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Leasing Totalschaden - Sonderzahlung?

Themenstarteram 3. Oktober 2019 um 10:24

Hallo Leute,

ich habe mal die folgende Frage.. leider hatte ich vorgestern wetterbedingt einen Unfall auf der Autobahn, kurzgesagt höchstwahrscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden mit dem Leasing Auto.

Jetzt ist es so, dass ich einerseits 12 Monate Kaufpreisentschädigung (ist erst 10 Monate her) und sowieso danach eine Gap Deckung hätte, also versicherungstechnisch wird Audi das Geld bekommen.

Meine Frage: Ich habe am Anfang eine Sonderzahlung in Höhe von knapp 6.000€ gezahlt, kriege ich das Geld dann zurück?

Audi kriegt ja im Endeffekt das komplette Auto bezahlt, ich würde also gerne wissen wie das dann mit dem übrigen Geld meinerseits ausschaut.

Vielen Dank und einen schönen Feiertag!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Oktober 2019 um 12:38:42 Uhr:

Was ist denn ein wetterbedingter Unfall?

Blizzard

Sturmflut

oder einfach zu schnell bei Nässe :D

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Was ist denn ein wetterbedingter Unfall?

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Oktober 2019 um 12:38:42 Uhr:

Was ist denn ein wetterbedingter Unfall?

Blizzard

Sturmflut

oder einfach zu schnell bei Nässe :D

Themenstarteram 3. Oktober 2019 um 10:49

Ausgebrochen im Regen.. glücklicherweise kein Personenschaden, aber zurück zum Thema bitte.

Die Sonderzahlung sorgt von Beginn an für niedrigere Raten. Im Normalfall wäre die weg und Du hättest Pech gehabt. Mit Neupreisentschädigung sieht das möglicherweise anders aus. Da wären jetzt die Versicherungsbedingungen interessant und die Regelung im Leasingvertrag. Üblicherweise steht die komplette Entschädigung dem Leasinggeber zu.

Wie wäre es denn, wenn Du mal in Deinen Versicherungsvertrag reinschaust?

Wird Deine Leasingsumme bei Totalschaden oder Diebstahl ersetzt oder der

Verkaufspreis des Fahrzeuges. Bei letzterem bekommst Du wohl vom Leasinggeber

Deine 6.000 € zurück.

Themenstarteram 3. Oktober 2019 um 12:08

Handelt sich um deine Kaufpreisentschädigung in den ersten 12 Monaten, also müsste ja nach deiner Vermutung die Anzahlung zurück - vielen Dank!

ich würd ja einfach mal bei meinem Versicherungsvertreter vorsprechen, der sollte sich damit auskennen und dafür bekommt er seine Gehaltschecks

Ja natürlich, wenn es denn eine volle Kaufpreisentschädigung

in den ersten 12 Monaten ist, bekommst Du Deine 6.000 € wieder!

Was wäre denn, wenn das nicht so wäre?

Dann wäre Dein Unfall ein glücklicher Zufall für den Leasinggeber, denn er

profitiert von Deinem Unfall und kann 6.000 € Sondereinnahmen verzeichnen.

Geht nicht!

Nach der Logik müsste er aber nicht nur die Sonderzahlung sondern alle bisher gezahlten Raten zurück bekommen ;-)

Ja, sorry … da habe ich nicht mal daran gedacht, richtig!

Vielleicht kann der Leasinggeber eine Bearbeitungsgebühr abziehen, vielleicht auch

den Leasingzins-Anteil einbehalten aber wie soll es anders gehen?

So eine Regelung entspricht auch dem Grundgedanken jeder Versicherung.

Jeder wird maximal so hoch entschädigt, wie seine Schadenshöhe ist.

Es kann doch nicht sein, dass der Leasinggeber in einen solchen Fall

noch profitiert. Es könnte ja auch sein, dass der Leasingnehmer die

Hälfte des Kaufpreises als Sonderzahlung zahlt und die andere Hälfte

least.

Auch kann der Kaufpreis 100.000 € und mehr sein, die Hälfte wäre dann 50.000 €.

Also wenn es nicht so wäre, dann vereinnahmt der Leasinggeber mal eben

so 50.000 € und die bisher gezahlten Leasingraten bei einem solchen Fall.

Die können ja mal gleich ein Fass aufmachen.

Hoher Profit bei Null Gegenleistung.

schau mal in deine versicherungsbedingungen, ob die kaufpreisentschädigung überhaupt für leasingfahrzeuge gilt. das muss nämlich nicht zwingend so sein.

Und die Hoffnung stirbt zuletzt...

So steht es in meinen AKB zum Thema Neupreis- und Kaufpreisentschädigung:

Zitat:

...............

Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des

Schadenereignisses im Eigentum dessen befi ndet, der es als

Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben

hat. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.

Der wörtlich gleiche Text steht auch in den aktuellen HUK-Bedingungen.

und wer hat das leasingfahrzeug vom händler oder hersteller erworben, wer hat den fahrzeugbrief? sicher nicht der leasingnehmer.. beim leasing ist in den meisten fällen der leasinggeber der eigentümer und somit sollte auch bei der huk weder die neupreis- noch die kaufpreisentschädigung anwendung finden.

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