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LED Rückleuchten

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 25. Februar 2005 um 16:46

Hallo, ich möchte mit für meinen Golf IV Bj. 01 Edition gerne LED rückleuchten zulegen , allerdings welche mit richtigen LEDs drin und nicht nur mit kleinen Plexiglasplatten drinnen , die nur ne LED optik vortäuschen! Wo bekomme ich die her und was passiert , wenn irgendwann mal eine led kaputt geht ?

Ich würde mich sehr freuen , wenn die glücklichen besitzer von solchen led rückleuchten mal n paar Bilder mit allen Funktionen (NSL,Blinker,...) eingeschaltet hier mal Bilder bei nacht posten könnten !

 

Danke schonmal !

 

MFG

Stefan

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26 Antworten

guck ma paar Seiten zurück da war das Theme schon mal...

zu den Led Rückleuchten muss ich sagen dass mir die erste Version persönlich am Besten gefällt die neuere sieht aus wie gewollt aber NICHT gekonnt!

du brauchst keine angst zu haben so schnell gehen LED's nich kaputt sie haben ja kein glühdraht also ist die Lebensdauer sehr viel länger als bei normalen birnen und wenn doch mal was passieren sollte kannst du sie bei der ersten generation einzeln austauschen ich hab auch die erste generation allerdings gibts da ein paar probleme mit der e-nummer aber tüv hat bei mir nich gemekkert.

am 26. Februar 2005 um 11:02

Ich zitiere mal ein Schreiben der Fa. Hella, das den juistischen Sachverhalt in Sachen LED-Rückleuchten erklärt.

Zitat-Beginn:

Lippstadt, im Januar 2005. Leuchtdioden (LEDs) sind eine Lichtquelle der Zukunft für die Automobilbeleuchtung.

Serienanwendungen für die dritte Bremsleuchte gibt es schon seit einigen Jahren. Außerdem finden sie zunehmend Verwendung in Heckleuchten von Ober- und Mittelklasse-Fahrzeugen. Diesen Trend greifen Hersteller von Nachrüst-Heckleuchten auf – zum Teil mit fatalen Ergebnissen. So finden sich in mehreren Tuningkatalogen für 2005 über 30 Nachrüst-Heckleuchten für verschiedene Fahrzeugmodelle wieder, die aufgrund der technischen Vorschriften

eigentlich nicht zulassungsfähig sind. Die Crux: die Leuchten haben das Typprüfzeichen E11 (Großbritannien).

Wie kann so etwas geschehen?

Der Genehmigungsablauf: Der Leuchtenhersteller (in diesem Fall aus Taiwan) hat die Leuchten einem Prüfungsinstitut zur lichttechnischen Vermessung vorzulegen. Dieses Institut (in diesem Fall auch aus

Taiwan) bestätigt die Zulassungsfähigkeit der Leuchte und legt die Prüfungsergebnisse der Zulassungsbehörde e nes Landes im

Geltungsbereich der ECE-Regelungen vor (in diesem Fall Großbritannien). Diese Behörde erteilt auf Basis der Prüfungsergebnisse die ECE-Typprüfung und vergibt die landesbezogene Typprüfnummer (E 11 für Großbritannien). Damit ist der Verkauf dieser Leuchten in Europa gestattet.

Bei stichprobenartigen Überprüfungen der nun im Handel befindlichen Leuchten (für VW Golf III und IV sowie Polo) wurde festgestellt, dass sowohl die photometrischen Messwerte als auch die Anforderungen an Hitze- und Schwingungsfestigkeit nicht gegeben waren und somit offensichtlich von den Werten der in Großbritannien genehmigten

Leuchten abweichen. Ein weiteres gravierendes Manko: die Leuchtdioden sind einzeln austauschbar. Das ist nach ECE-Regelung R 37 nicht gestattet – aus gutem Grund: LEDs gibt es in verschiedensten Lichtfarben. Illegales blaues Bremslicht ist dann bald

keine Utopie mehr. Und die Verkehrssicherheit wird in

unverantwortlicher Weise beeinträchtigt.

Inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg die Kollegen in Großbritannien auf den Sachverhalt hingewiesen. Diese haben bestätigt, dass die inzwischen im Handel befindlichen Leuchten

aus den oben genannten Gründen nicht den Vorschriften entsprechen. Daher kann das KBA den Verkauf dieser Leuchten so lange untersagen, bis der Hersteller entsprechende Veränderungen

vorgenommen hat und die Behörde in Großbritannien diese als den Regeln entsprechend bestätigt. Und hier blieb es nicht bei der bloßen

Androhung: Auf der Essen Motor Show wurden Händler, die diese Leuchten in den Verkauf bringen wollten, erfolgreich daran gehindert.

Trotzdem sind viele dieser Leuchten im Umlauf.

Zitat-Ende

Als Anlage nochmal das gesamte als PDF

Zitat:

Original geschrieben von maxTorQue

Ich zitiere mal ein Schreiben der Fa. Hella, das den juistischen Sachverhalt in Sachen LED-Rückleuchten erklärt.

Der Link dazu hätte auch gereicht ;)

Es handelt sich ja hier um die Leuchten von FK. Und die haben jetzt wohl neue LED Rückleuchten, die dann auch wieder zugelassen sind.

Die alten sind aber heller und bleiben bei mir drin!

Seh ich auch so. Hab meine die Tage erst eingebaut und noch mit Silikon eingeklebt. Die bleiben drinnen.

am 26. Februar 2005 um 21:59

Die sind offiziell erlaubt, egal was da fürn Prüfzeichen drauf ist!

Zitat:

Original geschrieben von ugatz

Die sind offiziell erlaubt, egal was da fürn Prüfzeichen drauf ist!

Egal ist es mit Sicherheit nicht, was da für ein Prüfzeichen drauf ist.

am 28. Februar 2005 um 12:09

Egal, illegal, schei**egal ?

Tut mir leid, seh' ich nicht so...

Is' wohl'n Prüfzeichen ohne Gültigkeit, da FK zur zeit KEINE Rückleuchten anbieten kann, die ECE-Regelung R 37 entsprechen. (LED's sind ja immer noch einzeln austauschbar)

Gruß,

K.

am 28. Februar 2005 um 13:12

Das hatten wir doch schon mal...

Es werden neue produziert, mit gleichem Design, nur ohne diese vom KBA beanstandeten Mängel!

Die bis zum Verkaufsverbot verkauften LED-Rückleuchten werden nicht umgetauscht und müssen auch nicht umgebaut werden, dürfen also weiterhin am Auto bleiben und laut FK kann mir auch die Polizei nichts anhaben!

Hab, als das damals aktuell war, direkt bei FK angerufen:

FK Automotive holding company GmbH

Telefon: +49 (0) 7191 32750

Natürlich dürfte es eigentlich nicht sein, dass man z. B. die Bremslichter auf blaue LEDs umbauen kann, aber wer sowas macht ist doch eh so blöd, dass er nicht in den Straßenverkehr gehört! Soweit sollte man Vernunft bei Führerscheinbesitzern schon vorrausetzen können...

Bei mir bleiben die Rückleuchten jedenfalls drin, so wie sie sind!

ja schon klar ich lass meine auch so aber ist es denn überhaupt erlaubt die in blaue zu tauschen? ich meine wenn nicht warum gibts dann den verkaufsstop für die alten LED Leuchten weil dann könnte man ja auch einfach behaupten es darf kein Gewindefahrwerk mehr verkauft werden weil man die auch tiefer als erlaubt schrauben kann.

Zitat:

Original geschrieben von Fieserfettsack

...aber ist es denn überhaupt erlaubt die in blaue zu tauschen?

Es ist definitiv nicht erlaubt. Blaue Beleuchtungen sind ausschließlich Einsatzfahrzeugen bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben vorbehalten.

am 28. Februar 2005 um 20:23

Die sind definitiv erlaubt... hab ne schriftliche Bestätigung vom Hersteller das sie erlaubt sind in Deutschland!

Ausserdem selbst wenn die illegal wären dann würden es 99% der Bullen net peilen, und wenns einer peilt kann er auch net viel machen, Du berufst Dich auf das Prüfzeichen! Für Dich als Laie ist Prüfzeichen erlaubt! Sie können dir höchstens ne Aufforderung mitgeben das Du innerhalb von ner Woche bei den Bullen vorfahren musst und wieder normale drin hast!

Keine Angst mach sie ruhig drauf, passiert nix...!

Themenstarteram 28. Februar 2005 um 20:29

gegen "du berufst dich einfach auf das Prüfzeichen" spricht immernoch der Leitsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", allerdings sehe ich das genauso wie du :-)

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