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Kulanz ohne Prüfung zugesagt und dann nach Reparatur abgelehnt

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 8:28

Liebe Forenmitglieder,

ich erhoffe mir bei Euch eine kleine Einschätzung zu einem Problem, dass ich mit einem freundlichen Vertragsbetrieb habe.

Wir fahren einen Golf VI Variant mit 105 PS Common-Rail Diesel und 7-Gang-DSG Getriebe. Der Wagen ist EZ 7/2011 und wurde von uns im Januar diesen Jahres bei etwa 90.000 km gekauft.

Das Fahrzeug funktionierte bis vor einigen Wochen einwandfrei. Dann traten Geräusche und Änderungen im Fahrverhalten ausschließlich beim Beschleunigen auf.

Die Änderungen im Fahrverhalten umfassen hartes Rupfen der Gangschaltung bei Ausrollen und Wiederanfahren als auch Schaltvorgänge bei denen ich das Gefühl habe, als sei die Kupplung viel zu lange offen. Die Fahrgeräusche beinhalteten ein relativ lautes Klopfen.

Die Vorstellung in 2 Werkstätten erbrachte als klares Urteil, dass es sich um die inneren Antriebswellengelenke handeln müsse. Diese wurden in mehreren Etappen gewechselt, was aber zu keinem Erfolg geführt hat. Die VW-Vertragswerkstatt hat dann mitgeteilt, dass nun nur noch das Getriebe übrig bleibe.

Um mich aus dem Schocktief zu holen, wurde mir mitgeteilt, dass es dazu eine großzügige Basiskulanz von VW gäbe, die mir angeboten wurde. Da ich ordentlich Geld und Zeit in die versuchten Reparaturen der Antriebswellengelenke gesetzt hatte, bestellte der VW-Betrieb nun das Getriebe. Der Einbau fand statt, ich holte am nächsten Tag meine Schlüssel und das Auto ab, Fehler beseitigt und ich dachte der Fall ist dann bis auf meine Restzahlung erledigt.

Nun wurde ich wieder kontaktiert. Man habe festgestellt, dass die Serviceintervalle nicht korrekt eingehalten wurde und ein 60.000 km - Ölwechsel nicht stattgefunden hat beim DSG-Getriebe. Die Kulanz habe sich damit erledigt. Das Serviceheft lag zu den diversen Terminen immer vor und wurde offensichtlich vor der Reparatur überhaupt nicht eingesehen, sonst wäre sowas wie die Serviceintervalle doch aufgefallen.

Der 60.000-km Ölwechsel gilt nur für das 6 Gang DSG, hier hat sich der Händler getäuscht. Die Inspektionsintervalle: 33497, 64717, 99307, 131464

Handelt es sich hierbei tatsächlich um lückenhaften Service ? Besteht seitens des Vertragsbetriebes nicht eine Pflicht sich die Vorbedingungen einer Kulanz anzusehen, bevor das Angebot überhaupt gemacht wird ? Im Vorhinein war nur die Rede davon, dass das Getriebe im NACHHINEIN bei VW in WOB einer Prüfung unterzogen wird. Ich soll natürlich nun eine saftige Rechnung zahlen.

Kulanz sei eine freiwillige Leistung....., ja schon denke ich, aber dann muss ich doch vorher darauf hingewiesen werden, dass die Kulanz wahrscheinlich nicht greift, wenn der Service "lückenhaft" ist.

Gerade wegen des Irrtums wegen der 60tkm Ölwechsel-Geschichte, die es ja gar nicht gibt Zweifel ich an den Aussagen des Betriebes. Wie schätzt ihr das ein ? Der Händler ist hierzu nicht mehr kommunikationsbereit und wird die Rechnung nun verschicken.

Für Eure Rückmeldung danke ich im Voraus.

Ben

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. Januar 2015 um 18:25

Hallo liebe Forengemeinde,

es ist etwas her, aber bis heute hat die finale Antwort seitens VW und des Händlers nun gedauert. Gern möchte ich aber das Ergebnis trotz der langen Zeit hier noch kundtun.

