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Kurzzeitkennzeichen problem

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 7:43

Hallo meine lieben,

ich komme hie als neuer User mal mit einem Problem auf euch zu.

Die Suche habe ich schon benutzt, leider erfolglos, da das hier einfach riesig ist und ich nicht das passende Thema finde.

Ich bin sehr, sehr, sehr genervt vom Staat.

Ich möchte mein Auto verkaufen und hatte schon einen Käufer. Der Wagen war abgemeldet und so besorgte ich mir Kurzzeitkennzeichen. Der Käufer stellte sich als unseriös heraus und meine Kennzeichen liefen nach 5 Tagen wieder ab. Nun habe ich einen neuen Interessenten. Das Amt möchte mir aber keine neuen Kennzeichen geben, da " ich schon mal welche für das Auto hatte". Was soll denn das?

Ich will keine Urkundenfälschung begehen und meine laufenden Kennzeichen nutzen (anderer Wagen), kann den Alten aber nicht vom Fleck bewegen. Ich habe keinen privaten Stellplatz, nun gammelt der Wagen auf offener Straße mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen und komme nicht weg. Ich warte nur auf neue Post vom Amt, dass ich aus dem Grund auch noch "ge****t" werde.

Wie soll ich denn ohne Kennzeichen mein Auto an einen Händler verkaufen? Der bewegt seinen Arsch ja nicht zu meinem Wagen. Die Dame sagt mir ich müsste den Wagen nun komplett neu zulassen. Das sehe ich aber irgendwie nicht ein? Sollte ich einfach nochmal hin und auf einen anderen Mitarbeiter hoffen?

Soll ich mit einem Freund einen falschen Kaufvertrag aufsetzen, damit ich neue Kennzeichen erhalte? Das ist doch auch total bescheuert und keiner will es machen, da sie "da nicht reingezogen werden wollen".

Bin ratlos und kurz davor dort irgendwem aufs Maul zu hauen.

Sorry, dass ich so ausfällig werde, aber dieses Amt stiehlt mit systematisch Zeit und Geld, da es auch noch eine unfassbare Vorgeschichte zu der ganzen Nummer gibt. Dort sind alle Themen zwar ausgeraeumt, aber das war auch schon schwachsinnig teuer.

Beste Grüße und vorab Danke!

Beste Antwort im Thema

Was für n Quatsch Thread. Die Story stimmt so never.

Tipps, wie man eine strafrechtliche Prävention umgehen kann, bekommst Du hier hoffentlich nicht weiter.

Hosen runter oder es bleiben lassen.

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Hast du nicht nachgefragt aus welchen genauen Gründen dir die erneute Erteilung eines KZK verweigern?

Ist der Tüv zufällig in der Zeit abgelaufen bzw. ist der abgelaufen??

Vielleicht einmal darüber nachdenken, was ein nicht zugelassenes Fahrzeug abgestellt in einer Straße zu suchen hat. Da könnte man auch Dir eine auf's Maul geben. Hoffentlich!

Mit entspechendem neuen Versicherungsnachweis kenne ich keinen Grund, nicht wieder ein Kennzeichen zu erhalten. Schon mal dran gedacht, dass eine Anmeldung finanziell günstiger ist?

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 7:58

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 14. Februar 2020 um 08:50:54 Uhr:

Hast du nicht nachgefragt aus welchen genauen Gründen dir die erneute Erteilung eines KZK verweigern?

Ist der Tüv zufällig in der Zeit abgelaufen bzw. ist der abgelaufen??

Nein er hat TÜV. Ich bekomme keine, weil ich "schon einmal welche hatte". Das ist die einzige Begründung.

Moin!

Du hast kein privates Grundstück und meldest ein Auto komplett ab?!?!?

Welcher Dachziegel ist Dir denn auf den Kopf gefallen?

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 8:01

Zitat:

@UliBN schrieb am 14. Februar 2020 um 08:55:08 Uhr:

Vielleicht einmal darüber nachdenken, was ein nicht zugelassenes Fahrzeug abgestellt in einer Straße zu suchen hat. Da könnte man auch Dir eine auf's Maul geben. Hoffentlich!

Mit entspechendem neuen Versicherungsnachweis kenne ich keinen Grund, nicht wieder ein Kennzeichen zu erhalten. Schon mal dran gedacht, dass eine Anmeldung finanziell günstiger ist?

Nunja welche Möglichkeiten habe ich denn? Ich habe nunmal keinen privaten Stellplatz. Soll ichs im Fluss versenken?

Also sollte ich einfach den Wagen neu zulassen, der Versicherung das Geld vorstrecken und dann verkaufen direkt wieder abmelden? Wenn das der sinnvollste Weg sein soll, frage ich mich an welcher Stelle wiedermal einer gesoffen hat bei der Gesetzesgebung, aber dann werde ich das tun.

Ich hatte gehofft, meine Bearbeiterin war einfach hohl, aber anscheinend war sie das nicht.

Themenstarteram 14. Februar 2020 um 8:02

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 14. Februar 2020 um 08:59:44 Uhr:

Moin!

