ForumUS Cars
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. US Cars
  5. Mit dem Pontiac Firebird zum Tüv. Einfach nur lachhaft!!! Bedingungen für US-Cars geändert??

Mit dem Pontiac Firebird zum Tüv. Einfach nur lachhaft!!! Bedingungen für US-Cars geändert??

Themenstarteram 2. April 2008 um 16:20

Hi Leute,

ich war heute mal mit meinem Auto beim Tüv. War eigentlich der Festen Überzeugung es ist alles okay. Aber das sollte sich bald ändern:

Die Gute Frau an der Rezeption hat mich gefragt, ob ich denn schon eine Feinstaubplakette hätte. Ich habe verneint und daraufhin hat sie mir prompt eine Grüne Plakette ausgestellt. Und das für ein Auto wars 17 Jahre alt ist, schadstoffarm eingetragen ist und einen CO2 Ausstoß von satten 496 Gramm pro Kilometern. Das war die Gute Nachricht.

Jetzt die "schlechten":

Folgende Sachen wurden beim Tüv bemängelt:

Spurstangenlager innen rechts beginnender Verschleiß. - Okay seh ich vielleicht noch ein. Es hat in der Tat ganz leicht Spiel.

Abblendlicht rechts Einstellung zu tief. - Ist in 2 Minuten wieder in Ordnung gebracht.

Aber jetzt kommt´s:

1) Standlicht Farbe Gelb Falsch/Unzulässig. Sind die eigentlich total behämmert??? Das war schon immer so und da hat noch niemand sein Maul aufgerissen!! Ich kenn das von dem Auto überhaupt nicht anders!!!

2) Nebelschlußleuchte fehlt. Soweit ich das weiß, ist eine Nebelshlußleuchte erst seit 01/1992 Pflicht. Und mein Bird ist noch ein 1991. Also werd ich das Auto sicher nicht mit so einem roten Klatscher am Heck verunstalten. Damit hatte ich übrigens auch noch nie Probleme.

3) Motor/Antrieb hat Ölverlust. Die Bilder sprechen wohl für sich. Hallo?!? Das Auto ist 17 Jahre alt!! Was erwarten die?? Und der Tüvmensch hat das mir so geschildert als ob die Brühe nur so davonläuft. Es tropft nix, es spritzt nix....Es schwitzt lediglich aus meiner Sicht har würd ich mal sagen.

Also so einen penibelen Tüv hatte ich noch nie. Das is ja der Hammer des Jahres. Aus meiner Sicht steht TÜV nach wie vor für: Total Überforderte Voll******. Und die Scheiße ist ja, wenn ich ihn mal verkaufen will irgendwann, dann muss ich das ja angeben, obwohl es gar nicht so stimmt.

Die Plakette hab ich übrigens nicht bekommen. Erst wenn alles behoben ist. Ohne Worte. Heut hätte es beinahe ein Achter im Hemd gegeben!!!!!

Was haltet ihr davon?

Beste Antwort im Thema

wenn der Tuev alle Punkte des Fahrzeuges prüfen würde, wäre die prüfgebühr exorbitant, also sucht sich jeder Prüfer halt schwerpunkte, "heute schaue ich mir die Beleuchtungen halt etwas genauer an"

bei den BMW's wenn man drauf achtet strahlen sie auch fast nicht nach vorne sondern seitlich nach vorne und sind Seitenmarkierungsleuchten (KEIN Standlicht). die Schweinwerfer haben dies auch in einem Nummernschlüssel vermerkt. hinten rot SML ist auch so ne sache aber zulässig wenn sie in einer leuchte verbaut sind (mir RL, Brems,Stand)

fakt ist würden die Prüfer genauer hinschauen möchte ich behaupten das 90% unserer USA-Cars, lt. Paragraphenwerk keine Zulassung haben dürften, von "Sonderumbauten am Fahrzeug" mal ganz zu schweigen.

zum Ford-BeleuchtungsProb evtl. falls die Birne seitlich strahl und nicht nur genau nach vorne evtl. als Seitenmarkierungsleuchte bezeichnen ;) zusätzlich wie spechti erwähnte die standardscheinwerfer (Hella/Bosch) mit E-Zulassung besorgen die ein standlicht mit verbaut haben:)

btw. wer zum tuev fährt und sein auto nicht konform hat is selber schuld und sry VW Jetta VR6 ABER wer nen 90er VW Jetta mit VR6 aurüstet sollte erst recht wissen was tuevkonform ist, oder ist einfach nur gelinde gesagt naiv. Außerdem was reitest immer auf dem CO2 rum und tolle grüne Plakette, das interessiert doch keine S**

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten
Themenstarteram 2. April 2008 um 16:22

Bild mit den "unzulässigen" Standlichtern

Themenstarteram 2. April 2008 um 16:24

Ein höllenbrutaler Ölverlust :-) *totlach*

Fahr einfach zu einem anderen TÜV. Spurstange austauschen, den Motor ein bischen trocken legen und schon hast du viel bessere Chancen auf die Plakette.

