de/.../...eldung-mitteilung-versi.html

gruß

firasco :P

Gibt es ein zuständiges Anmelde/Abmelde-Amt je nach Kennzeichen, oder kann man einfach das nächst beste nehmen?

Zitat:

Original geschrieben von AR147

Gibt es ein zuständiges Anmelde/Abmelde-Amt je nach Kennzeichen, oder kann man einfach das nächst beste nehmen?

Abmelden kannst Du bei jedem Straßenverkehrsamt.

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