Kurzum, VW hat jegliche Kulanz auch nach erneuter Bitte um Überprüfung des Sachverhaltes abgelehnt. Begründet wurde das "Nein" leider nicht noch mal, ich erhielt lediglich die Information seitens der Vertragswerkstatt, dass sich VW nicht in der Lage sieht, irgendetwas für uns zu tun.

Damit muss ich nun leben, "Handschlagqualität" ist eben nur Handschlag und aus diesen Fehlern lernt man natürlich, wenn auch mit bitterem Beigeschmack. Wir werden da nichts weiter unternehmen, ist ja auch müßig nun, aber als Vielfahrer steht irgendwann wieder ein Autokauf an und dann muss man sehen, ob es wieder VW wird, wahrscheinlich (und ich hätte bisher nie gedacht, dass zu sagen) nicht.

Viele Grüße

Benjamin

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Hast du die Kulanzzusage schriftlich?

Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 8:38

Moin,

also ich habe die Kulanzzusage nicht schriftlich. Ich habe bei der Beauftragung den Wisch aus dem Computersystem mit der Basiskulanz gesehen, 100% Teile, 50% Lohn. Ich musste wegen einer Inspektion in einem anderen Betrieb sogar noch eine Rechnung abgeben als Nachweis. Es lagen also alle Unterlagen vor.

Wenn du den Auftrag mit der Kulanzzusage so unterschrieben hast, ist du Sache für mich eindeutig! Wenn auf dem von dir unterschriebenen Auftrag davon keine Rede ist, steht Aussage gegen Aussage!

Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 8:48

Die Kulanzabfrage heftete da dran, aber liegt mir natürlich nicht vor. Der Händler bestreitet auch nicht, dass wir über die Kulanz gesprochen haben, er hat aber meiner Meinung nach eine Sorgfaltspflicht ggü. dem Kunden, für die Gewährung der Kulanz alle Vorbedingungen zu prüfen. Und ich denke, dass die Schlichtungsstelle sich ggf. schon dafür interessieren könnte.

Wenn ich vorher gewusst hätte, dass eine Kulanz in Gefahr ist, dann hätte ich ggf. ja anders entschieden.

Was ist denn mit den Serviceintervallen ? Sind die tatsächlich lückenhaft ?

Wenn es den Ölwechsel für das 7 Gang DSG bei 60 tkm nicht gibt und das kann man ja beweisen, bist Du ja aus dem Schneider , aber auf der anderen Seite, ist der Händler so deppert , dass er den Wartungsumfang des DSG nicht kennt

Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 8:57

Das geht sogar aus dem Serviceheft hervor.

Die Frage nach den Serviceintervallen verbleibt natürlich. Ich frage mich, ob ich den Sachverhalt an die Kundenbetreuung des Werks schicken soll. Im Grunde hätte die Kulanz aus "formalen" Gründen gar nicht in Aussicht gestellt werden dürfen. Im Nachhinein ist der eine Ablehnungsgrund falsch und der andere irgendwie zweifelhaft. Habt Ihr Erfahrungen mit nachträglicher Kulanz bei VW ?

Meinem Wissen nach, ist am 7 Gang DSG bei 60.000 km kein Ölwechsel vorgesehen.

Was steht den diesbezüglich im Serviceplan des Fahrzeughalters?

Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 9:05

Zitat:

@Waeller5 schrieb am 11. Oktober 2014 um 10:59:07 Uhr:

Meinem Wissen nach, ist am 7 Gang DSG bei 60.000 km kein Ölwechsel vorgesehen.

Was steht den diesbezüglich im Serviceplan des Fahrzeughalters?

Serviceheft sagt - NUR 6-GANG DSG

 

Ich würde mich freundlich mit einer erneuten Kulanzanfrage an den Hersteller wenden.