Themenstarteram 2. April 2008 um 16:27

Ein extremer Ölverlust der Hinterachse. *laut Tüv ;-)

Ist Dein Wagen Bj 91, Modelljahr 91 oder EZ 91? Bzw wann war EZ in D? Wegen der Nebelschlussleuchte ist nicht das Baujahr sondern die Erstzulassung in Deutschland entscheidend. Also z.b. BJ 90 EZ in D 3.92---> brauchst ne NSL!

Themenstarteram 2. April 2008 um 16:30

Aber hier die Grüne Plakette Oh mein Gott. Da fällt mir nix mehr ein.

Themenstarteram 2. April 2008 um 16:32

Das Datum der ersten Zulassung in Deutschland ist der 22.01.1991. Das Baujahr laut Fahrgestellnummer ist auch 1991.

Ich weiß gar nicht was Du willst, ist doch alles leicht zu beheben und eine grüne Plakette gabs noch obendrein. Den Ölverlust hätte man auch vorher beseitigen können. Der BMW hat Dich wohl fasziniert.:p

Gruß Helmut

1991 war noch keine Pflicht für Nebelschlussleuchte. Erst ab 92 genauso für die Leuchtweiteregulierung. Wüde das auch alles mal sauber machen und zum nächsten Tüv fahren. Oder halt beheben;)

Edit: Wie kriegst Du eigentlich einen CO2 Ausstoß von 496g/KM hin? Das schaff ich nicht mal mit dem 5,7er!!!

am 2. April 2008 um 16:42

wer freiwillig zum TÜV fährt is einfach selber schuld, fahr zu KÜS, GTÜ oder meinetwegen Dekra und hol dir deine 3 Plaketten

Zitat:

Original geschrieben von VW Jetta VR6

Aber hier die Grüne Plakette Oh mein Gott. Da fällt mir nix mehr ein.

Dass die Feinststaubplakette nichts mit dem CO2 Ausstoss zu tun hat, ist Dir aber bekannt?

Deswegen Feinstaub- und nicht CO2 Plakette…

Die grüne Plakette bekommen übrigens alle Benziner ab Euro 1 Einstufung, geregeltem oder US-Kat.

Rote oder gelbe Plaketten gibt es nur für Dieselfahrzeuge.

Grüsse

Norske

nsl ab 1991

gelbes licht nach vorne ist nur blinkern und nebelscheinwerfern gestattet

standlicht = weiß

sowas weiß man aber vorher

najo hast halt einen genauen prüfer gehabt, aber dein fahrzeug ist halt so nicht abnehmbar

am 2. April 2008 um 17:43

Tja, TUV kann echt Sch....e sein ! Den schwitzigen Oelverlust wuerde ich mit Kaltreiniger und Hochdruck entfernen (kurz vorher).

am 2. April 2008 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von f-Body-Fan

1991 war noch keine Pflicht für Nebelschlussleuchte. Erst ab 92 genauso für die Leuchtweiteregulierung.

Ich müsste mich sehr täuschen, aber ich bin der Meinung der Stichtag für eine Nebelschlußleuchte war der 01.01.1991

Mein TA ist 08/91.... bei meiner ersten Vorfahrt für die Hauptuntersuchersuchung fragte mich der Prüfer, wo denn der Schalter für die NSL sei.

Ich entgegnete ihm, dass für US Fahrzeugen dies genauso unüblich sei, wie z.B. der Gebrauch einer Lichthube.... geht ja auch nicht.

Dies überzeugte ihn. Nun kennt er mich - und mein TA noch besser und seitdem wird nicht mehr danach gefragt!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. US Cars
  5. Mit dem Pontiac Firebird zum Tüv. Einfach nur lachhaft!!! Bedingungen für US-Cars geändert??