Du hast kein privates Grundstück und meldest ein Auto komplett ab?!?!?

Welcher Dachziegel ist Dir denn auf den Kopf gefallen?

tja das war leider nicht freiwillig. Ich wurde gezwungen es abzumelden, trotz Versicherung und TÜV.

Ich könnte das ausführen, nimm es aber bitte so hin. Das wäre ein komplett neues Forenthema.

Wer hier wohl hohl ist?

Private Gründe berechtigen nicht zum Rechtsverstoß.

Aber gegen andere abledern? Und das mit ziemlich ausfallenden Kommentaren.

Hmmh, na gut...

Dann versichere das Auto komplett neu (mit Prämie/Cashback ggfs.), verkaufe es an jemanden und Du bekommst anteilig Deine Prämie zurück...

Lieber nurmalso1335,

kannst Du uns mal genau schildern und am besten auch komplett was Dein(e) Problem(e) in DIESEM Fall sind - am besten ohne emotional zu werden.

- Du hast ein abgemeldetes Fahrzeug, das Du abmelden musstest, und es daher einfach auf öffentlichem Grund abgestellt hast?

- das Fz hat TÜV und DU WILLST es nicht "normal" mit minimalster Deckung zulassen??

- immer neue Kurzzeitkennzeichen mit immer neuer Versicherungskurzpolice sind da sicher billiger

wahrscheinlich sind alle Käufer unseriös und alle sind immer nur gegen Dich usw usw.

- und was erwartest Du jetzt von uns?

Ich glaube da passt einiges nicht zusammen

Wie heißt es im Norden: "Jetzt ma Butte bei die Fische!"

Zitat:

@nurmalso1335 schrieb am 14. Februar 2020 um 08:43:26 Uhr:

Wie soll ich denn ohne Kennzeichen mein Auto an einen Händler verkaufen? Der bewegt seinen Arsch ja nicht zu meinem Wagen.

Ein echter Händler kommt natürlich zu dir um sich dein Auto anzuschauen, wenn dein Angebot sein Interesse weckt. Er hat rote Kennzeichen um dein Auto probezufahren und zu sich zu überführen.

Zitat:

@nurmalso1335 schrieb am 14. Februar 2020 um 08:58:54 Uhr:

Nein er hat TÜV. Ich bekomme keine, weil ich "schon einmal welche hatte". Das ist die einzige Begründung.

Du solltest noch mal hin gehen und auf einen anderen Mitarbeiter hoffen. Du KZK muss komplett neu beantragt werden inkl. neuer EVB. Auf den Hompages der Zulassungsstellen stehen die Bedingungen zu den KZKs. Druck dir das aus und nimm es mit, damit du dir konkret zweigen lassen kannst, welche der Bedingung nicht erfüllt ist oder welche Unterlagen noch fehlen.

Nimm evtl. eine zweite Person mit. Jemand unbeteiligtes kann im Fall der Fälle überlegter reagieren und du bist sicher, dass du alles richtig verstanden hast.

Im Normalfall ist aber der beste Weg den alten Wagen angemeldet zu lassen. Die Versicherungen ermöglichen im Normalfall für 4-8Wochen ohne Zusatzbeiträge das alte Auto für den Verkauf zusätzlich zum neuen versichert zu lassen. Wenn sich der Verkauf zieht, ist die reguläre Anmeldung wahrscheinlich günstiger als immer wieder KZK zu beantragen.

Also wenn hier jemandem ein Dachziegel auf den Kopf gefallen ist, dann wohl einigen Foristen hier.

Zum Thema: Ich wüsste nicht was gegen mehrere KZK hintereinander spricht. Ich würde da mal beim Leiter der Zulassungsstelle vorsprechen und mir eine Begründung geben lassen.

Andererseits melde ich die Autos nicht ab, sondern stelle die auf Zweitwagen um und lasse das halt noch die 4-8 Wochen laufen bis ich das Auto verkauft habe (das ist allemal billiger und wenn's nach unter 4 Wochen schon weg ist, kommt meistens gar keine Rechnung von der Versicherung).

Gruß Metalhead

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[Glaskugel ON]

Ein Mängelschein wird erteilt. Die Frist wird gerissen. Die HU wäre in reiner Theorie noch gültig, aber das Kennzeichen liegt zur Zwangsentstempelung wegen nicht beseitigter verkehrsgefährdender Mängel ein. Deshalb lieber schnell selbst abgemeldet. Nun geht man mit ZB1+2 zur Zulassungsstelle um ein weiteres KZK für die Werkstattfahrt zu holen, so wie man es dort schonmal erzählt hat. Diesmal mag Uschi die Story aber nicht mehr glauben und stellt auf stur.

[Glaskugel OFF]

@TE ... kommt das ungefähr so hin?

Wenn du eine eVB hast und dein Auto TÜV hat, kriegt man auch ein Kurzkennzeichen. Hab noch nie gehört, das das 2x hintereinander nicht gehen soll.

2x eine Kurzzeit eVB, dafür kann man es 2 monatelang anmelden

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