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Meinen aus 2. Hand Opel Astra nun verkauft, neuer Käufer meint "Unfallschaden"
Guten Tag,
habe vorgestern meinen Opel Astra verkauft. Nun kommt der neue Käufer per Telefon und sagt das am Heck ein Unfall war, was er mit einem Messgerät getestet hat, welches Lack unterschiede erkennt.
Historie:
- Opel Astra Bj. 2012
- Kauft das Auto im Jahr 2015, "Unfallfrei" bei einem Händler (Laut papieren und Händler)
- Dann im September 2016 ist mir vorne ein Fahrradfahrer rein gefahren (Er war schuld, hab ein Gutachten machen lassen, ist auch alles abgeschlossen)
- Habe den Unfallschaden "nicht" reparieren lassen, da es nur 2 kleine beulen und Kratzer waren die man kaum sah
- So... Vorgestern habe ich den Wagen dann verkauft, mit Angabe das ich vorne einen Fahrradunfall hatte (Ist auch im Kaufvertrag notiert!!)
- Jetzt heute bekam ich den Anruf das er hinten einen ehemaligen Unfallschaden gefunden hat (Ich hatte aber keinen hinten!)
- Hinten waren aber die Spaltmaße aber tatsächlich immer sehr merkwürdig, hatte da aber keine bedenken beim Kauf vom Händler (unwissend was dies bedeuten kann)
- Jetzt will der neue Käufer, das ich das Auto zurück nehme oder ihm eine beträchtliche Summe gebe.
Die Gewährleistung vom Händler ist schon abgelaufen.
Muss ich jetzt bedenken haben, dass er mich verklagen kann???
MfG
Beste Antwort im Thema
Typische Einschüchterungsmasche, um im Nachhinein den Kaufpreis zu drücken.
Wenn es tatsächlich so war wie hier geschildert einfach keine Sorgen machen.
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63 Antworten
Hast du die schriftliche Aussage von dem Händler bei dem du gekauft hast, dass der Wagen unfallfrei war?
Typische Einschüchterungsmasche, um im Nachhinein den Kaufpreis zu drücken.
Wenn es tatsächlich so war wie hier geschildert einfach keine Sorgen machen.
Hat der neue Käufer denn jetzt noch das recht zu sagen, dass ich den Wagen zurück nehmen muss?
Wenn es ein Unfallwagen ist? Ja, könnte sein.
Sollte es sich hier tatsächlich um einen Unfallwagen handeln, den du selbst damals als Unfallfrei vom Autohaus gekauft hast, rate ich dir einen Anwalt einzuschalten, um letztendlich wohl den dir entstandenen Schaden gegen das Autohaus einzuklagen.
Hört man öfters diese Masche, auch mit Motor oder Getriebeschaden. Wird dann sogar gedroht Was war das für ein Käufer ?
th
Zitat:
@I3inG schrieb am 17. Dezember 2016 um 15:20:52 Uhr:
Guten Tag,
habe vorgestern meinen Opel Astra verkauft. Nun kommt der neue Käufer per Telefon und sagt das am Heck ein Unfall war, was er mit einem Messgerät getestet hat, welches Lack unterschiede erkennt.
- Hinten waren aber die Spaltmaße aber tatsächlich immer sehr merkwürdig, hatte da aber keine bedenken beim Kauf vom Händler (unwissend was dies bedeuten kann)
MfG
Was seht denn im Kaufvertrag, für ein Text? Standart Kaufvertrag verwendet mit "Haftungsauschlußklausel"?
Der Käufer hat das Auto besichtigt u. Probegefahren?
Wenn die Spaltmasse hinten "sichtbar" auffälig gewesen sind, hätte das der Käufer auch erkennen können! Und wenn er schon ein Lackdickenmessgerät hat, dann hätte er das doch direkt zur Besichtigung mitbringen können...sehr merkwürdig!
Der Käufer wusste doch von dem Unfall mit dem Fahrradfahrer..., da schaut man doch noch einmal genauer bei einer Besichtigung!?
Wenn dir der Händler das Auto damals als "Unfallfrei" verkauft hat (hast du den Kaufvertrag noch?), du also KEINE Kenntnis von einem vorschaden hattest, dann würde ich das ganze recht entspannt sehen, wenn der jetzige Kaufvertrag eine "Haftung" ausschliesst!
MfG Günter
Ok, der TE sagt das Spaltmass hinten passte nicht. Also ist es moeglich das wirklich ein Vorschaden vorhanden war. Jetzt musst der TE Nachweisen das er keinen Unfallschaden hinten hatte, bzw muss er beweisen koennen das der Vorbesitzer einen Heckschaden hatte. Vorbesitzer kontaktieren oder besser noch wie schon gesagt, einen Anwalt nehmen.
Oder einfach auf solche dreisten Abzockversuche nicht reagieren! Wenn maximal auf Post vom Gericht. Daher sollte man irgendeine Wegwerf Rufnummer für KFZ Verkäufe haben. Nach erfolgtem Verkauf wird die Karte wieder in die Schublade gelegt. (Das setzt natürlich voraus, das die Geschichte des TE stimmt und er keine Märchen auftischt...)
Zitat:
@mattalf schrieb am 17. Dezember 2016 um 22:18:32 Uhr:
Ok, der TE sagt das Spaltmass hinten passte nicht. Also ist es moeglich das wirklich ein Vorschaden vorhanden war. Jetzt musst der TE Nachweisen das er keinen Unfallschaden hinten hatte,
Wie will man nachweisen, dass nichts passiert ist ?
Die Beweispflicht liegt hier wohl eher beim Käufer, nämlich, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte. Das kann er durchaus mit einem Gutachter machen.
Der Verkäufer hat hier im guten Glauben eine Unfallfreiheit zugesichert. Ich bin als Verkäufer sicher nicht verpflichtet, diese Unfallfreiheit auch zu belegen, weil es gar nicht möglich ist.
Abgesehen davon, dass die Musterkaufverträge in der entsprechenden Klausel meist eindeutig sind: ...das Fahrzeug hatte in der Zeit, als ich es gefahren habe keine Unfallschäden und, soweit mir bekannt, auch vorher nicht... (sinngemäß) Du kannst den Käufer ja im Zweifel an den Vorbesitzer verweisen... Dieser hat als Händler auch eine andere Sorgfaltspflicht, was die Zusicherung von Unfallfreiheit angeht!
Zitat:
@Mimro schrieb am 18. Dez. 2016 um 09:15:19 Uhr:
Du kannst den Käufer ja im Zweifel an den Vorbesitzer verweisen... Dieser hat als Händler auch eine andere Sorgfaltspflicht, was die Zusicherung von Unfallfreiheit angeht!
Nur ist der Vorbesitzer kein Vertragspartner vom Käufer und somit der falsche Ansprechpartner.
Als Käufer hätte ich die Information trotzdem gerne, wenn ich beim Verkäufer nichts holen kann... Im Zweifel ist der TE ja schon unbemerkt übervorteilt worden...
Unter der Voraussetzung wahrhafter Angaben:
Biete dem Käufer die Rücknahme des Fahrzeugs zum Kaufpreis abzüglich der Kosten für gefahrene Kilometer, evtl. Beschädigungen und evtl. Wertverlust nach Eintragung bei Zulassung an. Hierbei hast Du größtmögliches Entgegenkommen gezeigt und steht rechtlich auf jede Weise sauber da.
Was glaubst Du, was passiert? Genau gar nichts, der wird sich nie mehr melden.