 

Edit:

Hast du / der :) eventuell den DSG Ölwechsel, mit der 1 Inspektion nach 3 Jahren, verwechselt?

Also warum die Kulanz abgelehnt wurde, ist eigentlich unerheblich. Kulanz ist eine freiwillige Sache und kann auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Wichtig ist, ob es eine schriftliche Zusage der Kulanz gab... Wobei auch die wohl nur vorläufig ist, denn VW schaut sich die beschädigten Teile an und kann auch dann noch im Falle eines Falles (z. B. mutwillige Beschädigung o. Ä.) eine Kulanz ablehnen.

Ich würde mich mal direkt an VW wenden...

Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 9:49

Zitat:

@bguenduez schrieb am 11. Oktober 2014 um 11:16:47 Uhr:

Also warum die Kulanz abgelehnt wurde, ist eigentlich unerheblich. Kulanz ist eine freiwillige Sache und kann auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Wichtig ist, ob es eine schriftliche Zusage der Kulanz gab... Wobei auch die wohl nur vorläufig ist, denn VW schaut sich die beschädigten Teile an und kann auch dann noch im Falle eines Falles (z. B. mutwillige Beschädigung o. Ä.) eine Kulanz ablehnen.

Ich würde mich mal direkt an VW wenden...

Die Argumentation kann ich grundsätzlich verstehen. Wenn diese aus "formalen" Gründen abgelehnt wird auch, aber diese "formalen" Gründe (hier verbleibt ja nur das Service-Intervall) wären bei genauerer Prüfung des Serviceheftes ja schon vorher bekannt gewesen, davon war aber nie die Rede. Und mir im Nachhinein mit der Aussage zu begegnen "wir dachten, es handelt sich noch um den anderen Wagen, der bei uns in der Inspektion war" (also unser Vorfahrzeug) empfinde ich im NACHHINEIN schon als fahrlässig, ob es sich um eine "freiwillige" Kulanz handelt oder nicht.

Die Ablehnung nach Teileprüfung hätte ich auch nachvollzogen. Aber nicht die großzügige in Aussicht-Stellung vorab und dann die Abkehr von dieser Aussage, weil man erst im Nachhinein das Serviceheft in Augenschein genommen hat.

Wenn du keine schriftliche Zusage hast ist die Sache gegessen.

Möglichkeit: Nochmal direkt an VW wenden und hoffen.

Bin ich der einzige dem aufgefallen ist das die Serviceintervalle immer überschritten wurden (das wären beim Golf 6 doch auch max 30tkm?)?

1. Service: 3497km drüber

2. Service: 1220km drüber

3. Service: 4590km drüber

4. Service: 2157km drüber

Wohlgemerkt wenn die Anzeige tatsächlich nur alle 30tkm zum Service gerufen hat. Vielleicht ist das ja der Grund für die abgelehnte Kulanz?

Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 10:34

Moin nochmal,

der Service fand statt, wenn die Anzeige dazu aufgerufen hat. Das Fahrzeug war vorher ein Leasing-Fahrzeug und ich selbst bin auch Vielfahrer. Das soll auch keine Entschuldigung sein. Aber die Einreichung der Basiskulanz ist ja bei VW gespeichert. Auch der Ausdruck mit dem Eintrag, dass der Schaden behoben wurde war für mich sichtbar. Aber: ist es nicht kritisch zu bewerten, dass der Händler den Basiskulanz-Antrag überhaupt gestellt hat, wenn doch wie im Post über mir so eindeutig zu sehen sei, dass Serviceintervalle nicht ganz sauber eingehalten seien. Kein Hinweis vor der Reparatur dazu, kein direktes Ablehnen vorab ? Er hätte mir doch den im System gespeicherten Kulanzantrag gar nicht anbieten dürfen nach den VW-Richtlinien.

Ich werde mich gern an den VW Kundenservice wenden und das darstellen, aber hier ist doch was total schief gelaufen auf Händlerseite.

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